EANS-Hauptversammlung: ECO Business-Immobilien AG / Einladung zur Hauptversammlung
Geschrieben am 16-03-2010 |
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ECO Business-Immobilien AG Wien, FN 241364 y (die "Gesellschaft")
Einladung
zu der am 13.4.2010 um 10:00 Uhr, Wiener Zeit in der Säulenhalle der Wiener Börse Wallnerstraße 8, A-1010 Wien stattfindenden
7. ordentlichen Hauptversammlung
der Aktionäre der ECO Business-Immobilien AG
mit folgender Tagesordnung:
1. Vorlage des festgestellten UGB-Jahresabschlusses zum 31.12.2009 samt Anhang und Lagebericht, des Corporate Governance-Berichts, des IFRS-Konzernabschlusses zum 31.12.2009 samt Konzernanhang und -lagebericht, des Gewinnverwendungsvorschlags des Vorstands sowie des Berichts des Aufsichtsrats gemäß § 96 AktG. 2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss 2009 ausgewiesenen Bilanzgewinns. 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2009. 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009. 5. Wahl des Abschlussprüfers für den UGB-Jahresabschluss und den IFRS-Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2010. 6. Wahlen in den Aufsichtsrat.
Bereitstellung von Informationen (§ 106 Z 4 AktG):
Folgende Unterlagen liegen gemäß § 108 Abs 3 AktG ab dem 21. Tag vor der Hauptversammlung, sohin ab 23.3.2010, am Sitz der Gesellschaft, A-1010 Wien, Opernring 1, während der üblichen Geschäftszeiten der Gesellschaft, zur Einsicht der Aktionäre auf: UGB-Jahresabschluss zum 31.12.2009 samt Anhang und Lagebericht; Corporate Governance-Bericht; IFRS-Konzernabschluss zum 31.12.2009 samt Konzernanhang und -lagebericht; Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands; Bericht des Aufsichtsrats gemäß § 96 AktG; Beschlussvorschläge gemäß § 108 Abs 1 AktG zu den Tagesordnungspunkten 1 bis 6; Erklärungen gemäß § 87 Abs 2 AktG der Kandidaten zu Tagesordnungspunkt 6; Lebensläufe der Kandidaten zu Tagesordnungspunkt 6. Diese Informationen und Unterlagen werden überdies ebenso wie diese Einberufung gemäß § 106 AktG und die Formulare für die Erteilung und für den Widerruf einer Vollmacht gemäß § 114 AktG gemäß § 108 Abs 4 AktG ab dem 21. Tag vor der Hauptversammlung, sohin ab 23.3.2010, auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.eco-immo.at zugänglich gemacht.
Weitergehende Informationen über die Rechte der Aktionäre gemäß §§ 109, 110 und 118 AktG werden auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.eco-immo.at ab sofort zur Verfügung gestellt.
Hinweis auf die Rechte der Aktionäre (§ 106 Z 5 AktG): a) Beantragung von Tagesordnungspunkten durch Aktionäre Gemäß § 109 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen fünf vom Hundert (= 5%) des Grundkapitals erreichen, schriftlich verlangen, dass Punkte auf die Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Die Antragsteller müssen seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sein. Dies ist bei Inhabern von depotverwahrten Aktien durch Depotbestätigung gemäß § 10a AktG nachzuweisen. Das Aktionärsverlangen muss von den Antragstellern unterschrieben sein und der Gesellschaft spätestens am 21. Tag vor der ordentlichen Hauptversammlung, sohin spätestens am 23.3.2010, an der Adresse ECO Business-Immobilien AG, A-1010 Wien, Opernring 1, zu Handen von Frau Mag Alexandra Hönigsperger, zugehen.
b) Beschlussvorschläge von Aktionären Gemäß § 110 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen eins vom Hundert (= 1%) des Grundkapitals erreichen, der Gesellschaft zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform oder Schriftform Vorschläge zur Beschlussfassung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG. Der Beschlussvorschlag, nicht aber dessen Begründung, muss jedenfalls auch in deutscher Sprache abgefasst sein.
