EANS-Hauptversammlung: adesso AG / Einberufung der Hauptversammlung
Geschrieben am 20-04-2010 |
-------------------------------------------------------------------------------- Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich. --------------------------------------------------------------------------------
adesso AG, Dortmund - Einladung zur Hauptversammlung
ISIN DE000A0Z23Q5, WKN A0Z23Q
Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft zur ordentlichen Hauptversammlung ein.
Termin: Dienstag, 1. Juni 2010, 10:00 Uhr
Ort: Kongresszentrum Westfalenhallen, Goldsaal, Rheinlanddamm 200, 44139 Dortmund
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses mit dem Lagebericht (einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben nach § 289 Absatz 4 HGB) für das Geschäftsjahr 2009, des gebilligten Konzernabschlusses mit dem Konzernlagebericht (einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben nach § 315 Absatz 4 HGB) für das Geschäftsjahr 2009 und dem Bericht des Aufsichtsrats der adesso AG
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss am 26.03.2010 gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss festgestellt. Die unter diesem Tagesordnungspunkt genannten Unterlagen sind der Hauptversammlung vorzulegen, ohne dass es einer Beschlussfassung der Hauptversammlung bedarf.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2009 erzielten Bilanzgewinn in Höhe von EUR 3.154.773,34 wie folgt zu verwenden: Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,15 je dividendenberechtigter Stückaktie = EUR 857.179,80 und Vortrag des Restbetrags auf neue Rechnung = EUR 2.297.593,54.
3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2009
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands Entlastung für das Geschäftsjahr 2009 zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für das Geschäftsjahr 2009 zu erteilen.
5. Neuwahl der Mitglieder des Aufsichtsrats
Die Amtsperiode aller derzeitigen Mitglieder des Aufsichtsrats endet mit dem Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2009 beschließt.
Nach §§ 96 Abs. 1 AktG, 101 Absatz 1 AktG und dem derzeitigen Wortlaut des § 8 Ziff. 1 und 2 der Satzung der Gesellschaft setzt sich der Aufsichtsrat aus drei Mitgliedern zusammen, deren Amtsdauer jeweils bis zur Beendigung der Hauptversammlung währt, die über ihre Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn ihrer Amtszeit beschließt; das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.
Der Deutsche Corporate Governance Kodex in der gültigen Fassung vom 18. Juni 2009 empfiehlt in Ziffer 5.4.3, die Wahl zum Aufsichtsrat als Einzelwahl durchzuführen.
Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
Der Aufsichtsrat schlägt folgende Herren zur Wahl vor:
1) Prof. Dr. Volker Gruhn, wohnhaft in Dortmund, - Vorschlag für den Aufsichtsratsvorsitz gemäß Ziffer 5.4.3 Corporate Governance Kodex - Inhaber des Lehrstuhls für Software Engineering an der Universität Duisburg-Essen, Vorsitzender des Aufsichtsrats der sitGate AG, Hamburg
2) Prof. Dr. Willibald Folz, Rechtsanwalt, wohnhaft in München, Vorsitzender des Aufsichtsrats der Münchener Hypothekenbank eG, München, Vorsitzender des Aufsichtsrats der Gesellschaft für Managementberatung AG, Burgthann
3) Dieter Porzel, Privatier, wohnhaft in Wiesbaden
Prof. Dr. Folz ist unabhängig und verfügt über Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung oder Abschlussprüfung im Sinne des § 100 Abs. 5 AktG.
Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung außerdem vor, gleichzeitig mit den von ihr zu wählenden Aufsichtsratsmitgliedern ein Ersatzmitglied zu bestellen, und zwar Herrn
4) Dr. Friedrich Wöbking, Unternehmensberater, wohnhaft in Pullach, Mitglied des Aufsichtsrats der sitGate AG, Hamburg
6. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2010
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die DOSU Treuhand GmbH Westfalen-Lippe Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Dortmund, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2010 zu wählen.
