Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e.V. unterstützt die Forderung nach einer längeren zivilrechtlichen Verjährungsfrist bei sexuellem Missbrauch
Geschrieben am 12-03-2010 |
Berlin (ots) - Dazu erklärt der Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes, Heinz Hilgers: "Die bislang dreijährige zivilrechtliche Verjährungsfrist ist entschieden zu kurz und muss dringend der strafrechtlichen angepasst werden. Die Opfer müssen die Möglichkeit haben, auch nach zehn bzw. zwanzig Jahren nach Volljährigkeit Schadensersatz und Therapiekosten einklagen zu können." Gleichzeitig appelliert Hilgers an Institutionen wie z.B. die katholische Kirche, die momentan mit Fällen von sexuellem Missbrauch zu tun haben, sich nicht auf die gesetzlichen Verjährungsfristen zu berufen: "Die Opfer brauchen Hilfe, sie brauchen Schadensersatz und eine Erstattung der Therapiekosten, egal wie lange der Missbrauch zurückliegt."
Gleichzeitig möchte der Deutsche Kinderschutzbund Bundesverband e.V. darauf hinweisen, dass sexueller Missbrauch in allen Schichten und Bereichen der Gesellschaft passiert, nicht nur in den aktuell betroffenen Einrichtungen, sondern auch in öffentlichen Schulen, Sportvereinen und in der Familie.
Zudem fordert Hilgers, dass die Pflicht zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses in regelmäßigen Abständen nicht nur für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Kinder- und Jugendhilfe gelten sollte, sondern auch für Lehrerinnen und Lehrer in den Schulen. Dafür müsste das Schulrecht in den Bundesländern entsprechend angepasst werden.
Der Deutsche Kinderschutzbund Bundesverband e.V. setzt sich für eine bessere Prävention, rechtzeitiges Achten auf die Hinweise und frühzeitige Hilfen für Kinder und Jugendliche ein. In den Orts- und Kreisverbänden des Deutschen Kinderschutzbundes und in den Kinderschutz-Zentren finden Betroffene Hilfe, Beratung und Unterstützung. Hilgers warnt vor einer Kürzung der öffentlichen Zuschüsse durch die aktuelle Finanzkrise der Kommunen: "Die Hilfsangebote müssen noch weiter ausgebaut werden, damit die betroffenen Kinder und Jugendliche sowie deren Familien angemessen begleitet und unterstützt werden können. Die Beratungsstellen werden momentan noch stärker angefragt und brauchen eine langfristige finanzielle Förderung."
Um sexuellen Missbrauch in Zukunft besser verhindern zu können, muss das Thema weiterhin enttabuisiert werden. So sollten Eltern ihre Kinder stärken, damit sie wissen: Mich darf niemand anfassen, wenn ich das nicht will, es wird respektiert, wenn ich "Nein" sage. Es muss klar sein, dass die Verantwortung für sexuelle Übergriffe grundsätzlich bei den Erwachsenen liegt.
Für die Aufarbeitung von Missbrauchsfällen ist es wichtig, über das Erlebte zu sprechen: mit Eltern und/oder Therapeuten an Beratungsstellen. Dass dieses sich Offenbaren mitunter sehr spät geschieht, kann auf Scham, Schuldgefühlen oder Angst ("Mir glaubt ja doch keiner") beruhen. Deshalb sollten Eltern, Lehrerinnen und Lehrer oder Trainerinnen und Trainer im Sportverein auf versteckte Signale hören und Symptome wie plötzliche Verhaltensänderung, Leistungsabfall in der Schule oder Bedrückung ernst nehmen. Dazu ist eine gezielte Fortbildung der Fachkräfte im Umgang mit sexuellem Missbrauch und Kinderschutz wichtig. In öffentlichen Einrichtungen sollten feste Vertrauens- und Bezugspersonen benannt sein, damit Kinder Anlaufstellen kennen, an die sie sich vertrauensvoll und angstfrei wenden können.
Originaltext: Deutscher Kinderschutzbund e.V. Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/34324 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_34324.rss2
Pressekontakt: Johanna Suwelack Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e.V. Tel.: 0179 68 544 69 Fax: 030 214809 99 Email: suwelack@dksb.de
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