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EANS-Hauptversammlung: ATB Austria Antriebstechnik AG / Einladung zur Hauptversammlung

Geschrieben am 20-04-2010


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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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Einladung zur Ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Donnerstag, dem 20. Mai
2010, um 11.00 Uhr, in den Räumlichkeiten der Privatbank der
Raiffeisenlandesbank Oberösterreich AG, 1010 Wien, Operngasse 2/6.
Stock, stattfindenden Ordentlichen Hauptversammlung der ATB Austria
Antriebstechnik Aktiengesellschaft, FN 80022 f, ein.

TAGESORDNUNG

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2009 samt
Lagebericht und Corporate Governance-Bericht, des Konzernabschlusses
zum 31.12.2009 samt Konzernlagebericht, des Vorschlages für die
Verwendung des Jahresergebnisses und des Berichtes des Aufsichtsrates
über das Geschäftsjahr 2009. 2. Beschlussfassung über die Entlastung
der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2009. 3.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des
Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2009. 4. Wahl des
Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2010. 5. Beschlussfassung über die Vergütung für den Aufsichtsrat für
das Geschäftsjahr 2009. 6. Wahl in den Aufsichtsrat. 7.
Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in den Paragraphen 5,
7, 16, 17, 18, 19 und 20 zur Anpassung an das
Aktienrechts-Änderungsgesetz 2009 (AktRÄG 2009).

UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG

Folgende Unterlagen liegen ab 28. April 2010 zur Einsicht der
Aktionäre in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft in 1010
Wien, Renngasse 6-8, Mezzanin, Ansprechpartner Herr Dr. Wolfgang
Pflüger, auf:

• Jahresabschluss mit Lagebericht,
• Corporate Governance-Bericht,
• Konzernabschluss mit Konzernlagebericht,
• Vorschlag für die Verwendung des Jahresergebnisses,
• Bericht des Aufsichtsrates,

jeweils für das Geschäftsjahr 2009; • Beschlussvorschläge zu den
Tagesordnungspunkten 2-7, • Erklärung des Kandidaten für die Wahl in
den Aufsichtsrat zu TOP 6 gemäß § 87 Abs. 2 AktG, • Satzung in der
Fassung nach Anpassung an das Aktienrechts-Änderungsgesetz 2009

Diese Unterlagen, sowie der vollständige Text dieser Einberufung und
das Formular für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht, sind
ab 28. April 2010 außerdem im Internet (www.atb-motors.com)
zugänglich und werden auch in der Hauptversammlung aufliegen.

HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM.§§ 109, 110 UND 118
AKTIENGESETZ (AktG)

Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und
die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser
Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte
auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt
gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am
28. April 2010 der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse 1010
Wien, Renngasse 6-8, zu Handen Herrn Dr. Wolfgang Pflüger, zugeht.
Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag
samt Begründung beiliegen. Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft
genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die
antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor
Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der
Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf.
Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird
auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen,
können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur
Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass
diese Vorschläge zusammen mit ihrem Namen samt Begründung und einer
allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf
der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn
dieses Verlangen in Textform spätestens am 10. Mai 2010 der
Gesellschaft entweder per Telefax an 0043 1 90250 81250 oder an 1010
Wien, Renngasse 6-8, zu Handen Herrn Dr. Wolfgang Pflüger, oder per
E-Mail pflueger@atb-motors.com, wobei das Verlangen in Textform,
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Bei
einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsrats-Mitglieds tritt an die
Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß
§ 87 Abs. 2 AktG. Für den Nachweis der Aktionärseigenschaft zur
Ausübung dieses Aktionärsrechtes genügt bei depotverwahrten
Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG,
die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als
sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die
Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung
verwiesen.

Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien genügt die schriftliche
Bestätigung eines Notars, für die das oben zur Depotbestätigung
Ausgeführte sinngemäß gilt (mit Ausnahme der Depotnummer).

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft
über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur
sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.
Die Auskunft darf unter anderem verweigert werden, soweit sie auf der
Internetseite der Gesellschaft in Form von Frage und Antwort über
mindestens sieben Tage vor Beginn der Hauptversammlung durchgehend
zugänglich war. Fragen, deren Beantwortung einer längeren
Vorbereitungszeit bedarf, mögen zur Wahrung der Sitzungsökonomie
zeitgerecht vor der Hauptversammlung schriftlich an die Gesellschaft
gerichtet werden. Die Anträge und Fragen sind an die Gesellschaft,
1010 Wien, Renngasse 6-8, oder per Telefax 0043 1 90250 81250 oder
per E-Mail (pflueger@atb-motors.com) zu Handen von Herrn Dr. Wolfgang
Pflüger zu übermitteln.

Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den
§§ 109, 110 und 118 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der
Gesellschaft zugänglich.

NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG

Aufgrund der Änderungen des AktG durch das AktRÄG 2009 finden die
Bestimmungen der Satzung über die Einberufung der Hauptversammlung
sowie die Hinterlegung der Aktien für die Teilnahme- und
Stimmberechtigung an der Hauptversammlung keine Anwendung.

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im
Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach
dem Anteilsbesitz am Ende des 10. Mai 2010 (Nachweisstichtag).

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an
diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.

Depotverwahrte Inhaberaktien

Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des
Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß § 10a
AktG, die der Gesellschaft spätestens am 17. Mai 2010 ausschließlich
unter einer der nachgenannten Adresse zu gehen muss.


Per Post ATB Austria Antriebstechnik Aktiengesellschaft
zu Handen Herrn Dr. Wolfgang Pflüger
1010 Wien, Renngasse 6-8


Per E-Mail pflueger@atb-motors.com

Depotführende Kreditinstitute mit Sitz in Österreich können die
Depotbestätigungen auch per Telefax übermitteln:

Per Telefax: 0043 1 90250 81250

Gemäß § 262 Abs. 20 AktG wird festgelegt, dass die Gesellschaft
Depotbestätigungen nicht über ein international verbreitetes,
besonders gesichertes Kommunikationsnetz der Kreditinstitute
entgegennimmt, dessen Teilnehmer eindeutig identifiziert werden
können.

Nicht depotverwahrte Inhaberaktien

Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien genügt die schriftliche
Bestätigung eines österreichischen öffentlichen Notars, die der
Gesellschaft spätestens am oben genannten Tag ausschließlich unter
der oben genannten postalischen Adresse zu gehen muss. Für die
Bestätigung des Notars gilt für deren Inhalt das nachfolgend
Ausgeführte sinngemäß (mit Ausnahme der Depotnummer).

Depotbestätigung gem. § 10a AktG

Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz
in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in
einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende
Angaben zu enthalten: • Angaben über den Aussteller: Name/Firma und
Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten
gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code), • Angaben über den Aktionär:
Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen,
gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen,
• Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs bzw. bei
Nennbetragsaktien zudem der Nennbetrag, sowie bei mehreren
Aktiengattungen, die Bezeichnung der Gattung oder die international
gebräuchliche Wertpapierkennnummer; • Depotnummer bzw. eine sonstige
Bezeichnung, • Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht.

Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme
an der Hauptversammlung muss sich auf den oben genannten
Nachweisstichtag, 10. Mai 2010, beziehen.

Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer
Sprache entgegengenommen.

Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw.
durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre
können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw.
Übermittlung einer Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.

VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt
ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des
Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie
der Aktionär hat, den er vertritt.

Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder
einer juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch
mehrere Personen bevollmächtigt werden können.

Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an einer der
nachgenannten Adressen zugehen:


Per Post ATB Austria Antriebstechnik Aktiengesellschaft
zu Handen Herrn Dr. Wolfgang Pflüger
1010 Wien, Renngasse 6-8

Per Telefax: 0043 1 90250 81250

Per E-Mail: pflueger@atb-motors.com
wobei die Vollmacht in Textform, beispielsweise als PDF, dem
E-Mail anzuschließen ist

Persönlich bei Registrierung zur Hauptversammlung


Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der
Vollmacht wird auf Verlangen zugesandt und ist auf der Internetseite
der Gesellschaft unter www.atb-motors.com abrufbar.

Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht
erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung
die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Für die
Übermittlung dieser Erklärung gilt § 10a Abs. 3 AktG - unter
Berücksichtigung der gemäß § 262 Abs. 20 AktG zuvor getroffenen
Festlegung - sinngemäß.

Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten
sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.

GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der
Einberufung dieser Hauptversammlung EUR 26.656.600 und ist in
11.000.000 auf Inhaber lautende Stückaktien eingeteilt, von denen
11.000.000 Aktien in der Hauptversammlung stimmberechtigt wären. Die
Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt daher im Zeitpunkt der Einberufung
dieser Hauptversammlung 11.000.000. Zum heutigen Tag besitzt die
Gesellschaft keine eigenen Aktien.

Um den reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu ermöglichen,
werden die Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der
Hauptversammlung einzufinden. Einlass zur Behebung der Stimmkarten
ist ab 10.30 Uhr.

Wien, im April 2010

Der Vorstand


Ende der Mitteilung euro adhoc
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ots Originaltext: ATB Austria Antriebstechnik AG
Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de

Rückfragehinweis:

ATB Austria Antriebstechnik AG

Hohenstaufengasse 7

1010 Wien

Mag. Gerald Wechselauer

Leiter Investor Relations

Tel: +43 1 22760 - 130



Email: gerald.wechselauer@a-tecindustries.com

www.atb-motors.com

Branche: Technologie
ISIN: AT0000617832
WKN:
Index: Standard Market Auction
Börsen: Wien / Amtlicher Handel


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