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Berufsunfähigkeitsversicherung: Einmal Psycho immer Psycho / FinanzFachFrauen fordern ein Ende der Stigmatisierung von Psychotherapie

Geschrieben am 16-08-2006

Köln (ots) - Die Bundesregierung plant die Neufassung des
Versicherungsvertragsgesetzes mit Wirkung zum 1. Januar 2008. Ende
August 2006 soll das Gesetz im Parlament verabschiedet werden. Aus
diesem Anlass fordert der Verbund der FinanzFachFrauen, vertreten
durch seine Pressesprecherin Heide Härtel-Herrmann:

"Es ist an der Zeit, dass der Gesetzgeber für faire
Geschäftsbeziehungen zwischen Verbrauchern und
Berufsunfähigkeitsversicherern sorgt. Menschen, die sich wegen einer
durchgeführten Psychotherapie nicht gegen Berufsunfähigkeit
versichern können - Frauen nehmen die therapeutische Hilfe öfter in
Anspruch als Männer - dürfen nicht weiter stigmatisiert werden.
Versicherte, die bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung
als 'Vorerkrankungen' in den letzten fünf Jahren eine Psychotherapie
angeben, werden heute fast immer abgelehnt. Unabhängig von der Dauer
der Behandlung und der angewandten Methode, also auch bei einer
Gesprächstherapie, die fünf Sitzungen dauerte. Die
Berufsunfähigkeitsversicherung gehört jedoch unbestritten zu den
wichtigsten persönlichen Absicherungen jeder erwerbstätigen Person.
Und wir meinen: Der Staat muss Verantwortung übernehmen, wenn der
Einzelne keine Alternativen zur privaten Absicherung gegen
Invalidität aus Krankheitsgründen hat.

Natürlich kennen auch wir auch die Begründung der Versicherer für
diese Praxis. Denn die Trendzahlen der gesetzlichen Rentenversicherer
zu den Ursachen der Frühverrentung sagen aus: 38 Prozent der
Berufsunfähigkeit ist bei Frauen im weitesten Sinne auf die 'Psyche'
zurückzuführen, bei Männern steigen die Zahlen rasch an und liegen
bei 28 Prozent (Deutsche Rentenversicherung, Sommer 2006).
Undifferenziert und diskriminierend ist es jedoch, dass die
Privatversicherer nicht zwischen 'psychisch kranken' Menschen, die
bereits erwerbsunfähig geworden sind und denen, die lediglich
Möglichkeiten zur Krisenbewältigung mit einer ambulanten
Psychotherapie in Anspruch nehmen, unterscheiden.

Aus unserer täglichen Beratungspraxis wissen wir: Frauen machen
Psychotherapien oft als Prophylaxe gegen Erkrankungen und
Berufsunfähigkeit. Lebenskrisen, wie Scheidungen oder Verlust eines
nahen Angehörigen, können mit Hilfe einer Therapie besser bewältigt
werden. Die Psychotherapie gehört für den modernen Menschen zum
Repertoire der Bewältigungsstrategien in persönlichen Krisen.
Diejenigen, die in Stresssituationen stattdessen zur Flasche greifen,
werden locker versichert. Außerdem bestätigen Psychologen, dass nach
einer erfolgreichen Psychotherapie kein erhöhtes Gesundheitsrisiko
besteht."

Versicherungsexpertinnen können bei derzeitiger Praxis nur dazu
raten, Anträge auf Berufsunfähigkeit erst nach Ablauf der
Fünfjahresfrist - bei ambulanter Therapie üblich - zu stellen. Das
Risiko bei dieser Praxis: Wenn in der Zwischenzeit zum Beispiel ein
Unfall mit Rückenproblemen passiert, ist die umfassende
Versicherbarkeit möglicherweise sogar dauerhaft in Frage gestellt.

Doch selbst das "Abwarten" dieser Fünfjahresfrist bringt oftmals
nichts. Wurde nämlich der Antrag auf Berufsunfähigkeitsversicherung
bereits in den Vorjahren bei einem anderen Anbieter abgelehnt,
befindet sich ein Vermerk in der Versicherer-Zentraldatei. Alle
Versicherungsgesellschaften können auf diese Daten zurückgreifen und
die Kunden ablehnen, obwohl der Fünfjahreszeitraum längst verstrichen
ist. Begründung: Vertragsfreiheit der Privatversicherer.

Die FinanzFachFrauen fordern den Gesetzgeber aufgrund dieser
Missstände daher dazu auf:

- Den Versicherern Spielregeln für die Risikoprüfung
vorzuschreiben. Nach fünf behandlungsfreien Jahren darf keine
Ablehnung mehr wegen ambulanter Psychotherapie erfolgen. Der
Versicherer muss das Risiko individuell prüfen (Risikozuschlag,
Leistungsausschluss.

- Die Gesundheitsfragen in den Anträgen zu kontrollieren. Fragen
wie "Sind Sie schon mal von einem anderen Anbieter abgelehnt worden?"
sind nicht zulässig.

- Die Praxis der Datenerfassung im Sinne des auch sonst geltenden
Datenschutzes zu standardisieren und zu überprüfen.

Über die FinanzFachFrauen
www.finanzfachfrauen.de

Die FinanzFachFrauen sind ein bundesweiter Zusammenschluss von
qualifizierten Finanzdienstleisterinnen, die als Expertinnen für
Versicherung, Kapitalanlagen, Finanzierungen und Immobilien tätig
sind. Jede ist in ihrer Arbeit wirtschaftlich unabhängig von Banken,
Versicherungs- und Kapitalanlagegesellschaften. Ausbildung,
Berufserfahrung und frauenpolitisches Engagement haben zur Gründung
des Arbeitskreises geführt. Die FinanzFachFrauen sind die ersten
Frauen in Deutschland, die ein Beratungskonzept speziell für Frauen
entwickelt haben. Über die Beratungstätigkeit hinaus vertreten sie
die Interessen von Frauen in wichtigen Gremien, führen Tagungen durch
und sind als Autorinnen erfolgreich.


Originaltext: Finanzfachfrauen
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=55556
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_55556.rss2


Pressekontakt:

Karoline Becker
Tel. 0228 207 27 27
Fax 0228 207 27 28
info@karoline-becker.de


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