7. Beschlussfassung über die Änderung von § 12 Ziff. 3 der Satzung
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:
Die Satzung der Gesellschaft wird in § 12 Ziff. 3 wie folgt neu gefasst:
"3. Die Hauptversammlung wird mindestens 30 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung vom Vorstand oder in den im Gesetz vorgeschriebenen Fällen vom Aufsichtsrat einberufen. Die Mindestfrist des Satzes 1 verlängert sich um die Tage der Anmeldefrist nach § 13 Abs. 1 der Satzung. Für die Fristberechnung gilt die gesetzliche Regelung. Die Einberufung der Hauptversammlung erfolgt durch Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger mit den gesetzlich erforderlichen Angaben."
8. Beschlussfassung über die Änderung von § 13 Ziff. 1 und 2 der Satzung
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:
Die Satzung der Gesellschaft wird in § 13 Ziff. 1 und 2 wie folgt neu gefasst:
"1. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft anmelden und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen. Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft bei dieser oder einer für die Gesellschaft empfangsberechtigten Stelle unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse mindestens sechs Tage vor der Versammlung zugehen. In der Einberufung kann eine kürzere, in Tagen zu bemessende Frist vorgesehen sein. Für die Fristberechnung gilt die gesetzliche Regelung.
2. Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist durch einen in Textform (§ 126 b BGB) durch das depotführende Kreditinstitut erstellten besonderen Nachweis über den Anteilsbesitz nachzuweisen. Der Nachweis muss in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein und sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung beziehen."
9. Beschlussfassung über die Änderung von § 15 Ziff. 2 der Satzung
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:
Die Satzung der Gesellschaft wird in § 15 Ziff. 2 wie folgt neu gefasst:
"2. Das Stimmrecht kann durch Bevollmächtigte ausgeübt werden. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen, soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt, der Textform. Der Widerruf kann aber auch durch persönliches Erscheinen des Aktionärs zur Hauptversammlung erfolgen. Einzelheiten hinsichtlich der Erteilung der Vollmacht, des Widerrufs und des Nachweises werden in der Einberufung der Hauptversammlung bekannt gemacht. Der Nachweis der Bevollmächtigung kann der Gesellschaft in jedem Fall auf einem in der Einberufung näher zu bestimmenden Weg elektronischer Kommunikation übermittelt werden. In der Einberufung kann auch eine Erleichterung des Formerfordernisses bestimmt werden. § 135 AktG bleibt unberührt."
10. Beschlussfassung über die Zustimmung zu einem Verschmelzungsvertrag zwischen der sitGate AG, Hamburg, und ihrer alleinigen Muttergesellschaft, der adesso AG, Dortmund, gem. §§ 2 Nr. 1, 60 ff. UmwG (Verschmelzung durch Aufnahme)
Der Vorstand der adesso AG und der Vorstand der Tochtergesellschaft sitGate AG beabsichtigen, einen notariell zu beurkundenden Vertrag zur Verschmelzung der Tochter auf die alleinige Muttergesellschaft abzuschließen.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
Dem Abschluss eines Verschmelzungsvertrags zwischen der sitGate AG und der adesso AG gemäß den Bestimmungen des Entwurfs vom 16.04.2010 wird zugestimmt. Der Vorstand wird ermächtigt, diesen für die Gesellschaft abzuschließen.
Der Entwurf des Verschmelzungsvertrags hat folgenden Wortlaut:
Verhandelt zu Dortmund am ... Vor dem unterzeichnenden Notar ... mit dem Amtssitz in ... erschienen heute:
1. Für die sitGate AG (AG Hamburg HRB 77239), Pinnasberg 45, 20359 Hamburg, im Folgenden: "sitGate": deren Vorstand, Herr ..., berufsansässig ebendort, ausgewiesen durch ..., wobei der Notar auf Grund heutiger Einsichtnahme in das elektronische Handelsregister bescheinigt, dass Herr ... als Vorstand berechtigt ist, die sitGate AG allein zu vertreten.
