1860-Presseservice: Urteil des DFB-Sportgerichts: Zwei Spiele unter teilweisem Ausschluss der Öffentlichkeit
Geschrieben am 19-02-2010 |
München (ots) - 1860 München wurde aufgrund der Vorkommnisse während des Heimspiels gegen RW Ahlen (8. Februar 2010) "wegen mangelnden Schutzes des Gegners und wegen mangelnden Schutzes des Schiedsrichters in Tateinheit mit nicht ausreichendem Ordnungsdienst, begangen durch zwei rechtlich selbstständige Handlungen, auferlegt, die Heimspiele gegen den FC St. Pauli (7. März 2010) und gegen FSV Frankfurt (21. März 2010) jeweils unter teilweisem Ausschluss der Öffentlichkeit auszutragen", lautet das Urteil des DFB-Sportgerichts. "Angesichts der schwerwiegenden Vorfälle ist eine gravierende Strafe zu verhängen", heißt es in der Urteilsbegründung. "Die bloße Verhängung einer Geldstrafe reicht nicht mehr aus."
Folgende Auflagen wurden erteilt:
1) Für das Heimspiel gegen den FC St. Pauli wird der Verkauf von maximal 25.000 Karten für die Anhänger der Löwen gestattet. Jeglicher Kartenvorverkauf wird heute Freitag, 19. Februar, beendet! Dem FC St. Pauli wird der Verkauf von 6.900 Karten (dies entspricht 10% bezogen auf die Stadionkapazität) gestattet. Ab heute, Freitag, 19. Februar, ist der Verkauf über den FC St. Pauli nur gegen Vorlage des Personalausweises und namentlicher Registrierung des Käufers erlaubt.
2) Für das Heimspiel gegen FSV Frankfurt wird der Verkauf von maximal 13.000 Karten für Anhänger des TSV 1860 gestattet. Jeglicher Kartenvorverkauf wird heute, 19. Februar, beendet. Das Spiel ist unter Schließung der Heimstehplatzbereiche in der Nord- und Südkurve (Unterrang) auszutragen. Karteninhaber der Stehplatzbereiche sind in Abstimmung mit der Abteilung Prävention und Sicherheit des DFB im Mittel- bzw. Oberrang der Nordtribüne zu platzieren. Bei Gästekarten gilt die gleiche Regelung wie beim Spiel gegen St. Pauli.
"Das Urteil trifft uns hart, weil wir gutwillige und treue Fans vom Stadionbesuch ausschließen müssen", sagt Löwen-Präsident Rainer Beeck. "Wir werten das Urteil trotzdem als ein richtiges Signal, weil es allen unseren Fans unmissverständlich deutlich macht, dass sie durch Fehlverhalten ihrem Verein und nicht zuletzt auch sich selbst sehr großen Schaden zufügen können."
"Das Urteil ist weitsichtig und zukunftsweisend", erklärt 1860-Geschäftsführer Manfred Stoffers. "Wir haben zudem die Auflage bekommen, 30.000 Euro in ein Projekt zu investieren, in dem wir zusammen mit unseren Fans neue und effektive Wege zur Vorbeugung von Ausschreitungen im Stadion entwickeln. Dies kommt unserem Konzept, an den Ursachen orientierte Vorbeugungsarbeit zu leisten, sehr entgegen. Zusammen mit den Vereinsorganen und dem Fanrat werden wir uns unverzüglich an die Arbeit machen."
Originaltext: TSV München von 1860 GmbH & Co. KGaA Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/52307 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_52307.rss2
Pressekontakt: Robert Hettich Leiter Medien/Kommunikation Teammanager
TSV München von 1860 GmbH & Co. KGaA
Telefon: 089/642785122 robert.hettich@tsv1860muenchen.de
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