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EANS-News: Andritz AG / Bericht des Vorstands und Aufsichtsrats über die Einräumung von Aktienoptionen an leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstands

Geschrieben am 30-03-2010


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Corporate News übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der
Emittent/Meldungsgeber verantwortlich.
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Unternehmen

Graz (euro adhoc) - Es ist beabsichtigt, das in der 103. ordentlichen
Hauptversammlung am 26. März 2010 beschlossene

Aktienoptionsprogramm 2010

durchzuführen. Hierüber erstatten der Vorstand und der Aufsichtsrat
gemäß § 95 Abs. 6 AktG nachstehenden Bericht:

1. Zielsetzung und Grundsätze des Programms Zielsetzung des Programms
ist es, die Höhe der variablen Entlohnung direkt an die Ergebnis- und
Kursentwicklung des Unternehmens zu binden. Damit wird auch der im
österreichischen Corporate Governance Kodex (ÖCGK) vorgeschlagenen
Empfehlung, dass "ein Stock Option Plan auf vorher festgelegte
Vergleichsparameter, wie z.B. die Wertentwicklung von Aktienindices,
Kursziele oder geeignete Benchmarks, zu beziehen ist" (Regel 28),
entsprochen. Das Management von ANDRITZ soll sich dadurch auch
stärker an den Zielen der Aktionäre der Gesellschaft orientieren und
auch am erreichten Erfolg partizipieren. Ebenso wird die Wartefrist
zur Ausübung der Optionen gemäß EU-Vergütungsempfehlung und gemäß dem
neu überarbeiteten ÖCGK auf mindestens drei Jahre festgelegt. Ferner
ist für die Teilnehmer am Optionsprogramm auch ein Eigeninvestment in
ANDRITZ-Aktien für die gesamte Dauer des Programms notwendig.

2. Anzahl und Aufteilung der zu gewährenden Aktienoptionen, Dauer des
Programms Es sollen rund 80-100 leitende Angestellte der
ANDRITZ-GRUPPE sowie die Mitglieder des Vorstands in das
Aktienoptionsprogramm einbezogen werden. Die Anzahl der je
berechtigter Führungskraft gewährten Optionen kann je nach
Verantwortungsbereich 6.000, 10.000 oder 20.000, für Mitglieder des
Vorstands 40.000 und für den Vorsitzenden des Vorstands 50.000
betragen. Die Optionen sollen aus von der Gesellschaft rückerworbenen
eigenen Aktien bedient werden. Insgesamt können maximal 1.500.000
Aktienoptionen begeben werden. Davon entfallen 210.000 Aktienoptionen
auf die fünf Mitglieder des Vorstands, der Rest auf leitende
Angestellte.

Die Ausübung des Aktienoptionsprogramms soll am 1. Mai 2013 beginnen
und am 30. April 2015 enden.

3. Ausübungsbedingungen

3.1. Eine Aktienoption berechtigt zum Bezug einer Aktie.

3.2. Um eine Aktienoption ausüben zu können, muss der Berechtigte vom
1.5.2010 bis zur etwaigen Ausübung der Optionen (nur nach Erfüllung
der unter 3.4. beschriebenen Ausübungsbedingungen) ununterbrochen in
einem aktiven Arbeitsverhältnis zur Gesellschaft oder einer zum
ANDRITZ-Konzern gehörenden Gesellschaft gestanden haben, wobei von
diesen Erfordernissen im Einzelfall aus wichtigen Gründen abgesehen
werden kann. Weitere Voraussetzung ist ein Eigeninvestment in
ANDRITZ-Aktien von zumindest EUR 20.000 für leitende Angestellte und
EUR 40.000 für Mitglieder des Vorstands, das spätestens zum Zeitpunkt
der Zuteilung der Optionen am 1.6.2010 erbracht werden muss. Dieses
Eigeninvestment muss bis zu einer allfälligen Ausübung der Optionen
ununterbrochen von den am Optionsprogramm 2010 teilnehmenden Personen
gehalten werden und bei Ausübung nachgewiesen werden.

Berechtigte Personen, die aufgrund der Teilnahme am laufenden
Aktienoptionsprogramm bereits ein Eigeninvestment geleistet haben,
können dieses Eigeninvestment für das neue Beteiligungsprogramm
verwenden. Aktien, welche in Stiftungen gehalten werden, bei denen
berechtigte Personen Stifter und Begünstigter sind, können auch als
Eigeninvestment herangezogen werden. Personen, die bisher noch nicht
am Beteiligungsprogramm teilgenommen haben, müssen bis spätestens
1.6.2010 ihr Eigeninvestment nachweisen.

