Kleine Anfrage zur kartellrechtlichen Wasserpreiskontrolle / VKU: Antwort der Bundesregierung überzeugt die kommunale Wasserwirtschaft nur teilweise
Geschrieben am 17-03-2010 |
Berlin (ots) - Die Bundesregierung hat aufgrund einer kleinen Anfrage der Bundestagsfraktion Bündnis90/Die Grünen ihre Einschätzung zu den Folgen der jüngsten BGH Entscheidung zur kartellrechtlichen Wasserpreiskontrolle dargelegt. "Die dort getroffenen Aussagen überzeugen die kommunale Wasserwirtschaft nur teilweise. Die Voraussetzungen für eine nachhaltige kommunale Trinkwasserversorgung in Deutschland müssen auch in der Zukunft gewährleistet bleiben", betonte Hans-Joachim Reck, Hauptgeschäftsführer des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU).
VKU-Kundenbefragungen zeigen, der Verbraucher setzt auf eine kommunal erbrachte, an Nachhaltigkeit, Sicherheit und Qualität ausgerichtete Versorgung. Aufgrund der BGH-Entscheidung muss jedoch befürchtet werden, dass in zukünftigen Kartellverfahren gerade Leistungen der Wasserversorger, die mit einer mittel- bis langfristigen Perspektive der nachhaltigen Versorgung dienen, häufig freiwillig sind oder auf kommunalen Strukturentscheidungen beruhen, nicht anerkannt werden. "Die Wasserversorgung wäre dann aber eine andere", so Reck. Der VKU teilt die Einschätzung der Bundesregierung, dass es keinen Handlungsbedarf gibt, daher nicht.
Gerne greift der VKU für die kommunale Wasserwirtschaft das Angebot der Bundesregierung zur Fortsetzung des Dialogs über die transparente Darstellung von Kosten der Wasserversorgung und daraus resultierender Preise auf. Bereits vor zwei Jahren hat der VKU diesen Dialog mit einem Gutachten der Universität Leipzig begonnen. Wichtig ist es dabei, dass die Verbraucher im Rahmen eines lokalen Verbraucherdialoges die wesentlichen Informationen zur Verfügung gestellt bekommen, die deutlich machen, dass es sich um angemessene, faire Preise handelt. Öffentlich-rechtliche Gebühren und privatrechtliche Preise sind zwei nebeneinander stehende Entgeltsysteme in der Wasserversorgung, die jeweils einer im Sinne der Verbraucher funktionierenden Kontrolle unterliegen. Der VKU begrüßt die klarstellenden Worte der Bundesregierung, dass auch nach der BGH-Entscheidung kein Grund besteht, an der Eigenständigkeit dieser beiden Säulen der Entgeltkontrolle in der Wasserversorgung zu rütteln.
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) vertritt 1.350 kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie, Wasser und Entsorgung. Mit über 220.000 Beschäftigten wurden 2008 Umsatzerlöse von rund 72 Milliarden Euro erwirtschaftet. Die VKU-Mitgliedsunternehmen haben im Endkundensegment einen Marktanteil von 56,9 Prozent in der Strom-, 52,1 Prozent in der Erdgas-, 75,5 Prozent in der Trinkwasser-, 50,3 Prozent in der Wärmeversorgung und 11,2 Prozent in der Abwasserentsorgung.
Originaltext: Verband kommunaler Unternehmen e.V. Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/6556 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_6556.rss2
Pressekontakt: Carsten Wagner __________________________________ Pressesprecher Stv. Bereichsleiter Presse- / Öffentlichkeitsarbeit und Veranstaltungen
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