EANS-News: Andritz AG / Bericht des Vorstands und Aufsichtsrats über die Einräumung von Aktienoptionen an leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstands
Geschrieben am 30-03-2010 |
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Unternehmen
Graz (euro adhoc) - Es ist beabsichtigt, das in der 103. ordentlichen Hauptversammlung am 26. März 2010 beschlossene
Aktienoptionsprogramm 2010
durchzuführen. Hierüber erstatten der Vorstand und der Aufsichtsrat gemäß § 95 Abs. 6 AktG nachstehenden Bericht:
1. Zielsetzung und Grundsätze des Programms Zielsetzung des Programms ist es, die Höhe der variablen Entlohnung direkt an die Ergebnis- und Kursentwicklung des Unternehmens zu binden. Damit wird auch der im österreichischen Corporate Governance Kodex (ÖCGK) vorgeschlagenen Empfehlung, dass "ein Stock Option Plan auf vorher festgelegte Vergleichsparameter, wie z.B. die Wertentwicklung von Aktienindices, Kursziele oder geeignete Benchmarks, zu beziehen ist" (Regel 28), entsprochen. Das Management von ANDRITZ soll sich dadurch auch stärker an den Zielen der Aktionäre der Gesellschaft orientieren und auch am erreichten Erfolg partizipieren. Ebenso wird die Wartefrist zur Ausübung der Optionen gemäß EU-Vergütungsempfehlung und gemäß dem neu überarbeiteten ÖCGK auf mindestens drei Jahre festgelegt. Ferner ist für die Teilnehmer am Optionsprogramm auch ein Eigeninvestment in ANDRITZ-Aktien für die gesamte Dauer des Programms notwendig.
2. Anzahl und Aufteilung der zu gewährenden Aktienoptionen, Dauer des Programms Es sollen rund 80-100 leitende Angestellte der ANDRITZ-GRUPPE sowie die Mitglieder des Vorstands in das Aktienoptionsprogramm einbezogen werden. Die Anzahl der je berechtigter Führungskraft gewährten Optionen kann je nach Verantwortungsbereich 6.000, 10.000 oder 20.000, für Mitglieder des Vorstands 40.000 und für den Vorsitzenden des Vorstands 50.000 betragen. Die Optionen sollen aus von der Gesellschaft rückerworbenen eigenen Aktien bedient werden. Insgesamt können maximal 1.500.000 Aktienoptionen begeben werden. Davon entfallen 210.000 Aktienoptionen auf die fünf Mitglieder des Vorstands, der Rest auf leitende Angestellte.
Die Ausübung des Aktienoptionsprogramms soll am 1. Mai 2013 beginnen und am 30. April 2015 enden.
3. Ausübungsbedingungen
3.1. Eine Aktienoption berechtigt zum Bezug einer Aktie.
3.2. Um eine Aktienoption ausüben zu können, muss der Berechtigte vom 1.5.2010 bis zur etwaigen Ausübung der Optionen (nur nach Erfüllung der unter 3.4. beschriebenen Ausübungsbedingungen) ununterbrochen in einem aktiven Arbeitsverhältnis zur Gesellschaft oder einer zum ANDRITZ-Konzern gehörenden Gesellschaft gestanden haben, wobei von diesen Erfordernissen im Einzelfall aus wichtigen Gründen abgesehen werden kann. Weitere Voraussetzung ist ein Eigeninvestment in ANDRITZ-Aktien von zumindest EUR 20.000 für leitende Angestellte und EUR 40.000 für Mitglieder des Vorstands, das spätestens zum Zeitpunkt der Zuteilung der Optionen am 1.6.2010 erbracht werden muss. Dieses Eigeninvestment muss bis zu einer allfälligen Ausübung der Optionen ununterbrochen von den am Optionsprogramm 2010 teilnehmenden Personen gehalten werden und bei Ausübung nachgewiesen werden.
Berechtigte Personen, die aufgrund der Teilnahme am laufenden Aktienoptionsprogramm bereits ein Eigeninvestment geleistet haben, können dieses Eigeninvestment für das neue Beteiligungsprogramm verwenden. Aktien, welche in Stiftungen gehalten werden, bei denen berechtigte Personen Stifter und Begünstigter sind, können auch als Eigeninvestment herangezogen werden. Personen, die bisher noch nicht am Beteiligungsprogramm teilgenommen haben, müssen bis spätestens 1.6.2010 ihr Eigeninvestment nachweisen.