3.3. Der Ausübungspreis für die Aktienoptionen (im Folgenden "der
Ausübungspreis") ist der ungewichtete Durchschnitt der
Börsenschlusskurse der ANDRITZ-Aktie während der vier auf die 103.
ordentliche Hauptversammlung vom 26. März 2010 folgenden
Kalenderwochen.

3.4. Es können insgesamt höchstens so viele Aktien bezogen werden,
wie Optionen begeben wurden.

Die Optionen können in der Zeit vom 1. Mai 2013 bis 30. April 2015 (=
Ausübungszeitraum) ausgeübt werden und nur dann, wenn

- der ungewichtete Schlusskurs der ANDRITZ-Aktie im Durchschnitt von
zwanzig aufeinander folgenden Handelstagen im Zeitraum vom 1. Mai
2012 bis 30. April 2013 mindestens 15% über dem in 3.3. ermittelten
Ausübungspreis liegt und

- der Gewinn je Aktie (bezogen auf die Gesamtzahl der gelisteten
Aktien) des Geschäftsjahres 2011 oder der Gewinn je Aktie des
Geschäftsjahres 2012 (bezogen auf die Gesamtzahl der gelisteten
Aktien) mindestens 15% über dem Gewinn je Aktie (bezogen auf die
Gesamtzahl der gelisteten Aktien) des Geschäftsjahres 2009 liegt,

oder wenn

- der ungewichtete Schlusskurs der ANDRITZ-Aktie im Durchschnitt von
zwanzig aufeinander folgenden Handelstagen im Zeitraum vom 1. Mai
2013 bis 30. April 2014 mindestens 20% über dem unter Punkt 3.3.
ermittelten Ausübungspreis liegt und

- der Gewinn je Aktie (bezogen auf die Gesamtzahl der gelisteten
Aktien) des Geschäftsjahres 2012 oder der Gewinn je Aktie (bezogen
auf die Gesamtzahl der gelisteten Aktien) des Geschäftsjahres 2013
mindestens 20% über dem Gewinn je Aktie (bezogen auf die Gesamtzahl
der gelisteten Aktien) des Geschäftsjahres 2009 liegt.

Im Falle der Erfüllung der Ausübungsbedingungen können 50% der
Optionen sofort, 25% der Optionen nach drei Monaten und die
restlichen 25% nach weiteren drei Monaten bezogen werden.

3.5. Aktienoptionen können nur durch schriftliche Erklärung an die
Gesellschaft ausgeübt werden.

4. Anzahl und Aufteilung der bereits eingeräumten Optionen auf
Arbeitnehmer, leitende Angestellte und auf einzelne Organmitglieder
unter Angabe der jeweils beziehbaren Anzahl an Aktien Derzeit sind
aus laufenden Optionsprogrammen 1.141.000 Aktienoptionen für 84
Führungskräfte begeben. Davon entfallen insgesamt 210.000
Aktienoptionen auf die fünf Mitglieder des Vorstands (50.000
Aktienoptionen für den Vorstandsvorsitzenden, jeweils 40.000
Aktienoptionen für die Mitglieder des Vorstands), der Rest auf
leitende Angestellte (die Anzahl der je berechtigter Führungskraft
gewährten Aktienoptionen beträgt je nach Verantwortungsbereich 6.000,
10.000 oder 20.000).

5. Allgemeines

5.1. Die Aktienoptionen sind nicht übertragbar.

5.2. Die in Ausübung der Aktienoptionen bezogenen Aktien unterliegen
keiner Behaltefrist.

Graz, im März 2010

Der Vorstand Der Aufsichtsrat


Ende der Mitteilung euro adhoc
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ots Originaltext: Andritz AG
Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de

Rückfragehinweis:

Dr. Michael Buchbauer

Head of Group Treasury, Corporate Communications & Investor Relations

Tel.: +43 316 6902 2979

Fax: +43 316 6902 465

mailto:michael.buchbauer@andritz.com

Branche: Maschinenbau
ISIN: AT0000730007
WKN: 632305
Index: WBI, ATX Prime, ATX
Börsen: Wien / Amtlicher Markt


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