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Gartengeräte: Vor Saisonstart auf Mängel und Beschädigungen prüfen / TÜV Rheinland: Rasenmäher nur an Steckdosen mit FI-Schutzschalter anschließen / Kraftstoff nie in Getränkeflaschen füllen

Geschrieben am 06-04-2010

Köln (ots) - Die Winterpause im Garten ist zu Ende. "Rasenmäher,
Heckenscheren und Kettensägen mit Motorantrieb müssen nach der langen
Ruhephase besonders gründlich auf eventuelle Mängel und
Beschädigungen überprüft werden", sagt Werner Lüth,
Sicherheitsexperte bei TÜV Rheinland. Dabei auf beschädigte Kabel,
schadhafte Gehäuse oder einen defekten Anlaufschutz achten.
Reparaturen von elektrischen Geräten sollte man unbedingt der
Fachwerkstatt überlassen. Ist doch ein Neugerät notwendig, rät der
Experte beim Kauf auf das GS-Zeichen für geprüfte Sicherheit zu
achten, das auch von TÜV Rheinland vergeben wird.

Um gefährliche Stromschläge zu verhindern, sollten Elektrogeräte
im Außenbereich über eine vom Elektriker fest installierte Steckdose
mit Fehlerstrom-Schutzeinrichtung angeschlossen werden. "Dieser so
genannte FI-Schalter unterbricht sofort die Stromzufuhr, wenn der
Strom auf falschem Wege, etwa durch den Körper eines Menschen fließt.
Hierzu kann es bei Nässe und Feuchtigkeit sowie der Berührung eines
ungenügend isolierten Gerätes kommen", erklärt Werner Lüth.
Wartungsarbeiten dürfen nur bei abgeschaltetem Gerät und gezogenem
Netzstecker erfolgen. Bei Geräten mit Verbrennungsmotor gilt: Den
Antrieb abschalten und den Zündkerzenstecker abziehen. Wird beim
Betanken hoch entzündliches Benzin verschüttet, muss das Gerät vor
dem Start gründlich gereinigt werden. "Kraftstoff niemals in
Getränkeflaschen füllen", warnt der Experte, "denn gerade Kinder
könnten den giftigen Sprit mit Limo verwechseln." Überhaupt gilt:
Gartengeräte immer kindersicher aufbewahren. Auch sollten Kinder nie
unbeaufsichtigt im Garten spielen, wenn sich dort kraftbetriebene
Gartengeräte befinden.

"Hobbygärtner sollten beim Einsatz von Kettensägen unbedingt
Schutzkleidung tragen", rät der Sicherheitsexperte. Dazu gehören
Schnittschutzhose, Sicherheitsschuhe, Handschuhe sowie Gesichts- und
Gehörschutz. Auch beim Rasenmähen ist festes Schuhwerk Pflicht. Beim
Einstellen der Schnitthöhe den Mäher erst umdrehen, wenn die Messer
vollkommen still stehen. Nie ohne Grasfangkorb mähen, da sonst die
Klingen teilweise frei liegen. Heckenscheren sollten über eine
Zweihand-Sicherheitsschaltung verfügen, die dafür sorgt, dass die
Schere nur anläuft, wenn beide Knöpfe gedrückt sind. Dies verhindert
einen versehentlichen Start. Generell gilt für die Arbeit mit
elektrischen Gartengeräten: Immer einen ausreichenden
Sicherheitsabstand zum Anschlusskabel einhalten.

Originaltext: TÜV Rheinland Group
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/31385
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_31385.rss2

Ihr Ansprechpartner für redaktionelle Fragen:
Jörg Meyer zu Altenschildesche, Presse, Tel.: 0221/806-2255
Die aktuellen Presseinformationen erhalten Sie auch per E-Mail über
presse@de.tuv.com sowie im Internet: www.tuv.com/presse


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