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Wenig Grenzen für die Arzthelferin / Medizinische Fachangestellte dürfen dem Arzt vielfache Aufgaben abnehmen

Geschrieben am 11-04-2010

Baierbrunn (ots) - Ohne Helferinnen könnte kaum ein Arzt seine
Praxis führen. Wenn die "medizinische Fachangestellte", so die
Berufsbezeichnung, das Vertrauen des Arztes besitzt, darf sie ihm
eine Vielzahl an medizinischen Maßnahmen abnehmen. Eine verbindliche
Liste mit Leistungen, die Helferinnen durchführen dürfen, existiert
nicht - weder in einem Gesetzbuch noch in der Berufsordnung,
berichtet die "Apotheken Umschau". Der Arzt muss sich vergewissern,
dass die Angestellte die übertragene Aufgabe auch wirklich
beherrscht. Wenn er etwas anordnet, darf seine Mitarbeiterin es
ausführen. Er trägt die Verantwortung dafür, dass sie es richtig
macht. Er muss in der Nähe sein, "in Rufweite", präzisiert die
Bundesärztekammer. Es gibt allerdings Kernbereiche ärztlicher
Tätigkeit, die nicht delegierbar sind. Dazu gehören etwa die
Anamnese, die körperliche Untersuchung, die Diagnose, die
Interpretation von Befunden, das Aufstellen eines Behandlungsplanes
und - natürlich - Operationen.

Diese Meldung ist nur mit Quellenangabe zur Veröffentlichung frei.

Das Gesundheitsmagazin "Apotheken Umschau" 4/2010 A liegt in den
meisten Apotheken aus und wird ohne Zuzahlung zur Gesundheitsberatung
an Kunden abgegeben.

Originaltext: Wort und Bild - Apotheken Umschau
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/52678
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_52678.rss2

Pressekontakt:
Ruth Pirhalla
Tel. 089 / 744 33 123
Fax 089 / 744 33 459
E-Mail: pirhalla@wortundbildverlag.de
www.wortundbildverlag.de
www.apotheken-umschau.de


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