Singhammer/Spahn: Versorgung in den Blick nehmen
Geschrieben am 12-03-2010 |
Berlin (ots) - Anlässlich der Klausurtagung der Arbeitsgruppe Gesundheit der CDU/CSU-Bundestagsfraktion in Gronau/Epe erklären der stellvertretende Fraktionsvorsitzende, Johannes Singhammer MdB und der gesundheitspolitische Sprecher und Vorsitzende der Arbeitsgruppe Gesundheit, Jens Spahn MdB:
Die Arbeitsgruppe Gesundheit hat in ihrer Klausurtagung intensiv die Themen "ambulante ärztliche Versorgung" und "Neuordnung des Arzneimittelmarktes" diskutiert. Bei der ambulanten ärztlichen Versorgung ist ein wichtiges politisches Ziel, dem zunehmenden Ärztemangel vor allem im ländlichen Bereich zu begegnen. Dazu gehört, verstärkte Anreize für Ärzte zu setzen, sich in unterversorgten Regionen niederzulassen. Das bedeutet nicht nur finanzielle Förderung, sondern auch attraktivere Lebens- und Arbeitsbedingungen am Praxisstandort. Die Bedarfsplanung muss reformiert werden, um den regionalen Besonderheiten besser Rechnung zu tragen. Zudem muss der Anteil der Ärzte, die nach dem Medizinstudium den ärztlichen Beruf ausüben, erhöht werden. Außerdem sind die Zugangsvoraussetzungen zum Medizinstudium zu überprüfen.
Die Neuordnung des Arzneimittelmarktes soll einerseits sicherstellen, dass insbesondere innovative Arzneimittel mit verbesserter Wirkung den Patienten weiterhin zeitnah zur Verfügung stehen. Andererseits muss die Arzneimittelversorgung kosteneffizient und wirtschaftlich sein. Deshalb müssen Preis und Nutzen zukünftig in einem sachgerechten Verhältnis stehen. Preisverhandlungen zwischen Kassen und Herstellern könnten dazu ein geeignetes Instrument sein. Die Hersteller sollen zudem künftig den Zusatznutzen ihrer Arzneimittel nachweisen müssen. Darüber hinaus halten wir Maßnahmen mit kurzfristigen Einsparwirkungen, spätestens zum 1. Januar 2011, für notwendig.
In einem gemeinsamen Gespräch mit dem Bundesgesundheitsminister Dr. Philipp Rösler wurden viele inhaltliche Gemeinsamkeiten deutlich. Zeitnah wollen wir mit dem Koalitionspartner gemeinsame Eckpunkte zu diesen Themen erarbeiten, die Grundlage eines Gesetzgebungsverfahrens werden sollen.
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