Lausitzer Rundschau: Zum Streit um den Aussteuerungsbetrag: Theorie gut - Praxis schlecht
Geschrieben am 14-08-2006 |
Cottbus (ots) - Viele Ärgernisse bei Hartz IV hat die Bundesregierung mittlerweile beseitigt. Erinnert sei nur an die wundersame Vermehrung der Bedarfsgemeinschaften, die auf eine großzügige Regelung für erwachsene Kinder zurückging. Doch es gibt auch weniger spektakuläre Fehlkonstruktionen, die leider immer noch Bestand haben. Gemeint ist der Aussteuerungsbetrag, durch den die Arbeitsagenturen zu einer schnellen Vermittlung ihrer Kundschaft animiert werden sollten. Die Idee war sicher gut gemeint. Aber in der Praxis kommt es zu haarsträubenden Verwerfungen. Wenn Vermittler, wie in der Arbeitsagentur Bremerhaven geschehen, eine ausdrückliche Anweisung haben, gerade bei den Problemfällen auf teure Qualifizierungsmaßnahmen zu verzichten und lieber die 10 000 Euro pro Fall an den Bund überweisen, dann läuft etwas schief im Sozialstaat Deutschland. Der gesetzliche Handlungsbedarf ist offensichtlich. Zumindest müssten Weiterbildungskosten bei der Bemessung des Aussteuerungsbetrages berücksichtigt werden. Vor dem Hintergrund der Misere im Bereich der Langzeitarbeitslosigkeit dürften denn auch viele die geplante Senkung des Beitrags zur Arbeitslosenversicherung mit gemischten Gefühlen betrachten. Sicher, für das Arbeitslosengeld II kommt nicht die Arbeitsagentur auf, sondern der Steuerzahler. Doch das sind finanztechnische Feinheiten. Derzeit gibt es mehr als vier Millionen Erwerbslose, aber nur 1,5 Millionen freie Stellen. Ein großer Teil der Betroffenen dürfte trotz Qualifizierung kaum auf dem ersten Arbeitsmarkt Fuß fassen. Die Alternative ist ein staatlich geförderter Beschäftigungssektor, der finanziert werden muss.
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