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EANS-Hauptversammlung: TA Triumph-Adler AG / Einberufung der Hauptversammlung

Geschrieben am 12-03-2010


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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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TA TRIUMPH-ADLER


Aktiengesellschaft
Nürnberg
- ISIN DE0007495004 -
- Wertpapier-Kenn-Nummer 749 500 -
________________________________________________________________

Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am



Dienstag, dem 20. April 2010, um 10:00 Uhr,

im Maritim Hotel

Frauentorgraben 11; 90443 Nürnberg

stattfindenden
außerordentlichen Hauptversammlung
ein.


TAGESORDNUNG

1. Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der
Minderheitsaktionäre auf die Kyocera Mita Corporation, Osaka,
Japan, als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen
Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG (Ausschluss von
Minderheitsaktionären - Squeeze-Out)

Nach § 327a AktG kann die Hauptversammlung einer
Aktiengesellschaft auf Verlangen eines Aktionärs, dem Aktien der
Gesellschaft in Höhe von mindestens 95 % des Grundkapitals gehören
(Hauptaktionär), die Übertragung der Aktien der übrigen
Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf den Hauptaktionär gegen
Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen. Die
Kyocera Mita Corporation, 2-28, 1-Chome, Tamatsukuri Chuo-ku,
Osaka 540-8585, Japan, eingetragen im Handelsregister von Osaka
unter der Registernummer 1299-01- 090378, hält von den
insgesamt 55.381.257 auf den Inhaber lautenden Stückaktien
der TA Triumph-Adler AG unmittelbar 52.850.017 und ist damit mit
95,43 % am Grundkapital der Gesellschaft beteiligt. Damit ist die
Kyocera Mita Corporation Hauptaktionärin gemäß § 327a AktG.

Die Kyocera Mita Corporation hat gemäß § 327a AktG mit Schreiben
vom 27. November 2009 von dem Vorstand der Gesellschaft verlangt,
einen Beschluss der Hauptversammlung über die Übertragung der
Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Kyocera Mita Corporation
gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung herbeizuführen.

Die Kyocera Mita Corporation hat dem Vorstand der TA Triumph-Adler
AG eine


Erklärung der Commerzbank AG, Frankfurt a.M., vom 4. März 2010 übermittelt,
durch welche die Commerzbank AG die Gewährleistung für die Erfüllung der
Verpflichtung der Kyocera Mita Corporation übernimmt, den
Minderheitsaktionären nach Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das
Handelsregister unverzüglich die festgelegte Barabfindung zuzüglich der
gesetzlich vorgesehenen Verzinsung zu zahlen.


Die Barabfindung hat die Kyocera Mita Corporation auf EUR 1,90 je
Stückaktie der Gesellschaft festgelegt. In einem
schriftlichen Bericht an die Hauptversammlung hat die
Kyocera Mita Corporation die Voraussetzungen für die Übertragung
dargelegt und die Angemessenheit der Barabfindung auf der
Grundlage einer durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte &
Touche GmbH, Düsseldorf, durchgeführten Unternehmensbewertung
erläutert und begründet. Das Landgericht Nürnberg hat Ebner
Stolz Mönning Bachem GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, als sachverständigen
Prüfer ausgewählt und bestellt. Ebner Stolz Mönning Bachem hat
die Angemessenheit der Barabfindung bestätigt.

Falls in einem Verfahren nach § 327f AktG rechtskräftig eine
höhere Barabfindung festgesetzt wird, wird eine entsprechende
Ergänzung der Barabfindung allen Aktionären gewährt werden,
deren Aktien mit Eintragung des Übertragungsbeschlusses auf die
Kyocera Mita Corporation übergegangen sind.

Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das
Handelsregister des Amtsgerichtes Nürnberg gehen alle Rechte
an den betroffenen Aktien automatisch auf die Kyocera
Mita Corporation über; die verbliebenen Aktienurkunden
verbriefen in der Hand der Minderheitsaktionäre nur noch den
Anspruch des Aktionärs auf die Barabfindung. Die Barabfindung
an die Minderheitsaktionäre ist von der Bekanntmachung der
Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister
an mit jährlich zwei Prozentpunkten über dem jeweiligen
Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu
fassen:


"Die auf den Inhaber lautenden Stückaktien der übrigen Aktionäre
(Minderheitsaktionäre) der TA Triumph-Adler AG werden gemäß dem Verfahren
zum Ausschluss von Minderheitsaktionären (§§ 327a ff. AktG) gegen
Gewährung einer von der Kyocera Mita Corporation zu zahlenden
Barabfindung in Höhe von EUR 1,90 je auf den Inhaber lautende Stückaktie
mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital in Höhe von EUR 1,45 auf die
Kyocera Mita Corporation, Osaka, Japan, als Hauptaktionärin übertragen."


Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die
Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich
spätestens bis zum Ablauf des 13. April 2010 unter
nachstehender Anschrift angemeldet sowie der Gesellschaft
gegenüber unter ebendieser Anschrift den von dem
depotführenden Institut erstellten Nachweis erbracht haben, dass
sie zu Beginn des 30. März 2010 (Nachweisstichtag) Aktionär der
Gesellschaft waren:


TA TRIUMPH-ADLER Aktiengesellschaft
c/o PR IM TURM HV-Service Aktiengesellschaft
Römerstraße 72-74
D - 68259 Mannheim
Telefax: +49 (0) 621 / 71 77 213
E-Mail-Adresse: eintrittskarte@pr-im-turm.de


Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes bedürfen der
Textform und müssen in deutscher oder englischer Sprache erfolgen.

Auch nach erfolgter Anmeldung können Aktionäre über ihre Aktien
weiter frei verfügen. Maßgeblich für das Stimmrecht ist
ausschließlich der Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag.

Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte Aktionäre, die
nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten,
können ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte, z.B. durch ein
Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausüben lassen. Die
Erteilung der Vollmacht, ihr Nachweis und gegebenenfalls ihr
Widerruf bedürfen der Textform, soweit nicht einem
Kreditinstitut, einer Aktionärsvereinigung oder einer durch § 135
Abs. 8 oder § 135 Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG diesen
gleichgestellten Institution oder Person Vollmacht erteilt werden
soll. Letztere können zum Verfahren für


ihre eigene Bevollmächtigung abweichende Regelungen vorsehen, die bei dem
jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind.

Wir bieten unseren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte


weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter bereits vor der
Hauptversammlung mit der Ausübung ihres Stimmrechts zu
bevollmächtigen. Die Aktionäre, die den von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht erteilen möchten,
benötigen hierzu eine Eintrittskarte zur Hauptversammlung.
Soweit von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter
bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem Falle Weisungen für
die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Ohne diese Weisungen
ist die Vollmacht ungültig. Die Stimmrechtsvertreter sind
verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Vollmacht und Weisungen an
die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sollten
möglichst frühzeitig bei der Gesellschaft eingehen.

Für die Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft und von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern, die Übermittlung
des Nachweises einer gegenüber dem Bevollmächtigten erklärten
Bevollmächtigung sowie den Widerruf und Änderung von Vollmachten
stehen folgende Adresse, Faxnummer und Internet- Adresse zur
Verfügung:


TA TRIUMPH-ADLER Aktiengesellschaft
c/o PR IM TURM HV-Service Aktiengesellschaft
Römerstraße 72-74
D - 68259 Mannheim
Telefax: +49 (0) 621 / 71 77 213
Internet-Adresse: www.hv-vollmachten.de


Der Nachweis der Bevollmächtigung muss entweder am Tag der
Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten vorgewiesen werden
oder der Gesellschaft bis spätestens 19. April 2010 um 18.00 Uhr
unter der oben genannten Adresse zugehen oder elektronisch über die
genannte Vollmachtsplattform "www.hv-vollmachten.de" erfolgen.

Für die Nutzung der passwortgeschützten Vollmachtsplattform
"www.hv-


vollmachten.de" ist ein Online-Passwort erforderlich, das auf der
Eintrittskarte abgedruckt ist, die den Aktionären übersandt wird.

Weitere Hinweise zur Vollmachts- und Weisungserteilung sowie Formulare für die
Erteilung von Stimmrechtsvollmachten, außerdem weitere Informationen zur
Nutzung der passwortgeschützten Vollmachtsplattform finden Sie im Internet
unter www.triumph-adler.de/ Investor Relations / Außerordentliche
Hauptversammlung.


Anfragen, Anträge, Wahlvorschläge, Auskunftsverlangen (Angaben zu
den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127,
§ 131 Abs. 1 AktG)

Ergänzungsanträge zur Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des
Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 am
Grundkapital erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die
Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen
Gegenstand muss eine Begründung oder Beschlussvorlage beiliegen.
Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der TA Triumph-Adler
AG zu richten und muss der Gesellschaft bis spätestens 20. März 2010,
24.00 Uhr zugehen.

Wir bitten, entsprechende Verlangen an die folgende Adresse zu
richten:


TA TRIUMPH-ADLER Aktiengesellschaft
z.Hd. des Vorstands
Südwestpark 23
D - 90449 Nürnberg


Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden unverzüglich
nach Zugang des Verlangens im elektronischen Bundesanzeiger
bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung
weitergeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie
die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten.
Außerdem werden sie den Aktionären im Internet unter
www.triumph-adler.de/ Investor Relations / Außerordentliche
Hauptversammlung mitgeteilt.

