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Haufe aktuell: Alterseinkünftegesetz auf dem Prüfstand - Verfassungsbeschwerden gegen den beschränkten Abzug von Rentenversicherungsbeiträgen

Geschrieben am 05-03-2010

Freiburg (ots) - Dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) liegen
Verfassungsbeschwerden zu Regelungen aus dem Alterseinkünftegesetz
vor. Dabei geht es um vom Bundesfinanzhof (BFH) veröffentlichte
Urteile, die die beschränkte steuerliche Abziehbarkeit von Beiträgen
zur Rentenversicherung für verfassungsgemäß erklären. Einer der
Beschwerdeführer wird vom Freiburger Rechtsanwalt Prof. Gerhard
Geckle vertreten, der auch Chef-Justiziar der Haufe Mediengruppe ist.

Worum geht es? Nach dem Alterseinkünftegesetz werden seit 2005
Rentenauszahlungen zunehmend in voller Höhe steuerlich erfasst. Auf
der anderen Seite sind Beiträge zur Altersvorsorge lediglich in
beschränktem Umfang steuerlich absetzbar.

Die Konsequenz: viele Arbeitnehmer werden Renteneinnahmen, die auf
einem bereits versteuerten Einkommen beruhen, versteuern müssen.
Gegen diese Doppelbesteuerung richten sich die
Verfassungsbeschwerden.

Nach Ansicht von Prof. Geckle ist es aber nicht notwendig,
insoweit gesondert Einspruch gegen Einkommenssteuerbescheide
einzulegen. "Diese ergehen hinsichtlich der Nichtabziehbarkeit von
Beiträgen zu Rentenversicherungen nur vorläufig", beschreibt der
Steuerexperte aus Freiburg die Praxis der Finanzämter.

Nähere Informationen und Hintergründe finden Interessierte unter:
http://www.haufe.de/steuern

Originaltext: Haufe-Lexware GmbH & Co. KG
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/6856
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_6856.rss2

Pressekontakt:
Haufe-Lexware GmbH & Co. KG
Public Relations
RA Oliver Kaiser
Tel. 0761/898-3975
Fax 0761/898-3900
E-Mail: presse@haufe-lexware.com
Pressecenter der Haufe Mediengruppe unter http://www.haufe.de/presse


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