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EANS-Adhoc: Palfinger AG / Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Geschrieben am 02-03-2010


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Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer
europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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Unternehmen

02.03.2010

PALFINGER AG
Salzburg, FN 33393 h

Einladung

Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur

ordentlichen Hauptversammlung der PALFINGER AG

am Mittwoch, dem 31. März 2010, um 11.00 Uhr,
im PALFINGER Service- und Democenter,
5101 Bergheim/Salzburg, F.-W.-Scherer-Straße 24.


1. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und Corporate-Governance-
Bericht, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht, des Vorschlags für
die Gewinnverwendung und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das
Geschäftsjahr 2009

2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2009

4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2009

5. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2010

6. Wahl von bis zu drei Personen in den Aufsichtsrat

7. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung, insbesondere zur Anpassung
an geänderte gesetzliche Bestimmungen - Aktienrechts-Änderungsgesetz 2009

8. Beschlussfassung über einen Aktienoptionenplan sowie über die Einräumung von


Aktienoptionen nach diesem Aktienoptionenplan an ein
Vorstandsmitglied

UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG

Folgende Unterlagen liegen ab 10. März 2010 zur Einsicht der
Aktionäre in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft, 5101
Bergheim/Salzburg, F.-W.-Scherer- Straße 24, Abteilung Investor
Relations, Hannes Roither, auf:

Jahresabschluss mit Lagebericht,

Corporate-Governance-Bericht,

• Konzernabschluss mit Konzernlagebericht, • Vorschlag für die
Gewinnverwendung, • Bericht des Aufsichtsrats, jeweils für das
Geschäftsjahr 2009; • Beschlussvorschläge zu den
Tagesordnungspunkten 2-8, • Erklärungen der Kandidaten für die
Wahlen in den Aufsichtsrat zu TOP 6 gemäß § 87 Abs. 2 AktG, •
Bericht gemäß § 159 Abs. 2 Z 3 AktG zu TOP 8.

Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine
Abschrift dieser Unterlagen zugesandt.

Diese Unterlagen sowie der vollständige Text dieser
Einberufung und das Formular für die Erteilung und den Widerruf
einer Vollmacht sind spätestens ab 10. März 2010 außerdem im
Internet www.palfinger.com zugänglich und werden auch in der
Hauptversammlung aufliegen.

Hinweis auf die Rechte der Aktionäre GEM. §§ 109, 110 und 118 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und
die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser
Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche
Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und
bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform
spätestens am 10. März 2010 der Gesellschaft ausschließlich an der
Adresse 5101 Bergheim/Salzburg, F.-W.-Scherer-Straße 24,
Abteilung Investor Relations, Hannes Roither, zugeht. Jedem so
beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt
Begründung beiliegen. Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft
genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird,
dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei
Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind, die zum
Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als
sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an
die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur
Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen,
können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur
Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass
diese Vorschläge samt Begründung und einer allfälligen Stellungnahme
des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite der
Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in
Textform spätestens am 22. März 2010 der Gesellschaft entweder per
Telefax an +43 662 46 84 - 2280 oder an 5101 Bergheim/Salzburg,
F.-W.-Scherer-Straße 24, Abteilung Investor Relations, Hannes
Roither, oder per E-Mail h.roither@palfinger.com, wobei das
Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail
anzuschließen ist, zugeht. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines


Aufsichtsrats-Mitglieds tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der
vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs. 2 AktG. Für den Nachweis der
Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechts genügt bei
depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a
AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben
Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung


wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung
Auskunft über


Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist.

Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109,
110 und 118 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft
www.palfinger.com zugänglich.


Nachweisstichtag und Teilnahme an der Hauptversammlung


Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im
Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich
nach dem Anteilsbesitz am Ende des 21. März 2010
(Nachweisstichtag).

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer
an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.

Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des
Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß
§ 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 26. März
2010 ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen
zugehen muss.

Per Post PALFINGER AG


Investor Relations
z.Hd. Herrn Hannes Roither
F.-W.-Scherer-Straße 24
5101 Bergheim/Salzburg


Per SWIFT GIBAATWGGMS
zu verwenden ist Message Type MT598
unbedingt ISIN AT0000758305 angeben


Depotführende Kreditinstitute mit Sitz in Österreich können die
Depotbestätigungen auch per Telefax übermitteln:

Per Telefax +43 662 4684-2280


Depotbestätigung gem. § 10a AktG


Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz
in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in
einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende
Angaben zu enthalten:


• Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder ein im Verkehr
zwischen Kreditinstituten gebräuchlicher Code (SWIFT-Code),
• Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei
natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei
juristischen Personen,
• Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT0000758305,
• Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,
• Zeitpunkt, auf den sich die Depotbestätigung bezieht.


Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf
den oben genannten Nachweisstichtag 21. März 2010 beziehen.

Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in
englischer Sprache entgegengenommen.

Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw.
durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre
können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung
bzw. Übermittlung einer Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.

Vertretung durch Bevollmächtigte

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt
ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen
des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben
Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt.

Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen
oder einer juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei
auch mehrere Personen bevollmächtigt werden können.

Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an einer der
nachgenannten Adressen zugehen:

Per Post PALFINGER AG


Investor Relations
z.Hd. Herrn Hannes Roither
F.-W.-Scherer-Straße 24
5101 Bergheim/Salzburg


Per Telefax +43 662 4684-2280

Per E-Mail h.roither@palfinger.com, wobei die Vollmacht in Textform,
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist

Persönlich bei Registrierung zur Hauptversammlung
am Versammlungsort

Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der
Vollmacht wird auf Verlangen zugesandt und ist auf der
Internetseite der Gesellschaft unter www.palfinger.com abrufbar.

Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der
Registrierung persönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens
am 30. März 2010 bis 16 Uhr bei der Gesellschaft einzulangen.

Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten
sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.

Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht
erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung
die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Für die
Übermittlung dieser Erklärung gilt § 10a Abs. 3 AktG sinngemäß.

Als besonderer Service steht den Aktionären ein Vertreter vom
Interessenverband


für Anleger, IVA, 1130 Wien, Feldmühlgasse 22, als unabhängiger
Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene Stimmrechtsausübung in der
Hauptversammlung zur Verfügung; hiefür ist auf der Internetseite der
Gesellschaft unter www.palfinger.com/Hauptversammlung ein spezielles
Vollmachtsformular abrufbar. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer
direkten Kontaktaufnahme mit Herrn Dr. Michael Knap vom IVA unter Tel. +43 1
8763343-0, Fax +43 1 8763343-49 oder E-Mail michael.knap@iva.or.at.


GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das
Grundkapital der Gesellschaft eingeteilt in 35.730.000
Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft
hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 328.000 Stück
eigene Aktien. Hieraus stehen ihr keine Rechte zu. Die Gesamtzahl
der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt im
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 35.402.000 Stück.

Um den reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu
ermöglichen, werden die Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor
Beginn der Hauptversammlung einzufinden. Einlass zur Behebung der
Stimmkarten ist ab 10.30 Uhr.

Salzburg, im März 2010

Der Vorstand


Ende der Mitteilung euro adhoc
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ots Originaltext: Palfinger Holding AG
Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de

Rückfragehinweis:

Hannes Roither, PALFINGER AG

Konzernsprecher

Tel.: +43 662 46 84-2260

h.roither@palfinger.com

Branche: Maschinenbau
ISIN: AT0000758305
WKN: 919964
Index: ATX, Prime Market
Börsen: Wien / Amtlicher Handel


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