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EANS-Hauptversammlung: Semperit AG Holding / Einladung zur Hauptversammlung

Geschrieben am 26-03-2010


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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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SEMPERIT AKTIENGESELLSCHAFT HOLDING

mit dem Sitz in Wien
FN 112544 g

Einladung zur 121. Ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Mittwoch, dem 28. April
2010, um 10:00 Uhr, im Festsaal der Industriellenvereinigung,
Schwarzenbergplatz 4, 1030 Wien, stattfindenden Ordentlichen
Hauptversammlung der Semperit Aktiengesellschaft Holding ein.

TAGESORDNUNG

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht und
Corporate Governance-Bericht, des Konzernabschlusses samt
Konzernlagebericht, des Vorschlags für die Gewinnverwendung und des
vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2009 2.
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 3.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für
das Geschäftsjahr 2009 4. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009 5. Wahl des
Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2010 6. Wahlen in den Aufsichtsrat 7. Beschlussfassung über
Satzungsänderungen

in § 4 (2)
Ausschluss der Einzelverbriefung auch für den Fall der Ausgabe von
Schuldverschreibungen und Genussrechten gem. § 174 AktG

§ 10 (1)
Der Aufsichtsrat besteht aus mindestens 3 und höchstens 10 von der
Hauptversammlung gewählten Mitgliedern

§ 10 (3) Ersatzwahl der Mitglieder des Aufsichtsrates durch
außerordentliche HV, wenn die Zahl der Aufsichtsratsmitglieder unter
drei sinkt

in §§ 18 und 19 Teilnahmerecht an der Hauptversammlung und Ausübung
des Stimmrechts entsprechend den Maßgaben des
Aktienrechtsänderungsgesetzes 2009

UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG

Folgende Unterlagen liegen ab 6. April 2010, zur Einsicht der
Aktionäre in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft
Modecenterstrasse 22, 1031 Wien Abteilung Investor Relations, auf:

- Jahresabschluss mit Lagebericht, - Corporate Governance-Bericht, -
Konzernabschluss mit Konzernlagebericht, - Vorschlag für die
Gewinnverwendung, - Bericht des Aufsichtsrates, jeweils für das
Geschäftsjahr 2009; - Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten
2 — 7, - Erklärungen der Kandidaten für die Wahlen in den
Aufsichtsrat zu TOP 6 gemäß § 87 Abs. 2 AktG.

Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine
Abschrift dieser Unterlagen zugesandt.

Diese Unterlagen, sowie der vollständige Text dieser Einberufung und
das Formular für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht, sind
ab 6. April 2010 außerdem im Internet
www.semperit.at/investor_relations zugänglich und werden auch in der
Hauptversammlung aufliegen.

HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM. §§ 109,110 UND 118 AKTG

Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und
die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser
Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte
auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt
gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am 7.
April 2010 der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse
Modecenterstrasse 22, 1031 Wien, Rechtsabteilung, zugeht. Jedem so
beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt
Begründung beiliegen. Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft genügt
die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt
wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei
Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum
Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben
Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die
Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung
verwiesen.


Aktionäre, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, können zu
jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt
Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung und
einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der
Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen
in Textform spätestens am 19. April 2010 der Gesellschaft entweder per Telefax
an 01/79777/601 oder an Modecenterstrasse 22, 1031 Wien, Rechtsabteilung, oder
per E-Mail Hauptversammlung2010@semperit.at , wobei das Verlangen in Textform,
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Bei einem
Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der
Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs. 2 AktG. Für
den Nachweis der Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechtes
genügt die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt
der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf.
Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die
Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien genügt die schriftliche Bestätigung
eines Notars, für die das oben zur Depotbestätigung Ausgeführte sinngemäß gilt
(mit Ausnahme der Depotnummer).

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.

Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110
und 118 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich.


NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG

Aufgrund der Änderungen des AktG durch das AktRÄG 2009 finden die
Bestimmungen der Satzung über die Einberufung der HV sowie die
Hinterlegung der Aktien für die Teilnahme und Stimmberechtigung an
der Hauptversammlung keine Anwendung.