Das Verlangen ist beachtlich, wenn es der Gesellschaft spätestens am siebenten Werktag vor der Hauptversammlung, sohin spätestens am 1.4.2010, an der Adresse ECO Business-Immobilien AG, A-1010 Wien, Opernring 1, zu Handen von Frau Mag Alexandra Hönigsperger, oder per Telefax, an die Nummer +43 (1) 580 88 - 88, zugeht.
c) Auskunftsrecht Gemäß § 118 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen. Werden in der Hauptversammlung eines Mutterunternehmens (§ 244 UGB) der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht vorgelegt, so erstreckt sich die Auskunftspflicht auch auf die Lage des Konzerns sowie der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre. Die Auskunft darf auch verweigert werden, soweit sie auf der Internetseite der Gesellschaft in Form von Frage und Antwort über mindestens sieben Tage vor Beginn der Hauptversammlung durchgehend zugänglich war.
Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitungszeit bedürfen, mögen zur Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung schriftlich an die Gesellschaft übermittelt werden, und zwar unter der Adresse A-1010 Wien, Opernring 1, zu Handen von Frau Mag Alexandra Hönigsperger.
d) Sonstiges Die Rechte der Aktionäre, die an die Innehabung von Aktien während eines bestimmten Zeitraums geknüpft sind, können nur ausgeübt werden, wenn der Nachweis der Aktionärseigenschaft im jeweils relevanten Zeitraum durch eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG erbracht wird.
Weitergehende Informationen über die Rechte der Aktionäre gemäß §§ 109, 110 und 118 AktG finden Sie auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.eco-immo.at.
Teilnahmeberechtigung und Nachweisstichtag (§ 106 Z 6 und 7 AktG):
Gemäß § 111 Abs 1 AktG richtet sich die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung der Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, nach dem Anteilsbesitz am Ende des zehnten Tages vor dem Tag der Hauptversammlung (Nachweisstichtag), sohin nach dem Anteilsbesitz am
3.4.2010, 24:00 Uhr, Wiener Zeit.
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Nachweisstichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweisen kann.
Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am dritten Werktag vor der Hauptversammlung, sohin am 8.4.2010, zugehen muss und zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Die Depotbestätigung muss sich auf den Nachweisstichtag beziehen. Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat die in § 10a Abs 2 AktG vorgesehenen Angaben zu enthalten. Für die Depotbestätigung ist die Textform ausreichend. Depotbestätigungen werden in deutscher und in englischer Sprache entgegengenommen.
Für nicht depotverwahrte Inhaberaktien genügt zum Nachweis die schriftliche Bestätigung eines Notars, die der Gesellschaft spätestens am dritten Werktag vor der Hauptversammlung, sohin am 8.4.2010, zugehen muss.
Die Bestätigungen sind mittels SWIFT, GIBAATWGGMS (Message Type MT598, bitte ISIN AT0000617907 im Text angeben), per Post an ECO Business-Immobilien AG, A-1010 Wien, Opernring 1, oder per Telefax an die Nummer +43 (1) 580 88 - 88, jeweils zu Handen von Frau Mag Alexandra Hönigsperger, zu übermitteln.