3.3. Der Ausübungspreis für die Aktienoptionen (im Folgenden "der Ausübungspreis") ist der ungewichtete Durchschnitt der Börsenschlusskurse der ANDRITZ-Aktie während der vier auf die 103. ordentliche Hauptversammlung vom 26. März 2010 folgenden Kalenderwochen.
3.4. Es können insgesamt höchstens so viele Aktien bezogen werden, wie Optionen begeben wurden.
Die Optionen können in der Zeit vom 1. Mai 2013 bis 30. April 2015 (= Ausübungszeitraum) ausgeübt werden und nur dann, wenn
- der ungewichtete Schlusskurs der ANDRITZ-Aktie im Durchschnitt von zwanzig aufeinander folgenden Handelstagen im Zeitraum vom 1. Mai 2012 bis 30. April 2013 mindestens 15% über dem in 3.3. ermittelten Ausübungspreis liegt und
- der Gewinn je Aktie (bezogen auf die Gesamtzahl der gelisteten Aktien) des Geschäftsjahres 2011 oder der Gewinn je Aktie des Geschäftsjahres 2012 (bezogen auf die Gesamtzahl der gelisteten Aktien) mindestens 15% über dem Gewinn je Aktie (bezogen auf die Gesamtzahl der gelisteten Aktien) des Geschäftsjahres 2009 liegt,
oder wenn
- der ungewichtete Schlusskurs der ANDRITZ-Aktie im Durchschnitt von zwanzig aufeinander folgenden Handelstagen im Zeitraum vom 1. Mai 2013 bis 30. April 2014 mindestens 20% über dem unter Punkt 3.3. ermittelten Ausübungspreis liegt und
- der Gewinn je Aktie (bezogen auf die Gesamtzahl der gelisteten Aktien) des Geschäftsjahres 2012 oder der Gewinn je Aktie (bezogen auf die Gesamtzahl der gelisteten Aktien) des Geschäftsjahres 2013 mindestens 20% über dem Gewinn je Aktie (bezogen auf die Gesamtzahl der gelisteten Aktien) des Geschäftsjahres 2009 liegt.
Im Falle der Erfüllung der Ausübungsbedingungen können 50% der Optionen sofort, 25% der Optionen nach drei Monaten und die restlichen 25% nach weiteren drei Monaten bezogen werden.
3.5. Aktienoptionen können nur durch schriftliche Erklärung an die Gesellschaft ausgeübt werden.
4. Anzahl und Aufteilung der bereits eingeräumten Optionen auf Arbeitnehmer, leitende Angestellte und auf einzelne Organmitglieder unter Angabe der jeweils beziehbaren Anzahl an Aktien Derzeit sind aus laufenden Optionsprogrammen 1.141.000 Aktienoptionen für 84 Führungskräfte begeben. Davon entfallen insgesamt 210.000 Aktienoptionen auf die fünf Mitglieder des Vorstands (50.000 Aktienoptionen für den Vorstandsvorsitzenden, jeweils 40.000 Aktienoptionen für die Mitglieder des Vorstands), der Rest auf leitende Angestellte (die Anzahl der je berechtigter Führungskraft gewährten Aktienoptionen beträgt je nach Verantwortungsbereich 6.000, 10.000 oder 20.000).
5. Allgemeines
5.1. Die Aktienoptionen sind nicht übertragbar.
5.2. Die in Ausübung der Aktienoptionen bezogenen Aktien unterliegen keiner Behaltefrist.
Graz, im März 2010
Der Vorstand Der Aufsichtsrat
Ende der Mitteilung euro adhoc --------------------------------------------------------------------------------
ots Originaltext: Andritz AG Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de
Rückfragehinweis:
Dr. Michael Buchbauer
Head of Group Treasury, Corporate Communications & Investor Relations
Tel.: +43 316 6902 2979
Fax: +43 316 6902 465
mailto:michael.buchbauer@andritz.com
Branche: Maschinenbau ISIN: AT0000730007 WKN: 632305 Index: WBI, ATX Prime, ATX Börsen: Wien / Amtlicher Markt
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