EANS-Hauptversammlung: S&T System Integration&Technology Distribution AG / Einladung zur Hauptversammlung
Geschrieben am 20-04-2010 |
-------------------------------------------------------------------------------- Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich. --------------------------------------------------------------------------------
S & T System Integration & Technology Distribution AG Wien, FN 47292 y
Einladung
Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur 19. ordentlichen Hauptversammlung der S & T System Integration & Technology Distribution AG am Mittwoch, dem 19. Mai 2010, um 10.00 Uhr, in den Räumlichkeiten der Erste Group Bank AG, 1010 Wien, Petersplatz 7/6. Stock.
Tagesordnung
1. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und Corporate Governance-Bericht, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht, des Vorschlags für die Ergebnisverwendung und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2009
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzergebnisses
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2009
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009
5. Beschlussfassung über die Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats
6. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2010
7. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung, insbesondere zur Anpassung an geänderte gesetzliche Bestimmungen - Aktienrechts-Änderungsgesetz 2009
8. Beschlussfassung über die ab 01.11.2010 bis 31.10.2012 gültige Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG bis zu maximal 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft
9. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands gemäß § 65 Abs 1b AktG ohne weiteren Beschluss der Hauptversammlung und unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrats für die Wiederveräußerung der erworbenen eigenen Aktien eine andere Art der Veräußerung als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot zu beschließen
UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Folgende Unterlagen liegen ab 28. April 2010 zur Einsicht der Aktionäre in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft 1110 Wien, Geiselbergstraße 17-19/Stiege 3, Abteilung Investor Relations, Mag. Michael Dvorak, auf:
Jahresabschluss mit Lagebericht, Corporate Governance-Bericht, Konzernabschluss mit Konzernlagebericht, Vorschlag für die Verwendung des Bilanzergebnisses, jeweils für das Geschäftsjahr 2009; Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 - 9, Bericht des Vorstands zu TOP 8 Erwerb eigener Aktien, Satzung unter Ersichtlichmachung der vorgeschlagenen Änderungen.
Diese Unterlagen, sowie der vollständige Text dieser Einberufung und das Formular für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht gemäß § 114 AktG, sind ab 28. April 2010 außerdem im Internet http://www.sn t-world.com/investors/annual_general_meetings/2010/70325.de.php zugänglich und werden auch in der Hauptversammlung aufliegen.
HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM. §§ 109, 110 UND 118 AKTG
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am 28. April 2010 der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse 1110 Wien, Geiselbergstraße 17-19/Stiege 3, Mag. Dagmar Lukanec, Group Legal Counsel, zugeht. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 07. Mai 2010 der Gesellschaft entweder per Telefax an +43 (0)1 8900 500-54 oder an 1110 Wien, Geiselbergstraße 17-19/Stiege 3, Mag. Dagmar Lukanec, Group Legal Counsel, zugeht. Für den Nachweis der Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechtes genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre.
Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen zur Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in Textform an die Gesellschaft übermittelt werden, entweder per Telefax an +43 (0)1 8900 500-54 oder an 1110 Wien, Geiselbergstraße 17-19/Stiege 3, Mag. Dagmar Lukanec, Group Legal Counsel.
Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110 und 118 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft http://www.snt-world.com/investors/annual_general_meetin gs/2010/70325.de.php zugänglich.
NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG
Aufgrund der Änderungen des AktG durch das Aktienrechts-Änderungsgesetz 2009 finden die Bestimmungen der Satzung über die Einberufung der Hauptversammlung, der Hinterlegung der Aktien für die und die Teilnahme- und Stimmberechtigung an der Hauptversammlung keine Anwendung. Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 09. Mai 2010 (Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Depotverwahrte Inhaberaktien
Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 14. Mai 2010 ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zu gehen muss:
Per Post S & T System Integration & Technology Distribution AG
z.H. Mag. Dagmar Lukanec Group Legal Counsel Geiselbergstraße 17-19/Stiege 3 1110 Wien
Per Telefax +43 (1) 8900 500 - 54
Depotbestätigung gem. § 10a AktG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:
Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code), Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen, Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs bzw. bei Nennbetragsaktien zudem der Nennbetrag, sowie bei mehreren Aktiengattungen, die Bezeichnung der Gattung oder die international gebräuchliche Wertpapierkenn-nummer; Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung, Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht.
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag 09. Mai 2010 beziehen.
Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache entgegengenommen.
Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung einer Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.
VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt werden können. Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an einer der nachgenannten Adressen zugehen:
Per Post S & T System Integration & Technology Distribution AG
z.H. Mag. Dagmar Lukanec Group Legal Counsel Geiselbergstraße 17-19/Stiege 3 1110 Wien
Per Telefax +43 (1) 8900 500 - 54
Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort
Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht werden auf Verlangen zugesandt und sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.snt-world.com/investo rs/annual_general_meetings/2010/70325.de.php abrufbar.
Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung persönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens am 18. Mai 2010 bis 16.00 Uhr bei der Gesellschaft einzulangen.
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.
Die Erteilung von Vollmachten an Mitglieder des Vorstands oder des Aufsichtsrats ist ausgeschlossen.
Ausschluss von SWIFT
Gemäß § 262 Abs. 20 AktG wird hiermit festgelegt, dass die Gesellschaft Depotbestätigungen und Erklärungen gemäß § 114 Abs. 1 vierter Satz AktG entgegen § 10a Abs. 3 zweiter Satz AktG nicht über ein international verbreitetes, besonders gesichertes Kommunikationsnetz der Kreditinstitute, dessen Teilnehmer eindeutig identifiziert werden können, entgegennimmt. Gesamtzahl der Aktien und Zwischenscheine
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital der Gesellschaft in Nominale von EUR 7.170.034, eingeteilt in 3.585.017 Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 20.286 eigene Aktien. Hieraus stehen ihr keine Rechte zu. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 3.564.731.
Um einen reibungslosen Ablauf der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden die Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung am Ort derselben einzufinden. Die Aktionärinnen und Aktionäre werden gebeten einen amtlichen, gültigen Lichtbildausweis mitzubringen.
Der Einlass zur Behebung der Stimmkarten beginnt ab 09.00 Uhr.
Wien, im April 2010
Der Vorstand
Ende der Mitteilung euro adhoc --------------------------------------------------------------------------------
ots Originaltext: S&T System Integration & Technology Distribution AG Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de
Rückfragehinweis:
Mag. Michael Dvorak
Head of Investor Relations
T: +43 1 367 80 88 1020
Mobil: +43 664 60191 1020
michael.dvorak@snt-world.com
www.snt-world.com
Branche: Informationstechnik ISIN: AT0000905351 WKN: Index: WBI, ATX Prime Börsen: Wien / Amtlicher Handel
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