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Gabe vom Chef, Zugabe vom Staat / Vermögenswirksame Leistungen und Prämien nicht verschenken

Geschrieben am 11-02-2010

Schwäbisch Hall (ots) - Wer schenkt dem Staat oder seinem Chef
schon gerne Geld? Millionen Arbeitnehmer tun es dennoch jeden Monat:
Mehr als die Hälfte der rund 20 Millionen Anspruchsberechtigten
verzichtet auf vermögenswirksame Leistungen des Arbeitgebers - und
damit zusätzlich auf lukrative Prämien, die der Staat auf Bauspar-
oder Fondsparleistungen zahlt. "Wer aus Unkenntnis oder
Nachlässigkeit vermögenswirksame Leistungen nicht in Anspruch nimmt,
verzichtet fahrlässig auf die Chance zur Vermögensbildung - und das
in Krisenzeiten", warnt Schwäbisch Hall-Experte Marcus Weismantel und
rechnet vor: "Zur Gabe vom Chef kommt oft noch die doppelte Zugabe
vom Staat. Besonders für verheiratete Arbeitnehmer mit Kindern lohnt
sich wegen der dann deutlich höheren Einkommensgrenzen das Sparen."

Vermögenswirksame Leistungen sind ein meist tarifvertraglich
geregelter Gehaltsbestandteil, der allerdings nicht ausbezahlt wird.
Den Zuschuss von - je nach Vereinbarung - bis zu 40 Euro monatlich
kann der Arbeitnehmer beispielsweise auf einem Bausparvertrag oder
einem Fondssparplan anlegen. Die beiden Varianten sind besonders
lukrativ, weil der Staat noch die Arbeitnehmersparzulage oben
drauflegt - maximal 43 Euro jährlich beim Bausparen, 80 Euro beim
Fondssparen. Clevere kombinieren beides und kassieren zweimal - im
Höchstfall also 123 Euro pro Jahr.

Häuslebauer in spe können als drittes Extra vom Fiskus noch die
Wohnungsbauprämie bekommen, maximal 45 Euro im Jahr. Voraussetzung:
Sie zahlen monatlich mindestens 43 Euro in einen Bausparvertrag ein.

Für alle Förderungen gelten Einkommensgrenzen. Bei der
Wohnungsbauprämie sind das 25.600 Euro für Alleinstehende, 51.200 für
Verheiratete. Der maximale Bruttoarbeitslohn liegt jedoch einige
tausend Euro darüber - und erhöht sich mit jedem Kind. So darf ein
Ehepaar (beide Arbeitnehmer, steuerlich gemeinsam veranlagt) mit zwei
Kindern tatsächlich nicht 51.200, sondern rund 76.000 Euro brutto im
Jahr verdienen, um die Wohnungsbauprämie zu bekommen. Für die
Arbeitnehmer-Sparzulage sind es immerhin rund 59.000 Euro.

Wie attraktiv das Sparen mit Arbeitgeber und Staat ist, rechnet
Weismantel an folgendem Beispiel vor: "Ein Arbeitnehmer, dessen Firma
sieben Jahre lang jeweils 480 Euro auf einen Bausparvertrag einzahlt
und der selbst auf diesen Vertrag zusätzlich jährlich 516 Euro aus
eigener Tasche anspart, bekommt in diesem Zeitraum im Optimalfall 616
Euro an staatlichen Prämien. Damit kann aus 3.612 Euro eigener
Sparleistung - den Rest zahlt ja der Arbeitgeber - bei voller
Förderung nach sieben Jahren ein stattliches Guthaben von 8.341 Euro
werden."

Originaltext: Bausparkasse Schwäbisch Hall AG
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/25424
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_25424.rss2

Pressekontakt:
NBB Kommunikation GmbH
Herr Reinhold Unger
Ridlerstraße 33
80339 München

Tel: 089/38 98 96 - 16
Fax: 089/38 98 96 - 10
Email: unger@nbbgmbh.de


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