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Immer noch Ärger mit der Praxisgebühr - Tipps für den Dschungel der Ausnahme-Regelungen

Geschrieben am 14-08-2006

Baierbrunn (ots) - Mit der Praxisgebühr von 10 Euro gibt es immer
noch Ärger. Ein häufiger Grund: Wer ohne Überweisung einen weiteren
Arzt aufsucht, wird noch einmal zur Kasse gebeten. "Selbst wenn Sie
die Überweisung nachträglich vorlegen, ergibt sich daraus nicht
automatisch ein Rückzahlungsanspruch", schreibt Martin Eulitz,
Pressesprecher der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns im
Apothekenmagazin "Diabetiker Ratgeber". Die Ausnahmen des Systems
sind leider unübersichtlich: Wer die Praxisgebühr bei einem
Psychotherapeuten bezahlt hat oder bei einer ambulanten
Krankenhausbehandlung, dem genügt eine Quittung zum Nachweis. Auch
beim Besuch des Urlaubsvertreters vom Hausarzt wird die Gebühr nicht
erneut fällig. Gar nicht erhoben wird sie, wenn man nur zur
Vorsorgeuntersuchung oder zu einer Schutzimpfung zum Arzt geht.

Das Apothekenmagazin "Diabetiker Ratgeber" 8/2006 liegt in den
meisten Apotheken aus und wird kostenlos an Kunden abgegeben.

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Originaltext: Wort und Bild - Diabetiker Ratgeber
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=52279
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_52279.rss2

Kontakt:
Ruth Pirhalla
Pressearbeit
Tel.: 089 / 7 44 33-123
Fax: 089 / 744 33-459
E-Mail: pirhalla@wortundbildverlag.de


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