Märkische Oderzeitung: Die Märkische Oderzeitung Frankfurt (Oder) kommentiert das "Ossi"-Urteil (Freitagausgabe)
Geschrieben am 15-04-2010 |
Frankfurt/Oder (ots) - Ein (schlechter) Witz
Das Grundgesetz ist klar: Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat etc. benachteiligt oder bevorzugt werden. Das heißt natürlich umgekehrt: Es gibt tausend andere Gründe, weswegen z. B. ein Bewerber für eine Arbeitsstelle abgelehnt werden kann.
Der eine Arbeitgeber mag keine Frauen, ein anderer nimmt nur Verheiratete, ein Dritter keine Über -40-Jährigen. Callcenter mögen keine Sachsen! Und wie oft hört man: Der ist ja nicht mal von hier. Ein dickes Fell ist da nicht verkehrt. Dass ein Gericht aber prüfen muss, ob "Ossi" eine Ethnie und daher im Sinne des Grundgesetzes als Ausschlussgrund verboten ist, ist ein Witz. +++
Originaltext: Märkische Oderzeitung Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/55506 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_55506.rss2
Pressekontakt: Märkische Oderzeitung CvD Telefon: 0335/5530 563 cvd@moz.de
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