Vertretung durch Bevollmächtigte (§ 106 Z 8 AktG):
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht, eine natürliche oder juristische Person zum Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte hat wie der Aktionär, den er vertritt. Die Gesellschaft selbst oder ein Mitglied des Vorstands oder des Aufsichtsrats darf das Stimmrecht als Bevollmächtigter nur ausüben, soweit der Aktionär eine ausdrückliche Weisung über die Ausübung des Stimmrechts zu den einzelnen Tagesordnungspunkten erteilt hat. Die Vollmacht muss einer bestimmten Person erteilt werden. Die Vollmacht muss zumindest in Textform gemäß § 13 Abs 2 AktG erteilt werden; ein Widerruf bedarf ebenfalls zumindest der Textform. Für die Erteilung der Vollmacht und deren Widerruf ist zwingend das auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.eco-immo.at zur Verfügung gestellte Formular, das auch die Erteilung einer beschränkten Vollmacht ermöglicht, zu verwenden. Die Vollmacht bzw deren Widerruf muss der Gesellschaft übermittelt und von dieser aufbewahrt werden. Es wird gebeten, die Vollmacht bzw deren Widerruf entweder bei der Registrierung am Einlass der Hauptversammlung vorzulegen oder vorab per Post an ECO Business-Immobilien AG, A-1010 Wien, Opernring 1, oder per Telefax, an die Nummer+43 (1) 580 88 - 88, jeweils zu Handen von von Frau Mag Alexandra Hönigsperger, zu übermitteln, wobei die Vollmacht bzw deren Widerruf bei den zwei zuletzt genannten Kommunikationsformen (Übermittlung per Post oder Telefax) jedenfalls bis 12.4.2010, 17:00 Uhr, Wiener Zeit, bei der Gesellschaft einlangen muss.
Hat der Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, genügt es gemäß § 114 Abs 1 AktG, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Gemäß § 262 Abs 20 AktG nimmt die Gesellschaft Erklärungen gemäß § 114 Abs 1 vierter Satz AktG zurzeit nicht über ein international verbreitetes, besonders gesichertes Kommunikationsnetz der Kreditinstitute (SWIFT) entgegen. Die Erklärungen dürfen daher ausschließlich per Post an ECO Business-Immobilien AG, A-1010 Wien, Opernring 1, oder per Telefax an die Nummer +43 (1) 580 88 - 88, jeweils zu Handen Frau Mag Alexandra Hönigsperger, übermittelt werden.
Die Aktionäre werden darauf hingewiesen, dass sie auch bei der Erteilung einer Vollmacht die Teilnahmevoraussetzungen, wie sie unter "Teilnahmeberechtigung und Nachweisstichtag (§ 106 Z 6 und 7 AktG)" beschrieben sind, zu erfüllen haben.
Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung (§ 106 Z 9 AktG, § 83 Abs 2 Z 1 BörseG):
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 341.000.000,- und ist in 34.100.000 Stückaktien zerlegt, von denen jede am Grundkapital im gleichen Ausmaß beteiligt ist. Jede Stückaktie gewährt das Recht auf eine Stimme in der Hauptversammlung. Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung besitzt die Gesellschaft keine eigenen Aktien. Nach Kenntnis der Gesellschaft wurde die Ausübung der Stimmrechte über 1.565.086 Aktien bzw. 4,59% des Grundkapitals der ECO Business-Immobilien AG vertraglich ausgeschlossen, sodass aktuell 32.534.914 Stimmrechte ausgeübt werden können.
Um einen reibungslosen Ablauf der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden die Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung am Ort derselben einzufinden. Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, die Identität der zur Versammlung erschienenen Personen festzustellen. Sollte eine Identitätsfeststellung nicht möglich sein, kann der Einlass verweigert werden. Die Teilnehmer sind deshalb aufgefordert, einen amtlichen Lichtbildausweis (zB Reisepass oder Führerschein) zur Identitätsfeststellung mitzubringen. Der Einlass zur Behebung der Stimmkarten beginnt ab 9:00 Uhr, Wiener Zeit.
Wien, am 16.3.2010
Der Vorstand
Ende der Mitteilung euro adhoc --------------------------------------------------------------------------------
ots Originaltext: ECO Business-Immobilien AG Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de
Rückfragehinweis:
ECO Business-Immobilien AG
Wolfgang Gössweiner, CFO
Tel.: +43(1)580 88 0
mailto:goessweiner@eco-immo.at
Peter Pechar
Head of Investor Relations
Tel.: +43(1)580 88 35
mailto:pechar@eco-immo.at
Metrum Communications
Roland Mayrl
Tel.: +43(1) 504 69 87-331
mailto:r.mayrl@metrum.at
Branche: Immobilien ISIN: AT0000617907 WKN: A0D8RY Index: Prime Market Börsen: Wien / Geregelter Freiverkehr
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