Große Mehrheit der Stakeholder in der EU für weitere Kohlebeihilfen
Geschrieben am 18-08-2006 |
Essen (ots) - Seit 2002 gilt in der EU die Ratsverordnung 1407/2002 über staatliche Beihilfen für den Steinkohlenbergbau. Sie reicht zunächst bis 2010. Bis zum Jahresende 2006 muss die Europäische Kommission gemäß Artikel 11 dieser Verordnung dem Rat und den anderen Gemeinschaftsorganen einen Monitoring-Bericht über die Erfahrungen damit vorlegen. Darin kann sie die geltenden Regelungen bewerten, Änderungen für die Restlaufzeit ab 2008 vorschlagen und außerdem Überlegungen für eine Anschlussregelung nach 2010 anstellen. Im Vorfeld dieses Berichts konsultierte die Kommission die EU-Mitgliedstaaten und die "Stakeholder" - d.h. die betroffene Wirtschaft, deren zugehörige Organisationen und Institutionen sowie sonstige interessierte gesellschaftliche Gruppen. Ergebnis: Eine breite Mehrheit befürwortet klar weitere Kohlebeihilfen in der EU und entsprechende Rechtsgrundlagen.
Die Ergebnisse dieser Stakeholder-Konsultation sind von der Kommission unlängst veröffentlicht worden und werden hier zusammengefasst.
Die Steinkohlebeihilfenverordnung regelt die europarechtliche Zulässigkeit der staatlichen Beihilfen für den Steinkohlenbergbau, die keineswegs nur in Deutschland, sondern auch in etlichen anderen kohleproduzierenden europäischen Ländern gewährt werden: In Großbritannien und Spanien ebenso wie in Polen, Tschechien, Ungarn, der Slowakei und Slowenien, aber auch in Beitrittsländern wie Rumänien und Bulgarien oder einem Kandidatenland wie der Türkei.
An dieser offenen Konsultation der Kommission haben sich deshalb "Stakeholder" quer durch Europa von Spanien bis Rumänien sowie europäische Dachorganisationen beteiligt. Jeweils mehrere Beiträge kamen aus Großbritannien und Deutschland.
Der einzige kritische Beitrag, der noch dazu nach Fristablauf eingereicht worden ist, kam von der Seite der Umweltorganisationen. Er wurde von der Europaeinheit von Greenpeace für das Climate Action Network (CAN) und das European Environment Bureau (EEB) übermittelt. Dieser Beitrag spricht sich unter Berufung auf den Umwelt- und Klimaschutz für die europaweite Einstellung der Kohlesubventionierung aus, soweit es nicht um die Sanierung ökologischer Altlasten geht, und empfiehlt diese Mittel stattdessen den erneuerbaren Energien und Energiesparmaßnahmen zukommen zu lassen. Dass Importkohle, die dann zwangsläufig an die Stelle heimischer Kohle in Europa treten würde, keine Umweltvorteile brächte, wird ebenso ausgeblendet wie die Fortschritte bei den modernen sauberen und effizienten Kohlenutzungstechnologien ("Clean Coal"). Nicht die Kohlenimporteure, sondern der heimische Bergbau und die Elektrizitätswirtschaft bringen diese Projekte voran. Auch die Folgen für die Versorgungssicherheit und die Beschäftigung sowie die sozialen und regionalen Konsequenzen in den Mitgliedstaaten werden von CAN/EEB nicht thematisiert.
Eurelectric, die Vereinigung der europäischen
Elektritzitätswirtschaft, hat demgegenüber ausdrücklich die große Bedeutung der Kohle für die Stromerzeugung in der EU unterstrichen. Hier bleibe sie aus Gründen der Versorgungssicherheit und Wirtschaftlichkeit unverzichtbar. Durch "Clean Coal Technologies" in Verbindung mit neuen Verfahren zur CO2-Abscheidung und -Deponierung ("CCS" - "Carbon Capture and Storage") könne sie auch einen Beitrag zu den klimapolitischen Zielen leisten. Kohle lasse sich zudem in der Stromerzeugung mit erneuerbaren Energien wie Windkraft gut kombinieren. Die Steinkohlebeihilfen in einigen Mitgliedstaaten führten keineswegs zu einer Marktverzerrung in der Elektrizitätswirtschaft und seien, so heißt es explizit im Eurolectric-Schreiben an die Kommission, aus sozialen und regionalen Gründen sowie in gewissem Ausmaß aus Gründen der Versorgungssicherheit weiter gerechtfertigt.
In den vier Beiträgen aus Großbritannien haben sich die führenden Kohleunternehmen aus England und Schottland, der britische Produzentenverband und die der Staatsregierung unterstehende UK Coal Authority einhellig für eine Fortschreibung der EU-Beihilfeverordnung und für eine Ausweitung der Möglichkeiten für die (in Großbritannien bisher praktizierten) Investitionsbeihilfen für den Steinkohlenbergbau ausgesprochen. Anders als noch vor einigen Jahren wird von britischer Seite jetzt ausdrücklich anerkannt, dass die Steinkohlebeihilfen in anderen EU-Ländern nicht den Binnenmarkt verzerren. Die Option auf die heimische Steinkohle sollte in Anbetracht der europaweit und auch in Großbritannien steigenden Importabhängigkeit der Energieversorgung unbedingt offen gehalten werden, heißt es ausdrücklich.
