EANS-Hauptversammlung: CA Immo International AG / Einladung zur Hauptversammlung
Geschrieben am 07-04-2010 |
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CA IMMO INTERNATIONAL AG
Wien FN 248937i ISIN ATCAIMMOINT5
Einladung zur Hauptversammlung
Hiermit laden wir unsere Aktionärinnen und Aktionäre zur 6. ordentlichen Hauptversammlung der CA Immo International AG ein, die am Mittwoch, dem 5. Mai 2010, um 10 Uhr, im Saal Olympia Mancini im Hotel Savoyen Vienna, 1030 Wien, Rennweg 16, stattfindet.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Konzernabschlusses, des Lageberichts und des Konzernlageberichts zum 31. Dezember 2009 mit dem Bericht des Aufsichtsrats und dem Corporate Governance Bericht 2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2009 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009 4. Beschlussfassung über die Vergütung für den Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2009 5. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2010 6. Beschlussfassung über die Anpassung der Satzung an die geänderten gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere durch das Aktienrechts- Änderungsgesetz 2009 (AktRÄG 2009) und das Unternehmensrechts- Änderungsgesetz 2008 (URÄG 2008), nämlich in § 4 (Grundkapital und Aktien), § 6 (Aufsichtsrat), § 7 (Hauptversammlung), § 8 (Jahresabschluss und Gewinnverteilung) sowie Streichung der §§ 9 (Gründungskosten) und 10 (Verschmelzungskosten)
Unterlagen zur Hauptversammlung Folgende Unterlagen liegen spätestens ab dem 21. Tag vor der Hauptversammlung,
sohin spätestens ab 14. April 2010, während der üblichen Geschäftszeiten zur Einsicht der Aktionäre in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft 1030 Wien, Mechelgasse 1, Abteilung Investor Relations, auf: Jahresabschluss mit Lagebericht, Corporate Governance Bericht, Konzernabschluss mit Konzernlagebericht, Bericht des Aufsichtsrats jeweils für das Geschäftsjahr 2009; Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 - 6
Diese Unterlagen, sowie der vollständige Text dieser Einberufung und das Formular für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht, sind spätestens ab dem 21. Tag vor der Hauptversammlung, sohin spätestens ab 14. April 2010 im Internet unter http://www.caimmointernational.com/investor_relations/hauptvers ammlung/ zugänglich und werden auch in der Hauptversammlung aufliegen. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen zugesandt.
Hinweis auf die Rechte der Aktionäre gem. §§ 109, 110 und 118 AktG Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am am 21. Tag vor der Hauptversammlung, sohin spätestens am 14. April 2010 der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse 1030 Wien, Mechelgasse 1, Abteilung Investor Relations zugeht. Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigungen wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen. Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 7. Werktag vor der Hauptversammlung, sohin
spätestens am 26. April 2010 der Gesellschaft entweder per Post an CA Immo International AG, Investor Relations, Mechelgasse 1, 1030 Wien, oder per Telefax an +43 (0)1 532 59 07-595 oder per E-mail an ir@caimmointernational.com, wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Für den Nachweis der Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechts genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigungen wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung
verwiesen. Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Aufgrund der Änderungen des Aktiengesetzes durch das
Aktienrechtsänderungsgesetz 2009 finden die Bestimmungen der Satzung unserer Gesellschaft über die Einberufung der Hauptversammlung, Hinterlegung der Aktien für die Hauptversammlung und die Teilnahmeberechtigung an der Hauptversammlung keine Anwendung. Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110 und 118 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.caimmointernationa l.com/investor_relations/hauptversammlung/ zugänglich.
Nachweisstichtag und Teilnahme an der Hauptversammlung Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 10. Tages vor der Hauptversammlung, sohin am 25. April 2010, 24 Uhr MEZ (Nachweisstichtag). Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 3. Werktag vor der Hauptversammlung, sohin spätestens am 30. April 2010 ausschließlich unter der folgenden Adresse zugehen muss: Per Post: CA Immo International AG
Investor Relations Mechelgasse 1 1030 Wien
Per Telefax: CA Immo International AG Investor Relations +43 (0)1 532 59 07-595
Die Depotbestätigungen können nicht per SWIFT übermittelt werden (§ 262 Abs. 20 AktG).
Depotbestätigung gem. § 10a AktG Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
Mitgliedsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten: Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstitut gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code), Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen, Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs (bei Nennbetragsaktien), zudem der Nennbetrag sowie (bei mehreren Aktiengattungen) die Bezeichnung der Gattung oder die international gebräuchliche Wertpapierkennnummer, Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung, Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht. Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der
Hauptversammlung muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag, sohin den 25. April 2010 beziehen. Die Depotbestätigung wird in deutscher oder in englischer Sprache entgegengenommen. Die Aktionäre werden durch die Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung einer Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.
Vertretung durch Bevollmächtigte Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt. Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt werden können. Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an einer der nachgenannten Adressen zugehen: Per Post: CA Immo International AG
Investor Relations Mechelgasse 1 1030 Wien Per Telefax: CA Immo International AG Investor Relations +43 (0)1 532 59 07-595 Per Email: ir@caimmointernational.com, wobei die Anmeldung in Textform,
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort
Ein Vollmachtsformular wird auf Verlangen zugesandt und ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.caimmointernational.com/investor_relations/hauptversammlung/
abrufbar. Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung persönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens am 4. Mai 2010 bis 16:00 Uhr MEZ bei der Gesellschaft einzulangen. Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt,
dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Für die Übermittlung dieser Erklärung gilt das zur Übermittlung von Depotbestätigungen Ausgeführte sinngemäß. Die Gesellschaft beabsichtigt, ihren Aktionären als Service anzubieten, sich durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung vertreten zu lassen. Bitte beachten Sie, dass die Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zu Wortmeldungen, zur Einlegung von
Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder von Anträgen entgegennehmen. Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der
Gesellschaft EUR 315.959.906,95 eingeteilt in 43.460.785 Stückaktien/Inhaberaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme; die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt 43.460.785.
Die Aktionäre bzw. Bevollmächtigten können beim Zutritt zur Hauptversammlung aufgefordert werden, sich durch einen allgemein anerkannten gültigen Lichtbildausweis, zum Beispiel einen Reisepass oder Führerschein, auszuweisen. Um einen reibungslosen Ablauf der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden die Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung am Ort derselben einzufinden. Der Einlass zur Behebung der Stimmkarten beginnt ab 9:00 Uhr.
Wien, im April 2010 Der Vorstand
Ende der Mitteilung euro adhoc --------------------------------------------------------------------------------
ots Originaltext: CA Immo International AG Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de
Rückfragehinweis:
CA Immo International AG
Mag. Florian Nowotny (Investor Relations)
Mag. Claudia Hainz (Investor Relations)
Tel.: +43 (0)1 532 59 07-593
Fax: +43 (0)1 532 59 07-595
e-mail: ir@caimmointernational.com
www.caimmointernational.com
Branche: Immobilien ISIN: ATCAIMMOINT5 WKN: A0LBUV Index: WBI, ATX Prime Börsen: Wien / Amtlicher Handel
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