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ots.Audio: Erben und vererben: Weitsicht zahlt sich für alle aus

Geschrieben am 26-02-2010

Bonn (ots) -

- Querverweis: Audiomaterial ist unter
http://www.presseportal.de/audio und
http://www.presseportal.de/link/multimedia.mecom.eu abrufbar -

Anmoderation:

Nie zuvor gab es in Deutschland so viel zu erben wie heute. Pro
Jahr werden ca. 130 Milliarden Euro vererbt und natürlich auch geerbt
Rund die Hälfte davon wird Form von Immobilieneigentum an die nächste
Generation weitergegeben. Die eigenen vier Wände stehen also hoch im
Kurs, wenn es darum geht, Vermögen über Generationen zu erhalten. Die
heutigen Immobilienbesitzer sind in der Mehrzahl bereits im
Rentenalter Zeit also, sich Gedanken zu machen, wer die Immobilie
nach dem Tod besitzen soll.

Beitrag:
Erben und Vererben - ein Thema mit jeder Menge Konfliktpotential.
Mancher Verstorbene würde sich im Grab umdrehen, wenn er wüsste, was
nach seinem Tod geschieht. Da zerren Verwandte einander vor Gericht,
fechten Testamente an oder räumen heimlich die Wohnung des
Verstorbenen leer. Und Streit gibt es durchaus auch in zuvor
friedlich-harmonischen Familien. Zu Beginn des Jahres ist in
Deutschland ein neues Erbrecht in Kraft getreten. Ein guter Anlass,
über das Familienerbe nachzudenken und die Erbfolge bereits zu
Lebzeiten zu regeln. Doch nur rund ein Viertel der Erblasser
hinterlassen eine entsprechende Verfügung und regeln die Erbfolge
selbst.

Drei O-Töne (29 Sek.)

Wer frühzeitig Vermögen überträgt und ein wasserdichtes Testament
verfasst, erspart seinen Lieben Ärger mit dem Fiskus und ungeliebten
Verwandten. Doch was passiert eigentlich ohne Testament mit dem Haus
oder der Wohnung? Dann geht der Nachlass an alle Erbberechtigten, die
den Wert unter sich aufteilen. Jedes Mitglied der Erbengemeinschaft
kann eine Versteigerung der Immobilie beantragen. Der Erlös ist dabei
aber oft niedriger, als bei einem normalen Verkauf. Was das konkret
bedeuten kann, erläutert Angelika Sosnowski von der BHW Bausparkasse:

(O-Ton 1: Angelika Sosnowski): Ein Ehepaar mit zwei Kindern
besitzt eine selbst genutzte Immobilie, die beiden zur Hälfte gehört.
Liegt kein Testament vor, erbt die Frau beim Tod ihres Ehemannes die
Hälfte und die Kinder je ein Viertel. Die Witwe kann dann
Entscheidungen über die Immobilie nicht ohne Zustimmung der Kinder
treffen. Die können darüber hinaus von ihrer Mutter eine anteilige
ortsübliche Miete fordern.

Das lässt sich vermeiden, wenn der Verstorbene in seinem Testament
seine Frau als Alleinerbin eingesetzt hat. Wenn dann die Kinder auf
ihrem Pflichtteil bestehen, muss die Witwe die Immobilie nach dem
neuen Erbrecht nicht verkaufen, sondern kann ihre Zahlungen stunden -
und die Miterben so auf später vertrösten. Ein Tipp der
Bausparexpertin:

(O-Ton 2: Angelika Sosnowski): Das nötige Kapital um mögliche
Miterben auszuzahlen, lässt sich auch mit einem Bausparvertrag
aufbauen. Guthaben und Bauspardarlehen inklusive der staatlichen
Förderungen können genutzt werden, da die Auszahlung der
Pflichtteilberechtigten auch zu den wohnungswirtschaftlichen Zwecken
zählt.

Bei kluger und vor allem rechtzeitiger Planung können die Erben
auch dem Fiskus ein Schnippchen schlagen. Angelika Sosnowski:

(O-Ton 1: Angelika Sosnowski): Eine Option ist, die Immobilie per
Schenkung an die nächste Generation zu übertragen. So wird der
Nachlass verringert und damit auch die Steuerlast für die Erben. Nach
dem neuen Recht werden solche Geschenke auf den Pflichtteil des Erbes
nur dann voll angerechnet, wenn die Schenkung weniger als ein Jahr
zurückliegt. Pro abgelaufenem Jahr verringert sich der Satz um
jeweils 10 Prozent.

Natürlich will eine solche Schenkung gut überlegt sein - besonders
wenn es sich um eine Wohnimmobilie handelt. Hier kann - und sollte -
ein Fachanwalt für Erbrecht kompetente Hilfestellung geben.

Nahe Verwandte können auch Steuern sparen, wenn sie die bislang
vom Verstorbenen bewohnte Immobilie für mindestens zehn Jahre selbst
nutzen. Sie ist dann von der Erbschaftssteuer befreit. Für den
Ehegatten gilt diese Steuervergünstigung unabhängig von der Größe der
Wohnfläche. Kinder und Enkel erben die Immobilie nur dann
steuerfrei, wenn die Wohnfläche nicht mehr als 200 Quadratmeter
beträgt.

ACHTUNG REDAKTIONEN:

Das Tonmaterial ist honorarfrei zur Verwendung. Sendemitschnitt bitte
an ots.audio@newsaktuell.de.

Originaltext: Deutsche Postbank AG
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/6586
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_6586.rss2
ISIN: DE0008001009

Pressekontakt:
Postbank
Rüdiger Grimmert
+49 228 920 12127
ruediger.grimmert@postbank.de


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