Gegenanträge und Wahlvorschläge

Aktionäre der Gesellschaft können darüber hinaus Gegenanträge gegen
Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten
der Tagesordnung sowie gegebenenfalls Wahlvorschläge übersenden.
Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein.

Gegenanträge, Wahlvorschläge und sonstige Anfragen von
Aktionären zur Hauptversammlung sind ausschließlich zu richten an:


TA TRIUMPH-ADLER Aktiengesellschaft
z.Hd. des Vorstands
Südwestpark 23
D - 90449 Nürnberg
Telefax: +49 (0) 9 11 / 68 98-201


Bis spätestens zum Ablauf des 5. April 2010 unter dieser Adresse
eingegangene Gegenanträge werden nebst ihrer Begründung und einer
eventuellen Stellungnahme der Verwaltung den anderen Aktionären
durch Veröffentlichung im Internet unter www.triumph-adler.de/
Investor Relations / Außerordentliche Hauptversammlung
unverzüglich zugänglich gemacht.

Auskunftsverlangen gemäß § 131 Abs. 1 AktG

In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder
Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft über die Angelegenheiten
der Gesellschaft verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen
Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung


erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen
und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen
Unternehmen sowie die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss
einbezogenen Unternehmen.

Weitergehende Erläuterungen

Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2,
§ 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 AktG finden sich unter der Internetadresse


www.triumph-adler.de/ Investor Relations / Außerordentliche
Hauptversammlung

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung

Im Zeitpunkt der Einberufung hat die Gesellschaft 55.381.257 Aktien
ausgegeben, die jeweils eine Stimme gewähren. Die Gesellschaft hält
derzeit keine eigenen Aktien. Sämtliche ausgegebenen Aktien
begründen grundsätzlich Teilnahme- und Stimmrechte.

Unterlagen für die Hauptversammlung

Auslegung von Unterlagen

Von der Einberufung der Hauptversammlung an liegen folgende
Unterlagen in den Geschäftsräumen der Gesellschaft in 90449
Nürnberg, Südwestpark 23, aus:


- der Entwurf des Übertragungsbeschlusses;
- die Jahresabschlüsse der Gesellschaft einschließlich der Lageberichte
sowie der Berichte des Aufsichtsrates bezüglich der Geschäftsjahre 2006,
2007 und 2008 sowie die Konzernabschlüsse und Konzernlageberichte für die
Geschäftsjahre 2006, 2007 und 2008;
- der von der Hauptaktionärin, der Kyocera Mita Corporation, Osaka, Japan,
gemäß § 327c Abs. 2 S. 1 AktG erstattete schriftliche Bericht an die
Hauptversammlung vom 4. März 2010;
- der von Ebner Stolz Mönning Bachem Wirtschaftsprüfer GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, gemäß § 327c Abs. 2 S. 2 AktG
erstattete Prüfungsbericht über die Angemessenheit der Barabfindung für
die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre.

Auf Verlangen erhält jeder Aktionär eine kostenlose Abschrift. Diese Unterlagen


sind auch bei der Zahlstelle der Gesellschaft, der
Gesellschaftskasse, Südwestpark 23, 90449 Nürnberg, kostenfrei
erhältlich. Diese Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung
ausgelegt.

Veröffentlichung auf der Internetseite der Gesellschaft

Außerdem werden diese Unterlagen ebenso wie sämtliche Angaben nach §
124a AktG sowie weitere Informationen im Zusammenhang mit der
Hauptversammlung ab der Einberufung der Hauptversammlung im
Internet unter www.triumph-adler.de/ Investor Relations /
Außerordentliche Hauptversammlung veröffentlicht.

Nürnberg, im März 2010

TA TRIUMPH-ADLER Aktiengesellschaft
Der Vorstand


Ende der Mitteilung euro adhoc
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ots Originaltext: TA Triumph-Adler AG
Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de

Rückfragehinweis:

Dr. Joachim Fleing

IR-Beauftragter

Telefon: +49 911 68 98 499

E-Mail: ir@ta.ag

Branche: Elektronik
ISIN: DE0007495004
WKN: 749500
Index: CDAX, Classic All Share, Prime All Share
Börsen: Frankfurt / Regulierter Markt/Prime Standard
Berlin / Freiverkehr
Stuttgart / Freiverkehr
Düsseldorf / Freiverkehr
München / Freiverkehr


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