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März beginnt mit Rekordzahl von 4.000 Selbstanzeigen / WTS-Steueranwalt rät zum "geordneten Rückzug" (mit Bild)

Geschrieben am 01-03-2010

München (ots) -

- Querverweis: Bildmaterial wird über obs versandt und ist
abrufbar unter http://www.presseportal.de/galerie.htx?type=obs -

Laufend tauchen neue Daten-CDs mit den Namen vermeintlicher
Steuersünder auf. In der Folge hat sich nach einer Meldung des World
Tax Service WTS allein in der letzen Februarwoche die Zahl der
Selbstanzeigen von 2.000 auf knapp 4.000 verdoppelt. Unterdessen rät
WTS-Steueranwalt Dr. Tom Offerhaus dringend zu einer geordneten
Rückzugsstrategie. In der Phase bis zur Abgabe einer fundierten
Selbstanzeige dürfe man keine Fehler machen. Das
Bundesfinanzministerium hat jetzt eine Online-Abstimmung für Bürger
zum Thema Straffreiheit gestartet.

Mehr als 1.300 Selbstanzeigen wegen Steuerhinterziehung gingen im
Februar allein bei den baden-württembergischen Finanzämtern ein, in
Bayern waren es mehr als 1.200. In Hessen meldeten sich mehr als 500
reuige "Steuersünder", in Niedersachen waren es 430, in Hamburg knapp
200 und in Schleswig-Holstein 175.

Tom Offerhaus ist Rechtsanwalt und Partner bei der WTS in München.
Den verunsicherten Steuerpflichtigen mit nicht offen gelegten
Bankverbindungen in der Schweiz, aber auch anderen Staaten wie
Liechtenstein, Österreich oder Luxemburg empfiehlt er, straffrei aus
einer begangenen Steuerhinterziehung zu gehen. "Dies gilt aber eben
nur, solange die Steuerfahndung noch nicht vor der Tür steht. Dem
Täter darf die Einleitung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens noch
nicht bekannt sein. Wenn die konkrete Tat bereits entdeckt ist und
der Täter dies wissen müsste, kann er sich ebenfalls nicht mehr
straffrei aus der Affäre ziehen." Er rät unter anderem dringend dazu,
die Erträgnis-Aufstellungen während der Bearbeitung in einer
Schweizer Steuerkanzlei anonymisieren zu lassen.

Da die WTS ein internationales Netzwerk von Steuerexperten in 92
Ländern gespannt hat, kann sie eine völlig anonymisierte Vorbereitung
einer Selbstanzeige garantieren, bis diese auch wirklich eingereicht
ist. "In diesem Fall sammelt unsere Schweizer Niederlassung die
Erträgnisaufstellungen bei den Banken ein und stellt sicher, dass die
Unterlagen völlig anonymisiert an uns weitergeleitet werden." Die
Steuerberater und Steueranwälte in Deutschland bereiten die
Nacherklärungen dann ohne Namenszuordnung vor, damit in den Tagen vor
einer Selbstanzeige kein Risiko einer Entdeckung droht.

Ohne Selbstanzeige muss der entdeckte Steuerhinterzieher ab einer
Million Euro hinterzogener Steuerschuld in aller Regel mit einer
Freiheitsstrafe ohne Bewährung rechnen. Dies hat der
Bundesgerichtshof bereits im Dezember 2008 entschieden. In einem
besonders schweren Fall drohen sogar Freiheitsstrafen bis zu zehn
Jahren. Jedenfalls muss der Betroffene zusätzlich zur
Steuernachzahlung mit empfindlichen Geldstrafen rechnen. Der BGH
machte in seinem Urteil klar, dass es sich bei der
Steuerhinterziehung keinesfalls um ein Kavaliersdelikt handelt.