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im
Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach
dem Anteilsbesitz am Ende des 18. April 2010 (Nachweisstichtag).

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an
diesem Stichtag Aktionär ist.

depotverwahrte Inhaberaktien

Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des
Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß § 10a
AktG, die der Gesellschaft spätestens am 23. April 2010
ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zugehen muss.

Per Post
Semperit Aktiengesellschaft Holding
Rechtsabteilung
Modecenterstrasse 22, 1031 Wien

Per Telefax:
+43 (1) 79 777 601

Die Depotbestätigungen können nicht per SWIFT übermittelt werden (§
262 Abs 20 AktG).

nicht depotverwahrte Inhaberaktien

Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien genügt die schriftliche
Bestätigung eines österreichischen öffentlichen Notars, die der
Gesellschaft spätestens am oben genannten Tag ausschließlich unter
der oben genannten postalischen Adresse zugehen muss. Für die
Bestätigung des Notars gilt für deren Inhalt das nachfolgend
Ausgeführte sinngemäß (mit Ausnahme der Depotnummer).

Depotbestätigung gem. § 10a AktG Die Depotbestätigung ist vom
depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des
Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der
OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:

- Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im
Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-CODE),
- Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei
natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei
juristischen Personen, - Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien
des Aktionärs bzw. bei Nennbetragsaktien zudem der Nennbetrag, sowie
bei mehreren Aktiengattungen, die Bezeichnung der Gattung oder die
international gebräuchliche Wertpapierkennnummer; - Depotnummer bzw.
eine sonstige Bezeichnung, - Zeitpunkt auf den sich die
Depotbestätigung bezieht.

Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme
an der Hauptversammlung muss sich auf den oben genannten
Nachweisstichtag 18. April 2010 beziehen.

Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer
Sprache entgegengenommen.

Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw.
durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre
können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw.
Übermittlung einer Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.

VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt
ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des
Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie
der Aktionär hat, den er vertritt.

Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder
einer juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch
mehrere Personen bevollmächtigt werden können.

Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an einer der
nachgenannten Adressen zugehen:

Per Post
Semperit Aktiengesellschaft Holding
Rechtsabteilung
Modecenterstrasse 22, 1031 Wien

Per Telefax:
+43 (1) 79 777 601

Per E-Mail:
Hauptversammlung2010@semperit.at, wobei die Vollmacht in Textform,
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist

Persönlich
bei Registrierung zur Hauptversammlung

Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der
Registrierung persönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens
am 27. April 2010 dem Tag vor der HV bis 16 Uhr bei der Gesellschaft
einzulangen.

Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der
Vollmacht wird auf Verlangen zugesandt und ist auf der Internetseite
der Gesellschaft unter http://www.semperit.at/investor_relations
abrufbar.

Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht
erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung
die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Für die
Übermittlung dieser Erklärung gilt das für die Übermittlung von
Depotbestätigungen oben Ausgeführte sinngemäß.

Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten
sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der
Einberufung dieser Hauptversammlung 21.358.996,53 EUR und ist in
20.573.434 auf Inhaber lautende Stückaktien eingeteilt, wovon
20.573.434 Aktien in der Hauptversammlung stimmberechtigt sind. Die
Gesellschaft hält keine eigenen Aktien.

Wien im März 2010

Der Vorstand


Ende der Mitteilung euro adhoc
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ots Originaltext: Semperit AG Holding
Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de

Rückfragehinweis:

Semperit AG Holding

Investor Relations

DI Michael Wolfram

Tel.: +43 (1) 79 777-583

E-Mail: michael.wolfram@semperit.at

Branche: Kunststoffe
ISIN: AT0000785555
WKN: 870378
Index: WBI, ViDX, ATX
Börsen: Frankfurt / Börse
Stuttgart / Börse
Berlin / Freiverkehr
Wien / Amtlicher Handel


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