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Gut zu wissen: Tipps für den Alltag / Wer zahlt bei Sturmschäden?

Geschrieben am 01-03-2010

Coburg (ots) - Immer wieder fegen verheerende Stürme durch das
Land und hinterlassen Schneisen der Verwüstung. Entwurzelte Bäume,
die auf ein Auto fallen, oder abgedeckte Dächer sind in Deutschland
schon lange keine Seltenheit mehr. Doch wer kommt für den Schaden am
Auto, Hausrat oder dem eigenen Haus auf? Betroffenen mit einer
Kasko-, Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung rät die HUK-COBURG,
ihren Schaden schnellst möglich ihrer Versicherung zu melden.

Für alle drei Versicherungen gilt: Von Sturm redet man ab
Windstärke acht. Das entspricht einer Windgeschwindigkeit von
mindestens 62 Kilometern pro Stunde. Versichert sind alle Schäden,
die direkt durch den Sturm verursacht werden.

Dazu zählen vor allem tiefe Dellen und Beulen in der Karosserie
eines Autos, die meist durch herab fallende Äste verursacht werden.
Noch ein Hinweis: Nur Sturmschäden fallen in den Bereich der
Teilkasko-Versicherung. Hätte sich der Schaden bei Windstärke sieben
oder weniger ereignet, wäre dafür die Vollkasko-Versicherung
zuständig.

Spuren kann ein Sturm natürlich auch am Hausrat hinterlassen. Gar
nicht selten gehen fest verschlossene Fenster zu Bruch, und der
eindringende Regen lädiert Teile des Hausrats. Zum versicherten
Hausrat zählen übrigens nicht allein Dinge des täglichen Gebrauchs,
wie zum Beispiel Möbel, Geschirr oder Kleidung. Auch Gebäudeteile -
wie beispielsweise Fernseh- und Rundfunkantennen, Satellitenschüsseln
oder Markisen - sind unter bestimmten Umständen mitversichert.

Die Wohngebäude-Versicherung schützt das eigene Haus. Zum
Beispiel: Wenn der Sturm so tobt, dass er das Dach abdeckt.
Versichert ist hier neben dem eigentlichen Gebäude in der Regel auch
Zubehör, das sich am oder im Haus befindet. Um genau zu wissen, was
darunter fällt, sollte man am besten bei seinem Versicherer
nachfragen.

Doch ein Sturm oder Orkan kann nicht allein persönliches Eigentum
beschädigen. Gar nicht selten wird auch das Eigentum Dritter in
Mitleidenschaft gezogen. Oft reißt der Sturm Ziegel vom Dach, wirbelt
sie durch die Luft und zum Schluss landen sie auf dem Auto des
Nachbarn. In diesem Fall hilft dem Eigentümer eines selbstbewohnten
Hauses seine Haftpflicht-Versicherung. Handelt es sich bei diesem
Beispiel um ein Mehrfamilienwohnhaus wäre das ein Fall für die Haus-
und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung.

Wenn der Sturm allerdings mit mehr als Windstärke zwölf, also
mindestens 120 Kilometern pro Stunde, unterwegs ist, kann nach
Auffassung der Rechtsprechung für solche Schäden niemand mehr
verantwortlich gemacht werden. Hier handelt es sich um höhere Gewalt.
Wenn hierbei das persönliche Hab und Gut beschädigt wird, hilft nur
noch die eigene Kasko-, Wohngebäude oder Hausratversicherung.

Originaltext: HUK-Coburg
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7239
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7239.rss2

Pressekontakt:
Karin Benning
HUK-COBURG Pressestelle
T 0 95 61/96-20 84
Mail Karin.Benning@huk-coburg.de


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