Wie sollte man sich verhalten, wenn einem die unterlassene
Erklärung von Kapitaleinkünften in der Schweiz vor dem Hintergrund
der aktuellen Diskussion Sorgen bereitet? "Wir können in solch einem
Fall nur nachdrücklich zu einer schnellen Selbstanzeige raten", so
Dr. Offerhaus. "Steuerhinterziehung ist die einzige Straftat, bei der
man seine Tat auf diese Weise quasi ungeschehen machen kann. Ist Eile
geboten, so sollte die Selbstanzeige zunächst auf einer großzügigen
Schätzbasis erfolgen. Eine detaillierte Nacherklärung, die dann
hoffentlich zu günstigeren Resultaten führt, kann nachgereicht
werden. Steht ein besonders schwerer Fall der Steuerhinterziehung im
Raum, so sollte die Selbstanzeige die letzten zehn Jahre umfassen.
Ansonsten sollten zumindest die letzten fünf Jahre dargestellt
werden, da die strafrechtliche Verjährungsfrist für den einfachen
Fall der Steuerhinterziehung fünf Jahre beträgt.

Zur Erlangung der Straffreiheit mag eine Selbstanzeige über die
nichterklärten Erträge der letzten fünf Jahre zuzüglich Nachzahlung
der Steuern für diesen Zeitraum ausreichen. Um eine Steuernachzahlung
auch für den davorliegenden Fünfjahreszeitraum kommt man aber dennoch
nicht herum. Neben den Steuern sind auch Zinsen zu zahlen, und zwar
in Höhe von 6% der Steuerschuld pro Jahr. "So manch ein Steuerzahler
wird jedoch überrascht sein, wie niedrig die Zahlschuld im Verhältnis
zur Höhe der Vermögenswerte ist", beruhigt der Steueranwalt.

Schnelligkeit ist alles bei einer Selbstanzeige. Laut Dr.
Offerhaus ist eine Tat noch nicht dadurch entdeckt, dass sich der
Name eines Steuerpflichtigen auf einer Daten-CD befindet, die in die
Hände der deutschen Steuerfahndung geraten ist. Von einer
Tatentdeckung kann erst ausgegangen werden, wenn diese Daten mit den
persönlichen Steuererklärungen des Steuerpflichtigen abgeglichen
worden sind. "Zudem muss der Betreffende in dieser Phase noch nicht
mit einer Entdeckung seiner Tat rechnen. Denn das würde ja
voraussetzen, dass er heute Kenntnis davon hat, dass sein Name auf
der CD steht."

Das Bundesfinanzministerium hat jetzt eine Online-Abstimmung zur
Straffreiheit gestartet, bei der die Bürger ihre Meinung äußern
können. "Finden Sie es richtig, dass Steuersünder nach einer
Selbstanzeige mit Straffreiheit rechnen können?", fragt der
Bundesfinanzminister die Besucher seiner Website
www.bundesfinanzministerium.de .

Informationen zur WTS

Die WTS AG Steuerberatungsgesellschaft ist mit rund 450
Mitarbeitern an sechs inländischen Standorten und fünf
Tochtergesellschaften in China, Indien, Frankreich, der Schweiz und
den Niederlanden eine der größten Steuerberatungsgesellschaften
Deutschlands. Schwerpunkt der Tätigkeit der Gesellschaft ist die
Steuerberatung multinationaler Konzerne und großer international
tätiger mittelständischer Unternehmen. Die WTS ist eine reine
Steuerberatungsgesellschaft ohne Konfliktpotenzial zwischen
Wirtschaftsprüfungstätigkeit und Beratung. Mehr Informationen:
www.wts.de

Hinweis für Redaktionen: Ein persönliches Interview mit Dr. Tom
Offerhaus vermitteln wir Ihnen gerne kurzfristig.

Originaltext: WTS AG Steuerberatungsgesellschaft
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/66724
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_66724.rss2

Pressekontakt:
WTS AG Steuerberatungsgesellschaft
Dipl.Journ. Richard Tigges, Direktor Unternehmenskommunikation
Thomas-Wimmer-Ring 1, 80539 München
Telefon: +49 (0)89 286 46-2222
Mobil: +49 (0)162 493 493 7
Telefax: +49 (0)89 286 46-2323
E-Mail: richard.tigges@wts.de


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