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Können Ratenzahlungszuschläge bei Versicherungen zurückgefordert werden?

Geschrieben am 25-03-2010

Berlin (ots) - Wer seine Versicherungsbeiträge monatlich,
vierteljährlich oder halbjährlich überweist, zahlt häufig zu viel.
Denn die Assekuranzen kassieren bei Ratenzahlungen oft verdeckte
Zuschläge - Geld, das sich die Verbraucher jetzt unter Umständen
zurückholen können.

Ratenzahlung bei Versicherungen kann teuer werden. Viele
Assekuranzen verlangen Zuschläge, wenn der Versicherte seinen Beitrag
nicht jährlich, sondern monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich
zahlt. Fünf Prozent Aufschlag für die monatliche Zahlungsweise
berechnete ein Versicherer seinen Kunden - das entsprach einem
effektiven Jahreszins von 11,35 Prozent! Allerdings wies das
Unternehmen diesen Zins nicht in seinen Vertragsbedingungen aus. Das
aber müsse sein, meinte eine Verbraucherzentrale und reichte Klage
gegen den Versicherer ein.

In der ersten Instanz wurde der Klage stattgegeben, in der zweiten
bekam die Assekuranz recht. Schließlich landete die Angelegenheit vor
dem Bundesgerichtshof (BGH). Als die Richter der Klage der
Verbraucherzentrale gute Chancen einräumten, gab der Versicherer ein
Anerkenntnis ab und vermied so eine Entscheidung des BGH. Damit war
das erstinstanzliche Urteil rechtskräftig (I ZR 22/07).

Die Tragweite des Anerkenntnisurteils ist strittig. Während die
Versicherer der Meinung sind, es betreffe nur den verhandelten
Einzelfall, glauben unabhängige Experten, dass auch Kunden anderer
Unternehmen zumindest die Differenz zwischen dem effektivem
Jahreszins, der sich aus der Höhe der Ratenzahlungszuschläge ergibt,
und dem gesetzlichen Zins von vier Prozent zurückfordern können. Ist
weder der effektive Jahreszins angegeben worden noch eine
ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung erfolgt, kann der Vertrag
widerrufen werden. Dies gilt allerdings nur dann, wenn er nach der
Schuldrechtsreform geschlossen wurde (Vertragsbeginn ab 1. Januar
2002).

vergleich.de rät allen Versicherten, ihren Vertrag auf jährliche
Zahlungsweise umzustellen. Ein Schreiben an den Versicherer genügt
dafür. Wer den höheren Betrag nicht aus laufenden Einkünften
finanzieren kann, sollte überlegen, Sonderzahlungen wie Boni,
Urlaubs- oder Weihnachtsgeld dafür zu verwenden. Ein entsprechender
Musterbrief ist zum Beispiel auf der Website der Verbraucherzentrale
Hamburg zu finden. Noch mehr Geld lässt sich oft mit einem Wechsel zu
einer günstigeren Versicherung einsparen. In den
Versicherungs-Vergleichen von vergleich.de findet jeder die für ihn
passende Lösung.

Hintergrundinformation:

vergleich.de ist ein unabhängiges und objektives
Verbraucherportal, das seinen Nutzern Vergleiche und Informationen
aus den Bereichen Finanzierung, Geldanlage und Versicherung bietet.
Als aktuelle und kritische Website macht vergleich.de den Markt
transparent und hilft seinen Nutzern dabei, den idealen Anbieter für
sich zu finden. Verbraucher können über 100 Finanzprodukte, mehr als
140 Kontenanbieter und rund 100 Versicherungsgesellschaften
miteinander vergleichen. Testsiegel, einzelne Produkttests und die
Meinung anderer Nutzer erleichtern die Entscheidung für ein
bestimmtes Produkt.

Originaltext: Vergleich.de Gesellschaft für Verbraucherinformation mbH
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/53289
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_53289.rss2

Pressekontakt:

Stephan Lamprecht
Leitung Pressearbeit
Privatkundengeschäft
Vergleich.de Gesellschaft für Verbraucherinformation mbH

Klosterstr. 71
10179 Berlin

Tel.: +49(0)451/1408-3030
Fax: +49(0)451/1408-3399

E-Mail: PR@vergleich.de
Internet: www.vergleich.de


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