EANS-Stimmrechte: F. Reichelt Aktiengesellschaft / Veröffentlichung gemäß § 27 a Abs. 2 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
Geschrieben am 29-03-2010 |
-------------------------------------------------------------------------------- Stimmrechtsmitteilung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich. --------------------------------------------------------------------------------
Angaben zum Mitteilungspflichtigen:
-----------------------------------
Name: Phoenix Erste Treuhand GmbH Sitz: Berlin Staat: Deutschland
Angaben zum Emittenten: -----------------------
Name: F. Reichelt Aktiengesellschaft Adresse: Rahlau 88-90, 22045 Hamburg Sitz: Hamburg Staat: Deutschland
F. Reichelt Aktiengesellschaft Hamburg
ISIN: DE0007075038 und DE0007075004
Veröffentlichung gemäß § 27a Abs. 2 WpHG
Die Phoenix Erste Treuhand GmbH, Berlin, hat uns am 26. März 2010 gemäß § 27a WpHG Folgendes mitgeteilt:
"Mit Schreiben vom 11. März 2010 hat Ihnen die Phoenix Erste Treuhand GmbH bereits gem. §§ 21 Abs. 1 Satz 1, 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der F. Reichelt AG am 10. März 2010 die Schwellen von 5%, 10%, 15%, 20%, 25%, 30%, 50% und 75% überschritten hat und zu diesem Tag 84,89% (764.029 Stimmrechte) beträgt. Sämtliche dieser Stimmrechte sind der
Phoenix Erste Treuhand GmbH über die Fedor Holding GmbH, Hamburg, gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG (Tochterunternehmen) zuzurechnen.
Hinsichtlich der mit dem Erwerb der Stimmrechte durch die Phoenix Erste Treuhand GmbH verfolgten Ziele teile ich Ihnen gemäß § 27a Abs. 1 Satz 1 u. 3 WpHG Folgendes mit:
1. Der Erwerb des o.g. Stimmrechtsanteils an der F. Reichelt AG durch die Phoenix Erste Treuhand GmbH erfolgte auf der Grundlage eines
Treuhandvertrages vom 25.05., 26.05. und 27.05.2009 zwischen Ludwig Merckle (u.a.) und der Phoenix Erste Treuhand GmbH (u.a.) ("Treuhandvertrag") über die Verwaltung und Verwertung des Geschäftsbereichs Pharma-Großhandel der Merckle-Gruppe ("Phoenix-Gruppe"), durch den die Phoenix Erste Treuhand GmbH mit der treuhänderischen Verwaltung des Treuguts - bestehend aus Aktien, Geschäfts-, Kommandit- und sonstigen Gesellschaftsanteilen an in dem Treuhandvertrag näher bezeichneten Gesellschaften beauftragt wurde.
Gemäß dem Treuhandvertrag übertragen mehrere natürliche Personen, bei denen es sich im Wesentlichen um den Erben (Herrn Ludwig Merckle) und Familienangehörige des am 5.01.2009 verstorbenen Herrn Adolf Merckle handelt, ihre direkten und indirekten Beteiligungen an Unternehmen der Phoenix-Gruppe für einen begrenzten Zeitraum auf die Phoenix Erste Treuhand GmbH und eine weitere Treuhandgesellschaft, um die Restrukturierung und anschließende teilweise Veräußerung der Phoenix-Gruppe durch die Phoenix Erste Treuhand GmbH und eine weitere Treuhandgesellschaft abzusichern.
Zu den Beteiligungen die gemäß dem Treuhandvertrag auf die Phoenix Erste Treuhand GmbH übertragen werden, gehören insbesondere 94,24% der Kapitalanteile der Fedor Holding GmbH, Hamburg, die ihrerseits 84,89% der Stimmrechte an der F. Reichelt AG hält.
Nach den Regelungen des Treuhandvertrages ist es der Phoenix Erste Treuhand GmbH nicht gestattet, Anteile an der Fedor Holding GmbH oder Aktien der F. Reichelt AG zu veräußern; vielmehr müssen diese Anteile nach Abschluss des Prozesses ggf. an die Treugeber zurück übertragen werden. Im Hinblick auf die Ausübung von Rechten aus den vorgenannten Beteiligungen an der Fedor Holding GmbH und (mittelbar) der F. Reichelt AG ist die Phoenix Erste Treuhand GmbH an Weisungen der Treugeber gebunden.
Damit dient der Erwerb des Stimmrechtsanteils durch die Phoenix Erste Treuhand GmbH weder der Erzielung von Handelsgewinnen noch der Umsetzung strategischer Ziele.
2. Die Phoenix Erste Treuhand GmbH beabsichtigt nicht, innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte an der F. Reichelt AG durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen.
3. Die Phoenix Erste Treuhand GmbH strebt weder eine Einflussnahme auf die Besetzung des Vorstandes noch des Aufsichtsrates der F. Reichelt AG an.
4. Die Phoenix Erste Treuhand GmbH strebt keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der F. Reichelt AG, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik an.
Hinsichtlich der Herkunft der für den Erwerb der Stimmrechte verwendeten Mittel teile ich Ihnen gemäß § 27a Abs. 1 Satz 1 u. 4 WpHG Folgendes mit:
Für den Erwerb der Stimmrechte wurden weder Eigen- noch Fremdmittel verwendet. Der (mittelbare) treuhänderische Erwerb erfolgte unentgeltlich."
Hamburg, den 29. März 2010
F. Reichelt Aktiengesellschaft Der Vorstand
Ende der Mitteilung euro adhoc --------------------------------------------------------------------------------
ots Originaltext: F. Reichelt Aktiengesellschaft Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de
Rückfragehinweis:
Branche: Immobilien ISIN: DE0007075004 WKN: 707500 Börsen: Stuttgart / Freiverkehr Hamburg / Amtlicher Markt
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