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Bundesgerichtshof entscheidet über Onlinevertrieb

Geschrieben am 12-02-2010

Hamburg (ots) - Apple nutzt es. Amazon auch und viele mehr: Das
Internet ist ein günstiger, bequemer und schneller Vertriebsweg für
Filme, Musik, Bücher usw. Es entstehen ungeahnte Vertriebsformen und
Nutzungsmöglichkeiten. iPad, iPhone & Co beschleunigen diese
Entwicklung. Und stellen gleichzeitig die Verbraucher ebenso wie die
Hersteller und die Gerichte vor neue rechtliche Herausforderungen.
Wer ein herkömmliches Buch im Laden kauft, kann es beliebig
weiterverkaufen. Bei eBooks, Computerprogrammen und Online-Musik
dagegen binden viele Hersteller dieses einmal gekaufte Werk fest an
ein Benutzerkonto, das der Nutzer nicht weitergeben darf.

Dieses Vertriebsmodell wählte auch ein bekannter
US-Spielehersteller. Ein einmal gekauftes Spiel wird bei diesem
dauerhaft mit einem Benutzerkonto verbunden, das nicht weitergegeben
werden darf und den Zutritt zu einer durch den Hersteller kostenlos
zur Verfügung gestellten Plattform für Multiplayer bietet. Hiergegen
wandte sich der Bundesverband der Verbraucherzentralen. Er ging davon
aus, dass diese Technik die Verbraucher unangemessen benachteilige.

Der Bundesgerichtshof entschied am Donnerstag, dass dieses
Lizenzierungsmodell zulässig ist (I ZR 178/08).

"Die Entscheidung der Karlsruher Richter schafft endlich
Rechtssicherheit für Anbieter und Nutzer im Online-Vertrieb von
Medien" sagt hierzu der Vertreter des Spieleherstellers, Rechtsanwalt
Georg Fechner, Partner der auf Medienrecht spezialisierten Kanzlei
Unverzagt von Have aus Hamburg. Und ergänzt: "Die Möglichkeiten, die
sich aus dem Vertrieb von Inhalten für Geräte wie iPad, Kindle usw.
ergeben, sind noch nicht einmal absehbar. Das Urheberrecht ist in der
modernen Informationsgesellschaft angekommen, wenn Gerichte die
Rechte der Urheber stützen und die rechtlichen Grundlagen für neue
Vertriebs- und Nutzungsformen schaffen, die vor einigen Jahren noch
undenkbar gewesen wären."

Originaltext: Unverzagt von Have
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/61884
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_61884.rss2

Pressekontakt:
Rechtsanwälte Unverzagt von Have, RA Georg Fechner (fechner@uvh.de) ,
RA Dr. Jan Peter Ewert (ewert@uvh.de) , 040 4140000


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