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Pauschalreisen: Nur wer Mängel richtig rügt, bekommt Geld zurück

Geschrieben am 16-08-2006

Köln (ots) - Bereits am Urlaubsort schriftlich Beschwerde einlegen
und per Unterschrift von der Reiseleitung bestätigen lassen / Keine
Entschädigungen vor Ort annehmen / Nach der Rückkehr innerhalb von
vier Wochen schriftlich beim Reiseveranstalter beschweren und
konkrete Preisminderung fordern / Zehn bis 20 Prozent für einen
verschmutzten Strand, bis zu 40 Prozent für nächtlichen Lärm

Köln, 16. August 2006 - Das Essen kalt, die Nächte laut, der
Strand verschmutzt - rund 1,5 Millionen deutsche Pauschal-Touristen
beschweren sich pro Jahr wegen nicht erfüllter Reiseversprechen. Geld
zurück bekommt aber nur, wer die Mängel richtig rügt. Das berichtet
Lenz, die größte Kaufzeitschrift für die Zielgruppe 50plus, in ihrer
neuen Ausgabe (9/2006, EVT: 16. August).

Entscheidend ist, sofort auf einen Mangel hinzuweisen. Denn wer
sich nicht am Urlaubsort beschwert und Abhilfe fordert, hat später
kaum eine Chance, den Reisemangel ersetzt zu bekommen. Lenz rät: Da
die Beweislast beim Urlauber liegt, ist eine schriftliche Beschwerde
samt Unterschrift der Reiseleitung empfehlenswert. Urlauber selbst
sollten dagegen vor Ort weder etwas unterschreiben noch
Entschädigungen annehmen, da so der Mangel praktisch akzeptiert wird.

Nach der Rückkehr aus dem Urlaub kommt es darauf an, alle Mängel
schriftlich zusammenzufassen und innerhalb von vier Wochen an den
Reiseveranstalter zu schicken. Dabei sollten Urlauber für jeden
aufgeführten Punkt eine bestimmte Preisminderung fordern, empfiehlt
Lenz. Das gilt auch dann, wenn der Mangel noch während des Urlaubs
behoben wurde.

Übliche Forderungen sind laut der so genannten 'Frankfurter
Tabelle' zehn Prozent des Reisepreises für ungenügend warme und 20
bis 30 Prozent für verdorbene und ungenießbare Speisen sowie jeweils
zehn bis 20 Prozent für eine schlechte Reinigung des Zimmers oder
einen verschmutzten Strand. Je nach dem konkreten Einzelfall bis zu
40 Prozent können Urlauber für Lärm in der Nacht verlangen, sogar bis
zu 50 Prozent Minderung des Reisepreises sind bei Schäden im Zimmer
wie Rissen oder Feuchtigkeit möglich. Einen Reise-Gutschein als
Wiedergutmachung müssen Urlauber nicht akzeptieren und können
stattdessen darauf bestehen, dass ein Teil des Reisepreises erstattet
wird.

Wichtig: Die klassischen Reisemängel und die 'Frankfurter Tabelle'
gelten nur für Pauschalreisen. Das bedeutet, dass mindestens zwei
unterschiedliche Leistungen - wie etwa Flug und Unterkunft -
enthalten sein müssen. Das Kriterium einer Pauschalreise ist
allerdings auch dann erfüllt, wenn die Anreise beispielsweise via
Billigflieger selbst, Hotel und Verpflegung aber über einen
Reiseveranstalter gebucht wurden.

Für Rückfragen:
Jürgen Sinn, Chefredakteur Lenz
Telefon 0221/277 57-0
Telefax 0221/277 57-10
Mail redaktion@lenzmagazin.de

Originaltext: Lenz-Magazin
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=51349
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