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Medienrat beschließt Novellierung der Richtlinie zur Förderung der technischen Infrastruktur

Geschrieben am 25-03-2010

München (ots) - Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für
neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 25. März 2010 die
Neufassung der Richtlinie zur Förderung der technischen Infrastruktur
von terrestrischen Hörfunkgebieten nach dem Bayerischen Mediengesetz
(BayMG) beschlossen.

Die Neufassung der Richtlinie gründet sich auf folgende
Prinzipien:

- Als Grundlage für die Förderung ist die Struktur der genehmigten
Anbietergemeinschaften und Betriebsgesellschaften zu beachten.
Die Zusammenarbeit zwischen den Anbietern wirkt sich auf die
Förderung der technischen Infrastruktur aus.

- Für die lokalen UKW-Programme, und später auch für
lokale/regionale digitale Hörfunkprogramme, wird die
Genehmigungssituation im Organisationsgebiet berücksichtigt. Das
wird dadurch erreicht, dass die versorgten Einwohner auf die im
Versorgungsgebiet genehmigten Anbieter aufgeteilt werden.

- Im Rahmen der Richtlinie wird ein Übergang für die
Digitalisierung des terrestrischen Hörfunks hergestellt.
Nichtgebundene Fördermittel werden für analoge und digitale
Hörfunknetze im Jahr 2010 im Verhältnis ein Drittel zu zwei
Drittel verwendet. Diese Aufteilung wird im Rahmen des Haushalts
jährlich neu festgelegt. Nach einer erfolgreichen Einführung von
digitalen Übertragungssystemen wird nicht mehr zwischen
digitalem und analogem Empfang unterschieden.

Die Richtlinie tritt rückwirkend zum 1. Januar 2010 in Kraft.

Diese Informationen finden Sie auch im Internet unter: www.blm.de

Originaltext: BLM Bayerische Landeszentrale für neue Medien
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/62483
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_62483.rss2

Pressekontakt:
Dr. Wolfgang Flieger, Tel. (089) 63808-313, wolfgang.flieger@blm.de


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