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Die Liebe in den Zeiten des Internets / Wie dubiose Online-Seiten die Sehnsucht von Millionen Singles zu Geld machen

Geschrieben am 16-02-2010

Hamburg (ots) - In Deutschland leben über elf Millionen Singles.
Die wenigsten davon haben sich bewusst für diese Lebensform
entschieden. Die Mehrzahl von ihnen ist deswegen ständig auf der
Suche nach dem richtigen Partner. Der Wunsch vieler Menschen nach
Nähe und Geborgenheit macht sie aber auch zu leichten Opfern für
findige Geschäftemacher - und das Internet ist die perfekte Plattform
dafür. Immer mehr Online-Singlebörsen versprechen das Ende der
Einsamkeit. Doch statt Liebesbriefe flattern am Ende astronomische
Rechnungen ins Haus. Der Hamburger Rechtsschutzversicherer Advocard
zeigt die Tricks der Websitebetreiber und informiert, wie man sich
dagegen wehren kann.

Trick 1: Vollmundige Versprechungen

Versprochen ist versprochen und wird nicht gebrochen. Das gilt
leider nur selten für Beziehungen zwischen Mann und Frau. Für
Betreiber kommerzieller Websites dagegen schon. Wer auf seiner
Startseite mit Tausenden flirtwilliger Frauen wirbt, muss diese auch
in seiner Kartei haben. Wird es dagegen nichts mit den "Singles in
Deiner Umgebung" weil sich nach der kostenpflichtigen Anmeldung nur
einsame Männer tummeln, kann der Kunde sein Geld zurückverlangen.
Anja-Mareen Knoop, Leiterin der Rechtsabteilung des Hamburger
Rechtsschutzversicherers Advocard, erklärt, warum: "Werbeaussagen auf
Singlebörsen sind Teil des Leistungskatalogs, wenn dem nicht in den
AGBs ausdrücklich widersprochen wird. Werden die versprochenen
Leistungen nur zum Teil oder gar nicht erbracht, kann der Kunde den
Vertrag fristlos kündigen und sein Geld zurückverlangen. Umso
wichtiger ist es, vor Abschluss jedes Vertrages - gerade im Internet
- besonders aufmerksam die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu
lesen."

Trick 2: Abo-Fallen im Kleingedruckten

In den AGBs lauert häufig noch manch andere böse Überraschung in
Form von Zusatzkosten, langen Vertragslaufzeiten und kaum
einzuhaltenden Kündigungsfristen. Wer sich darüber freut, auf einer
Online-Partnerbörse erst einmal zwei Wochen kostenlos testflirten zu
können, übersieht leicht den dezenten Hinweis in den
Geschäftsbedingungen, dass die Testphase schon nach drei Tagen wieder
gekündigt werden muss, weil sie sonst automatisch in einen
Ein-Jahres-Vertrag übergeht. Gerade dieser Hinweis ist häufig nicht
leicht zu finden und geschickt in den AGB´s versteckt. Rechtlich ist
es zulässig, dass ein Testabonnement automatisch verlängert wird. Es
muss allerdings immer gewährleistet sein, dass der Kunde beim Beginn
der Testphase erkennen kann, wie, wo und wie lange er die
Testmitgliedschaft noch abbrechen kann und welche Kosten andernfalls
auf ihn zukommen. Unterlässt der Anbieter diese Aufklärung, kann der
Kunde jederzeit den Vertrag widerrufen und muss eventuellen
Forderungen des Betreibers auch nicht nachkommen.

Trick 3: Der Flirt-Agent

Nach der lästigen Anmeldung auf einer Partnerbörse beginnt endlich
der Flirtspaß. Schnell werden Kontakte geknüpft und erste Erfahrungen
gesammelt - leider oft viele schlechte. Sogenannte "Animateure",
Mitarbeiter des Betreibers, bauen Kontakte zu Neukunden auf, um sie
"bei der Stange" zu halten. Sie benutzen falsche Identitäten,
erschleichen sich das Vertrauen der Partnersuchenden und wecken
falsche Hoffnungen. Ein arglistiger Trick. So sieht das auch der
Gesetzgeber. Deswegen sind derartige Machenschaften illegal. Dazu die
Advocard-Juristin Anja-Mareen Knoop: "Sinn und Zweck einer
Singlebörse ist es, Kontakt zwischen "echten" Personen herzustellen.
Wer eine Singlebörse benutzt und dafür bezahlt, darf nicht mit
virtuellen Gesprächspartnern hinters Licht geführt werden. Selbst
wenn der Einsatz von "Animateuren" in den AGBs versteckt wird, ist er
illegal." Jeder Kunde, der mit der Zeit feststellt, dass mit der
neuen Bekanntschaft im Netz offensichtlich etwas nicht stimmt, etwa
weil sie den Wunsch nach einem persönlichen Treffen immer wieder
ablehnt und dafür ständig kostenpflichtige SMS-Dienste oder teure
Telefon-Flirtlines vorschlägt, kann den bestehenden Vertrag sofort
kündigen und sein Geld zurückverlangen. In vielen Fällen kann auch
Schadenersatz geltend gemacht werden. " Wer sich von seinem Anbieter
betrogen fühlt, sollte sich auf jeden Fall wehren und eine
Strafanzeige stellen, so die Juristin."

Originaltext: Advocard Rechtsschutzversicherung AG
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/19772
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_19772.rss2

Pressekontakt:
Advocard Rechtsschutzversicherung AG
Sonja Frahm
Heidenkampsweg 81
20097 Hamburg
Tel.: +49 40/2373 1279
E-Mail: sonja.frahm@advocard.de

Serviceplan Brand PR
Bernhard Fuchs
Haus der Kommunikation
80250 München
Tel.: +49 89/2050 4158
E-Mail: b.fuchs@brandpr.de


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