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Mütter haben Wunsch- und Wahlrecht: Kurerfolg für Mütter steht und fällt mit der richtigen Klinik

Geschrieben am 16-04-2010

Berlin (ots) - Immer wieder werden Mütter von ihrer Krankenkasse
aufgefordert, eventuelle Mehrkosten für die Mutter-Kind-Kurmaßnahme
in ihrer Wunschklinik selbst zu übernehmen. Dieses Verfahren
entspricht nicht den gesetzlichen Bestimmungen. Dazu informiert das
Müttergenesungswerk (MGW) heute in Berlin:

Das Wunsch- und Wahlrecht der Versicherten ist im Sozialgesetzbuch
geregelt. "Mütter sollen dieses Recht den Krankenkassen gegenüber
unbedingt wahrnehmen und ihren Klinikwunsch mit dem Antrag
einreichen", empfiehlt Anne Schilling, Geschäftsführerin des
Müttergenesungswerkes, "die Auswahl der Klinik ist wichtige
Voraussetzung für den gesundheitlichen und nachhaltigen Erfolg der
Maßnahme."

Neben der Indikation gibt es wichtige Kriterien für die
Klinikwahl: Z. Bsp. bestimmte Therapieformen, ein seelsorgerisches
Angebot, Bedingungen der Kinderbetreuung oder schulbegleitender
Unterricht sowie bestimmte Schwerpunktmaßnahmen aus dem
psychosozialen Bereich oder auch die Größe oder die Entfernung der
Klinik.

All diese Wünsche sind berechtigt und tragen zum Kurerfolg bei.
Die Krankenkassen sind im Sinne ihrer Versicherten verpflichtet,
solche Wünsche zu berücksichtigen. Das Wirtschaftlichkeitsgebot der
Krankenkassen bedeutet nicht, das billigste Angebot zu nehmen. Der
Gesundheitserfolg steht im Vordergrund. Nachweislich reduzieren sich
durch eine erfolgreiche Maßnahme die gesundheitlichen Folgekosten,
z.Bsp. durch geringeren Medikamentenverbrauch und weniger Arztbesuche
der Mütter.

Das Müttergenesungswerk weist darauf hin, dass bei Mütter- und
Mutter-Kind-Kurmaßnahmen Frauen eventuelle Mehrkosten einer
Wunscheinrichtung nicht bezahlen müssen. "Diese Regelung wurde für
Mütter- und Mutter-Kind-Kliniken 2007 gesetzlich ausdrücklich
ausgeschlossen", betont Anne Schilling. "Alle vom Müttergenesungswerk
anerkannten Kliniken haben Versorgungsverträge, die die volle
Kostenübernahme durch die Krankenkassen garantiert."

Mütter, die eine Kurmaßnahme benötigen, sollten sich vor der
Antragstellung in einer der 1400 wohnortnahen Beratungsstellen zum
Wunsch- und Wahlrecht und zur Qualität der Kurkliniken beraten
lassen. Hier erhalten sie außerdem kostenlose Hilfe zu allen Fragen
rund um die Kurmaßnahme. Informationen und Beratungsstellensuche:
www.muettergenesungswerk.de und Kurtelefon: 030/330029-29.

Originaltext: Müttergenesungswerk
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/79377
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_79377.rss2

Pressekontakt:
Deutsches Müttergenesungswerk
Bergstraße 63, 10115 Berlin
Katrin Goßens, Tel.: 030/33 00 29-14
presse@muettergenesungswerk.de, www.muettergenesungswerk.de


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