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dpa klagt Daten vom Bundesverkehrsministerium ein

Geschrieben am 19-04-2010

Hamburg (ots) - Die Deutsche Presse-Agentur dpa hat beim Berliner
Verwaltungsgericht eine Klage gegen das Bundesministerium für
Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) eingereicht. Es geht dabei
um Informationen zum Zustand der Brücken und Tunnel deutscher
Autobahnen und Bundesfernstraßen. Das Ministerium verweigert die
Herausgabe eines Teils der Daten unter anderem mit Hinweis auf
Sicherheitsinteressen. Die dpa beruft sich hingegen auf einen
Auskunftsanspruch nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG).

Seit zwei Jahren bemühen sich Rechercheure der Redaktion
dpa-DataReporting vergeblich um Bauwerksdaten aus der
Straßeninformationsbank. Diese enthält Informationen zur Lage, zur
Konstruktion und zum Zustand der rund 40 000 Brücken und Tunnel. Die
Auswertung dieser Daten soll in die Berichterstattung der dpa zur
Verkehrsinfrastruktur einfließen.

Die Redaktion bat zunächst bei der Pressestelle des BMVBS, die
Daten zu übermitteln. Das Ministerium verweigerte die Herausgabe
jedoch mehrfach und lieferte nur zusammenfassende Berichte. Diese
boten lediglich einen groben Überblick, dessen Schwerpunkte zudem das
Ministerium festlegte. Eine unabhängige journalistische Arbeit ist
aus Sicht der dpa auf Basis dieser Auskünfte nicht möglich.

Informationsfreigabe aus "sicherheitsrelavanten Gründen" abgelehnt

Im Februar 2009 beantragte die dpa auf Grundlage des IFG
offiziell die Herausgabe der Daten. Das Verkehrsministerium lehnte
erneut ab, wesentliche Teile der nachgefragten Informationen, vor
allem bezogen auf den Zustand der Bauwerke, zu übergeben. Als
Begründung führte es unter anderem "sicherheitsrelevante Gründe" an.
Es bestehe die Gefahr, dass die Veröffentlichung der Informationen
"nachteilige Auswirkungen" auf "Belange der inneren und äußeren
Sicherheit" haben könne. Die Daten seien langfristig für
"Auswertungen mit terroristischem Hintergrund nutzbar".

Aus Sicht der dpa geht diese Argumentation fehl, weil viele der
angefragten Informationen durch Anschauen der Bauwerke erhoben werden
könnten - nur das dies kein Journalist bei 40 000 Bauwerken leisten
kann. Zudem beruft sich das Ministerium auf Informationsvorbehalte
in einem Verwaltungsrundschreiben aus dem Jahr 1997, das schon allein
aufgrund seines Alters nicht als Rechtsgrundlage dienen kann. Das IFG
trat 2006 in Kraft.

Da das Ministerium auch eine konkrete terroristische Gefährdung
nicht ausreichend belegen kann, entsteht der Eindruck, dass mit Hilfe
eines vorgeschobenen Sicherheits-Arguments das gesetzlich verbriefte
Informationsrecht des Bürgers ausgehebelt werden soll. Fragen nach
Detailinformationen zum Zustand der Infrastruktur sind nach
Auffassung der dpa berechtigt und notwendig, wie nicht zuletzt die
Katastrophe des Kölner Stadtarchivs und die Mängel beim U-Bahnbau in
der Domstadt gezeigt haben.

Derartige Informationsbegehren können nicht mit einem
allgemeinen Verweis auf mögliche Terroranschläge abgelehnt werden.
Deshalb hat die dpa dem ablehnenden Bescheid im Mai 2009
widersprochen. Auf diesen Widerspruch hat das Verkehrsministerium
formell bis heute nicht reagiert. Die dpa hat sich daher nun zur
Klage vor dem Berliner Verwaltungsgericht entschlossen.

Journalistenverband Netzwerk Recherche begrüßt die Klage

"Wir begrüßen die Entscheidung der dpa, sich mit einer Klage
gegen die Informationsblockade des Verkehrsministeriums zu wehren",
sagt Manfred Redelfs, Vorstandsmitglied des Journalistenverbands
Netzwerk Recherche. "Nur wenn große Medienhäuser ihre Rechte nutzen
und bereit sind, Musterprozesse zu führen, wird die alte
Verwaltungskultur, die vom Amtsgeheimnis geprägt ist, von einer
Kultur der Transparenz abgelöst werden. Die dpa übernimmt hier eine
Rolle, vor der freie Journalisten schon aus Kostengründen meist
zurückschrecken."

Das Verhalten des Ministeriums sei leider typisch, sagt
Redelfs: "Die Beamten konzentrieren sich darauf, Gründe zu finden,
warum eine Information angeblich nicht freigegeben werden darf. Dass
es hier nicht um die Abwehr von Anschlagsgefahren geht, ist schon
daran erkennbar, dass Tunnel und Brücken für jeden in der Landschaft
erkennbar sind. Die vermeintliche Terrorismusgefahr soll hier als
Freibrief für Informationsverweigerung herhalten."

Originaltext: dpa Deutsche Presse-Agentur GmbH
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/8218
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_8218.rss2

Pressekontakt:
dpa Deutsche Presse-Agentur GmbH
Pressesprecher
Justus Demmer
Telefon: 040 / 4113 - 32510
demmer.justus[at]dpa.com


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