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Neue Arzneimittel-Rabattverträge der Techniker Krankenkasse starten

Geschrieben am 30-03-2010

Hamburg (ots) - Am 1. April treten die neuen Rabattverträge der
Techniker Krankenkasse (TK) für Medikamente mit abgelaufenem
Patentschutz, so genannte Generika, in Kraft. Für insgesamt 89
Wirkstoffe hat die TK entsprechende Verträge mit 23
Arzneimittel-Herstellern geschlossen. Die Rabattverträge umfassen
über 900 Präparate zum Beispiel gegen Bluthochdruck, Depressionen
oder Infektionskrankheiten. Der Vorsitzende des TK-Vorstandes,
Professor Dr. Norbert Klusen, erklärt dazu: "Die
Generika-Rabattverträge haben sich als ein wirksames Instrument
erwiesen, mit dem die stetig steigenden Kosten für Medikamente
zumindest gedämpft werden können." Das Einsparpotenzial durch die
Rabattverträge beläuft sich für die TK auf bis zu 100 Millionen Euro.
Die ausgeschriebenen Wirkstoffe decken ein Drittel aller
Medikamenten-Packungen ab, die TK-Versicherte in Apotheken erhalten.
"Die Zahlen machen deutlich, dass es sich auszahlt, wenn die Politik
auf wettbewerbliche Elemente im Arzneimittelmarkt setzt statt auf
staatliche Regulierung", so Klusen weiter. "Daher begrüße ich, dass
die Rabattverträge erhalten bleiben."

In vielen Fällen sparen auch die Versicherten der TK durch die
Generika-Rabattverträge. Etwa 70 Prozent der Packungen, die in der
Apotheke abgegeben werden, sind von der Zuzahlung befreit. Die Ärzte
wiederum profitieren von der so genannten TK-Preisgarantie, wenn sie
direkt ein Rabattvertrags-Arzneimittel verordnen oder die Abgabe in
der Apotheke zulassen. Das bedeutet: Bei der
Wirtschaftlichkeitsprüfung garantiert ihnen die TK, dass der Preis
des jeweils günstigsten vergleichbaren Präparats angerechnet wird,
das sich am Markt befindet. Mithilfe der TK-Preisgarantie können die
Ärzte somit ihr Arzneimittelbudget entlasten. Die TK kommt auch den
Apotheken entgegen und hat deshalb nach Inkrafttreten der Verträge
eine Übergangsphase von einem Monat vereinbart, um eine reibungslose
Umstellung zu gewährleisten. Die Apotheker sind natürlich auch in
dieser Zeit verpflichtet, Rabattvertrags-Arzneimittel abzugeben, wenn
die Voraussetzungen dafür vorliegen. In dieser Übergangsphase müssen
sie aber nicht befürchten, dass die TK von ihnen Geld zurückverlangt
(retaxiert), wenn im Einzelfall ein Arzneimittel abgegeben wurde, für
das die TK keinen Rabattvertrag geschlossen hat.

Pro Wirkstoff hat die TK einen Zuschlag erteilt. Das heißt, für
jeden ausgeschriebenen Wirkstoff gibt es einen Vertragspartner. Die
Laufzeit der Rabattverträge beträgt zwei Jahre - mit der Option auf
Verlängerung um weitere zwölf Monate. Für die Versicherten hat dies
den Vorteil, dass sie sich darauf verlassen können, mindestens zwei
Jahre mit demselben Arzneimittel versorgt zu werden.

Für Fragen ihrer Versicherten zu den Generika-Rabattverträgen hat
die TK eine Hotline eingerichtet. Unter 0800 - 285 85 87 20
(gebührenfrei innerhalb Deutschlands) sind Experten montags bis
freitags von 8 bis 18.30 Uhr und samstags von 8 bis 14 Uhr zu
erreichen.

Originaltext: TK Techniker Krankenkasse
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/6910
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_6910.rss2

Pressekontakt:
Michael Schmitz (TK-Pressestelle)
Tel. 040 - 6909 - 1191
Fax 040 - 6909 - 1353
E-Mail: m.schmitz@tk-online.de


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