EANS-Hauptversammlung: BKS Bank AG / Einladung zur Hauptversammlung
Geschrieben am 20-04-2010 |
-------------------------------------------------------------------------------- Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich. --------------------------------------------------------------------------------
Einladung
zur 71. ordentlichen Hauptversammlung
Mittwoch, 19. Mai 2010 um 10.00 Uhr BKS Bank-Zentrale, 9020 Klagenfurt, St. Veiter Ring 43
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichtes für das Geschäftsjahr 2009 mit dem Bericht des Aufsichtsrates; Vorlage des Konzern- abschlusses und des Konzernlageberichtes für das Geschäftsjahr 2009 sowie Vorlage des Corporate Governance-Berichtes
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes des Geschäfts- jahres 2009
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2009
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2009
5. Wahlen in den Aufsichtsrat a) Gesamtanzahl der Kapitalvertreter b) Neu- und Wiederwahlen
6. Wahl des Bankprüfers für das Geschäftsjahr 2011
7. Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien
8. a) Ermächtigung des Vorstandes bis zum 19. November 2012 zum Erwerb eigener Aktien bis zu maximal 5 % des Grundkapitals der Gesellschaft gemäß § 65 Abs. 1 Z 7 AktG (zum Zweck des Wertpapierhandels)
b) Ermächtigung des Vorstandes bis zum 19. November 2012 zum Erwerb eigener Aktien bis zu maximal 10 % des Grundkapitals gemäß § 65 Abs.1 Z 8 AktG(zweckfreier Erwerb)
9. Satzungsänderungen
Beschlussfassung über die Änderung der Satzung zur Anpassung an die geänderten gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere an das Aktienrechts- Änderungsgesetz 2009 in den §§ 2, 7,16, 18, 19, 20, 21, 24, 27 bis 29
Folgende Unterlagen liegen ab 28. April 2010 zur Einsicht der Aktionäre in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft, 9020 Klagenfurt, St. Veiter Ring 43, im Vorstandsbüro/Investor Relations, auf:
Jahresabschluss mit Lagebericht Corporate Governance-Bericht Konzernabschluss mit Konzernlagebericht Vorschlag für die Gewinnverwendung Bericht des Aufsichtsrates Satzungsgegenüberstellung Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2., 3., 4., 5., 6., 7., 8. Erklärungen der Kandidaten für die Wahlen in den Aufsichtsrat zu TOP 5 gemäß § 87 Abs. 2 AktG
Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift
dieser Unterlagen zugesandt.
Diese Unterlagen, sowie der vollständige Text dieser Einberufung und die Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht, sind spätestens ab 28. April 2010 außerdem im Internet unter www.bks.at zugänglich und werden auch in der Hauptversammlung aufliegen.
Hinweis auf die Rechte der Aktionäre gemäß §§ 109, 110 und 118 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am 28. April 2010 der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse 9020 Klagenfurt, St. Veiter Ring 43, Vorstandsbüro/Investor Relations zugeht. Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Aktionäre, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses
Verlangen in Textform spätestens am 7. Mai 2010 der Gesellschaft entweder per Telefax an +43/463/5858-123 oder an 9020 Klagenfurt, St. Veiter Ring 43, Vorstandsbüro/Investor Relations zugeht. Für den Nachweis der Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechtes genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung
wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien genügt die schriftliche Bestätigung eines Notars für die das oben zur Depotbestätigung Ausgeführte sinngemäß gilt.
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.
Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110 und 118 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft www.bks.at zugänglich.
Nachweisstichtag und Teilnahme an der Hauptversammlung
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 9. Mai 2010 (Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist. Dies gilt auch für Aktionäre, die Vorzugsaktien halten. Gemäß § 12a AktG gewähren Vorzugsaktien mit Ausnahme des Stimmrechts die jedem Aktionär aus der Aktie zustehenden Rechte (z.B. Teilnahme an HV, Fragerecht, etc.)
depotverwahrte Inhaberaktien
Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 14. Mai 2010 ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zu gehen muss:
Per Post: BKS Bank AG Vorstandsbüro/Investor Relations St. Veiter Ring 43, 9020 Klagenfurt Österreich
Per Telefax: +43/463/5858-123
Die Depotbestätigungen können nicht per SWIFT übermittelt werden (§ 262 Abs. 20 AktG).
nicht depotverwahrte Inhaberaktien
Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien genügt die schriftliche Bestätigung eines österreichischen öffentlichen Notars, die der Gesellschaft spätestens am 14. Mai 2010 ausschließlich unter einer der oben genannten Adressen zu gehen muss.
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:
Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code), Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen, Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN, Depotnummer anderenfalls eine sonstige Bezeichnung, Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht.
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag 9. Mai 2010 beziehen.
Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache entgegengenommen.
Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung einer Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.
Vertretung durch Bevollmächtigte
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person) in Textform erteilt werden.
Die Vollmacht muss der Gesellschaft bis spätestens Dienstag, 18. Mai 2010, 16.00 Uhr, ausschließlich an einer der nachgenannten Adressen zugehen:
Per Post: BKS Bank AG Vorstandsbüro/Investor Relations St. Veiter Ring 43, 9020 Klagenfurt Österreich
Per Telefax: +43/463/5858-123
Per E-Mail: ingrid.tischler@bks.at, wobei die Vollmacht in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist
Am Tag der Hauptversammlung ausschließlich:
Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort
Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht wird auf Verlangen zugesandt und ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.bks.at abrufbar.
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.
Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Die Übermittlung der Vollmacht per SWIFT ist unzulässig (§ 262 Abs. 20 AktG).
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 65.520.000,-- und ist eingeteilt in 30.960.000 auf Inhaber lautende Stamm-Stückaktien und 1.800.000 auf Inhaber lautende Vorzugs- Stückaktien. Jede Stamm-Stückaktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 246.671 Stamm-Stückaktien als eigene Aktien. Hieraus stehen ihr keine Rechte zu. Die Gesamtzahl der stimmberechtigten Aktien beträgt demzufolge im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 30.713.329.
Um den reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden die Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung einzufinden und sich unter Vorlage der Depotbestätigung bzw. eines gültigen Lichtbildausweises (Führerschein, Reisepass, Personalausweis) auszuweisen. Einlass zur Behebung der Stimmkarten ist ab 9.00 Uhr.
Klagenfurt, im April 2010
Der Vorstand
Ende der Mitteilung euro adhoc --------------------------------------------------------------------------------
ots Originaltext: BKS Bank AG Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de
Rückfragehinweis:
Mag. Herbert Titze, BKS Bank AG
herbert.titze@bks.at, 0463/5858-120
Branche: Banken ISIN: AT0000624705 WKN: Index: Standard Market Auction Börsen: Wien / Amtlicher Handel
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