Berufungsgericht bestätigt (nochmals) Sieg von i4i
Geschrieben am 11-03-2010 |
Toronto, March 11, 2010 (ots/PRNewswire) - Heute gab eine Kommission des US-Berufungsgerichts für die Bundesebene eine überarbeitete Stellungnahme in Sachen i4i gegen Microsoft heraus, welche das von Richter Leonard Davis erlassene richterliche Urteil vom 11. August 2009 bestätigt, in dem zu Gunsten von i4i entschieden wurde, da Microsoft der vorsätzlichen Verletzung des US-Patents 5.787.449 von i4i für schuldig befunden wurde.
Loudon Owen, der Vorsitzende von i4i, erklärte: "Das Berufungsgericht bestätigt die Entscheidung der Vorinstanz in seiner Gesamtheit. Zusätzlich wurde eine ausführlichere Analyse über die Vorsätzlichkeit in dieser Sache herausgegeben. Die Feststellung, dass Microsoft das Patent von i4i vorsätzlich verletzt habe, wurde aufrechterhalten."
Michel Vulpe, Gründer von i4i und Miterfinder, erklärte: "i4i freut sich besonders, dass das Gericht die Entscheidung über die gerichtliche Verfügung weiterhin aufrechterhält. Dies ist ein wichtiger Schritt im Schutz der Eigentumsrechte der Erfinder. i4i wird auch weiterhin massgeschneiderte XML-Lösungen anbieten."
Das Berufungsgericht bearbeitet derzeit noch einen Antrag von Microsoft auf eine En-banc-Überprüfung.
i4i ist ein weltweit tätiges Technologieunternehmen mit Hauptsitz in Toronto (Kanada). Für weitere Informationen über den Fall i4i gegen Microsoft können ausgewählte Gerichtsunterlagen unter http://www.i4ilp.com eingesehen werden.
Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte: Loudon Owen - lowen@mcleanwatson.com oder +1-416-307-3271; Melony Jamieson - melony@getitdone.ca oder +1-416-518-6355
Originaltext: i4i Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/78421 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_78421.rss2
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