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Gut zu wissen: Tipps für den Alltag (mit Bild) / Urlaub ohne Hindernisse / Vor Reisebeginn über Krankenversicherung nachdenken

Geschrieben am 12-02-2010

Coburg (ots) -

- Querverweis: Bildmaterial wird über obs versandt und ist
abrufbar unter http://www.presseportal.de/galerie.htx?type=obs -

Winterurlaub: Sonne, Schnee und Spaß pur? Die Realität sieht oft
anders aus: Jahr für Jahr verunglücken Tausende von Skiläufern auf
den Pisten und müssen im Krankenhaus behandelt werden. Womit man
rechnen muss, wenn im Ausland ein Arztbesuch oder ein
Krankenhausaufenthalt nötig werden, erläutert die HUK-COBURG.

Gesetzlich Krankenversicherte können sich mit einer europäischen
Versicherungskarte EU-weit medizinisch versorgen lassen. Dasselbe
gilt auch für die Schweiz, Liechtenstein, Island, Norwegen, Kroatien
und Mazedonien. In anderen Staaten, mit denen Deutschland ein
Sozialversicherungsabkommen hat, braucht man für einen Arztbesuch
einen Auslands-Krankenschein. Wichtig zu wissen: Ein deutscher
Patient wird im Urlaubsland nach dem Leistungskatalog der dortigen
Krankenkasse behandelt. Der kann vom deutschen erheblich abweichen.
So gibt es beispielsweise Staaten, in denen wesentlich höhere
Zuzahlungen oder Eigenanteile üblich sind. Außerdem muss beim
Arztbesuch darauf geachtet werden, dass es sich um einen Vertragsarzt
handelt.

Wer die Berge herunterwedelt, sich verletzt und ins Krankenhaus
muss, stellt aber oftmals fest, dass die Ärzte vor Ort nur privat
behandeln. Schon ein glatter Bruch und ein paar Tage
Krankenhausaufenthalt können mit mehreren tausend Euro zu Buche
schlagen. Ereignet sich der Unfall in einem Land, mit dem kein
Sozialversicherungsabkommen besteht - zum Beispiel in den USA oder
Kanada - muss der Verunglückte ohnehin die gesamte Behandlung selber
bezahlen.

Auch für den Transport von der Ski-Piste ins Krankenhaus ist die
gesetzliche Krankenkasse nicht zuständig. Hier können Kosten von 800
Euro für einen Krankenwagen bis zu mehreren tausend Euro für eine
Bergung mit dem Hubschrauber fällig werden. Vorsorgen lässt sich, wie
auch Verbraucherschützer immer wieder empfehlen, mit einer
Auslandsreise-Krankenversicherung: Sie übernimmt sowohl die Kosten
für eine Privatbehandlung als auch die für eine Bergung auf der
Piste. Und nicht nur das: Sollte durch den Unfall ein
Krankenrücktransport unumgänglich werden, organisiert ihn die
Auslandsreise-Krankenversicherung nicht nur, sondern trägt auch
hierfür die Kosten.

In der privaten Krankenversicherung ist eine
Auslandsreise-Krankenversicherung meist mit eingeschlossen. Wer sich
vor Reisantritt nicht sicher ist, sollte sich auf jeden Fall bei
seiner Krankenversicherung informieren.

Nicht ohne Haftpflichtversicherung

Gefahr lauert auch an anderer Stelle: Wer dem Rausch der
Geschwindigkeit verfällt, dabei sogar die Verkehrsregeln der Piste
(FIS-Verhaltensregeln) vergisst, und einen Unfall verursacht, muss
haften. Mit einem Paar neuer Skier ist es da oft nicht getan. Wurde
jemand verletzt, können sich Behandlungskosten, Schmerzensgeld oder
auch Verdienstausfall schnell summieren. Bleiben vielleicht sogar
schwerwiegende dauerhafte Schäden zurück, können sogar lebenslange
Rentenzahlungen fällig werden. Ohne private Haftpflichtversicherung
muss der Schädiger das alles aus dem eigenen Portemonnaie bezahlen.

Eine fehlende Haftpflichtversicherung kann vor allem auch für das
Opfer böse Folgen haben. Denn reicht das Privatvermögen des
Unfallverursachers nicht aus, um die Ansprüche des Geschädigten zu
erfüllen, geht der leer aus.

Und die Erfahrung zeigt, gerade wenn dauerhafte Schäden
zurückbleiben, braucht man Geld. Oft muss das Leben umorganisiert,
vielleicht sogar Wohnung oder Haus behindertengerecht ausgebaut
werden. Im Invaliditätsfall hilft eine private Unfallversicherung.
Sie zahlt übrigens unabhängig davon, ob das Opfer durch den
Unfallverursacher entschädigt wird oder nicht.

Originaltext: HUK-Coburg
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7239
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7239.rss2

Pressekontakt:
Ansprechpartnerin:
Karin Benning
HUK-COBURG Pressestelle
T 0 95 61/96-20 84
Mail Karin.Benning@huk-coburg.de


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