Die von den britischen und anderen Stakeholdern vertretenen Auffassungen decken sich weitgehend mit den auf deutscher Seite vertretenen Positionen. Von deutscher Seite haben die Zukunftsaktion Kohlegebiete e.V. (ZAK) als Vereinigung der mit dem Kohlenbergbau verbundenen deutschen Regionen und Kommunen, die Gewerkschaft IG BCE sowie der Gesamtverband des deutschen Steinkohlenbergbaus (GVSt) Stellungnahmen abgegeben. Sowohl ZAK als auch die IG BCE und der GVSt unterstreichen in ihren Beiträgen die Bedeutung der heimischen Steinkohle für die langfristige Energiesicherheit und einen ausgewogenen Energiemix, aber auch die Notwendigkeit der Berücksichtigung der sozialen, regionalen und beschäftigungspolitischen Aspekte der weiteren Anpassungen im Steinkohlenbergbau. Deshalb wird eine Fortschreibung der EU-Verordnung mit leichten Änderungen befürwortet. So sollte bereits ab 2008 die bisherige zeitliche Begrenzung der Beihilfen zur Rücknahme der Fördertätigkeit entfallen. - Diese Positionen sind gegenüber der Kommission auch vom Bundeswirtschaftsministerium geteilt worden.
Auf die große Bedeutung des Energieträgers Kohle und der eigenen Kohlereserven für die Versorgungssicherheit weist auch die Staatsregierung von Rumänien hin. Sie spricht sich für eine Verlängerung der EU-Steinkohlebeihilfenverordnung nach 2010 und deren Ausweitung auch auf die Braunkohle aus.
Aus Spanien kommt die Stellungnahme der Regionalregierung von Kastilien und Leon, wo rund die Hälfte der subventionierten Kohleförderung des Landes stattfindet (die bis 2012 auf einen Sockel verringert werden soll). Auch darin wird die fortbestehende versorgungspolitische und außerordentliche regionale Bedeutung des Steinkohlenbergbaus ausdrücklich betont. Hier müsse auch und gerade durch die Beihilfeverordnung der EU langfristige Planungssicherheit hergestellt werden. Vorgeschlagen werden einige Änderungen zur technischen Optimierung der Verordnung und zur Ausweitung der Beihilfetatbestände auf strategische Infrastrukturmaßnahmen.
Fazit: Die große Mehrheit der Stakeholder in der EU plädiert für weitere Kohlebeihilfen!
Kernpunkte der Position des GVSt:
- Der GVSt befürwortet in seiner Stellungnahme konkret eine modifizierte Fortschreibung der EU-Ratsverordnung bis zum Jahr 2020. Die betroffenen Unternehmen, ihre Beschäftigten und die Bergbauregionen brauchen hinreichende Planungssicherheit.
- Die Beihilfesystematik und das Regelungsinstrumentarium der Verordnung haben sich grundsätzlich bewährt. Empfohlen wird aber, die Befristung der Beihilfen zur Rücknahme der Fördertätigkeit aufzuheben, sowie die Korrektur einiger anderer nicht mehr zeitgemäßer Detailbestimmungen. Der GVSt plädiert ferner insbesondere dafür, die so genannten Betriebsbeihilfen künftig noch stärker an energiepolitischen Kriterien bzw. der Energieversorgungssicherheit zu orientieren.
- Die Ziele der Verordnung sind nach Auffassung des GVSt unverändert angemessen und aktuell. Die energiepolitischen Ziele und Erwägungen haben in Anbetracht der globalen Entwicklungen sogar noch mehr an Relevanz gewonnen, wie es auch das jüngste Grünbuch der EU-Kommission für eine europäische Energiestrategie deutlich macht. Neben der sozialen und regionalen Flankierung der weiteren Umstrukturierung im Steinkohlenbergbau muss es deshalb wie bisher das erklärte Ziel der Verordnung bleiben, "Folgendem Rechnung (zu) tragen: ... der - als Vorbeugungsmaßnahme - notwendigen Beibehaltung eines Mindestumfangs an heimischer Steinkohleproduktion, damit der Zugang zu den Vorkommen gewährleistet ist." (Art.1, 2.Tiret der Ratsverordnung 1407/2002/EG über die staatlichen Beihilfen für den Steinkohlenbergbau).
Die bei der EU-Kommission zuständige Generaldirektion Energie und Transport hat die Ergebnisse der offenen Konsultation der Stakeholder zum Monitoring der Steinkohlebeihilfenverordnung auf ihrer Website veröffentlicht, siehe dazu im Internet:
http://ec.europa.eu/dgs/energy_transport/home/whatsnew/index_en.htm http://ec.europa.eu/energy/home/whatsnew/index_en.htm
Originaltext: GVST GV d. deut. Steinkohlebergbaus Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=54802 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_54802.rss2
Pressekontakt: Gesamtverband des deutschen Steinkohlenbergbaus Andreas-Peter Sitte Rellinghauser Str. 1 45128 Essen Tel.: 0201/177-4320 Fax: 0201/177-4271 E-Mail: andreas-peter.sitte@gvst.de
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