Schiewerling/Connemann: Keine nationalen Alleingänge bei optischer Strahlung
Geschrieben am 03-03-2010 |
Berlin (ots) - Zur Verordnung zum Schutz der Arbeitnehmer vor Gefährdung durch optische Strahlung erklären der arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Karl Schiewerling MdB, und die zuständige Berichterstatterin Gitta Connemann MdB:
Deutsche Betriebe und Arbeitnehmer brauchen nicht noch mehr Bürokratie als von der EU ohnehin schon vorgesehen. In diesem Sinne hat sich die Union jetzt erfolgreich bei der Umsetzung der sogenannten Sonnenschein-Richtlinie der EU eingesetzt.
Vor fünf Jahren sorgte diese Richtlinie der Europäischen Union für Diskussionen. Daraufhin war die Richtlinie abgespeckt worden und beschränkt sich auf Regelungen zur künstlichen optischen Strahlung.
Der frühere Minister Scholz indes hatte sich bei der nationalen Umsetzung der EU-Sonnenschein-Richtlinie durch eigene Regelungswut regelrecht selbst geblendet. So war in Scholz' Entwurf für eine Verordnung zum Schutz der Arbeitnehmer vor Gefährdung durch optische Strahlung von September 2009 auch die Einbeziehung natürlicher optischer Strahlung vorgesehen. Nach seinem Verordnungsentwurf sollte dem Arbeitgeber eine Beratungspflicht gegenüber den Beschäftigten obliegen, die bei Tätigkeiten im Freien einer erhöhten Gefährdung durch natürliche Sonnenstrahlen ausgesetzt sind. Dies ging deutlich über die von der EU-Richtlinie verlangten Maßgaben hinaus.
Die Union hat sich von Beginn an dafür eingesetzt, dass es keine nationalen Alleingänge geben wird und sich gegen die geplante Verschärfung durch das damals SPD-geführte Bundesarbeitsministerium gestellt. Daher ist es zu begrüßen, dass Ministerin von der Leyen nun zugesagt hat, dass die EU-Verordnung auch national eins-zu-eins und ohne Zusatz-Vorschiften umgesetzt wird. Alleingänge sind schädlich im europäischen Wettbewerb. In dem neuen Entwurf wird es nur noch um künstliche Strahlung gehen. CDU und CSU halten ihr Wort.
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