2. für die adesso AG (AG Dortmund HRB 20663), Stockholmer Allee 24, 44269 Dortmund, im Folgenden: "adesso": deren Vorstand, Herr ..., berufsansässig ebendort, ausgewiesen durch ..., wobei der Notar auf Grund heutiger Einsichtnahme in das elektronische Handelsregister bescheinigt, dass Herr ... als Vorstand berechtigt ist, die adesso AG allein zu vertreten.
Die Erschienenen erklärten vorab: Von einer Vorbefassung des Notars oder der mit ihm zur Berufsausübung verbundenen Personen im Sinne des § 3 des Beurkundungsgesetzes ist uns nichts bekannt.
Die Erschienenen ersuchten um die Beurkundung eines
Verschmelzungsvertrags
und erklärten:
1. Die adesso AG ist die einzige Gesellschafterin der sitGate AG, der übertragenden Gesellschaft, und zwar mit dem bei Erwerb der Gesellschaft übernommenen und mit Beschluss der Hauptversammlung vom 11.02.2008 herabgesetzten Grundkapital von 100.000,00 E, eingeteilt in 100.000 Stückaktien mit einem auf die jeweilige Stückaktie entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals von 1,00 E. Es bestehen keine Sonderrechte i.S. der §§ 23, 50 Abs. 2 UmwG.
2. Die sitGate AG überträgt ihr Vermögen als Ganzes mit allen Rechten und Pflichten unter Auflösung ohne Abwicklung auf die übernehmende adesso AG, ohne Gewährung von Gesellschaftsrechten gem. §§ 2 Nr. 1, 60 ff. UmwG (Verschmelzung durch Aufnahme).
3. Die Übernahme des Vermögens der sitgate erfolgt im Innenverhältnis mit Wirkung vom 02.01.2010, 0.00 Uhr ("Verschmelzungsstichtag"). Von diesem Zeitpunkt an gelten alle Handlungen und Geschäfte der sitgate als für Rechnung der adesso vorgenommen.
4. Der Verschmelzung wird die Bilanz, abgeleitet aus dem mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der DOSU Treuhand GmbH Westfalen-Lippe Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Dortmund, versehenen Jahresabschluss der sitgate zum 31.12.2009, per 01.01.2010 als Schlussbilanz zugrunde gelegt.
5. Die Vermögensübertragung erfolgt ohne Gegenleistung (vgl. § 68 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UmwG). Somit entfallen Angaben zum Umtausch der Anteile.
6. adesso wird erst im Rahmen der Aufstellung ihres nächsten Jahresabschlusses darüber entscheiden, ob die in der handelsrechtlichen Schlussbilanz der sitgate per 02.01.2010 angesetzten Werte in der handelsrechtlichen Jahresbilanz der adesso AG als Anschaffungskosten gem. § 253 Abs. 1 HGB i.V.m. § 24 UmwG übernommen, mit einem Zwischenwert oder dem Zeitwert des übergehenden Vermögens angesetzt werden.
Gemäß § 11 Abs. 2 UmwStG kann die sitgate auf Antrag in ihrer steuerlichen Schlussbilanz zum 01.01.2010, 0.00 Uhr, die Wirtschaftsgüter mit den Werten ansetzen, die sich nach den steuerlichen Gewinnermittlungsvorschriften ergeben.
Dieser Antrag ist bei der erstmaligen Abgabe der steuerlichen Schlussbilanz beim zuständigen Finanzamt zu stellen (§ 11 Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 Satz 2 UmwStG). adesso übernimmt die zu übertragenden Aktiva und Passiva zum 01.01.2010 ("steuerlicher Übertragungsstichtag") in ihrer Steuerbilanz zu den von der sitgate in ihrer steuerlichen Schlussbilanz angesetzten Werten und führt diese gemäß § 12 Abs. 1 i.V.m. § 4 Abs. 1 UmwStG fort (Buchwertfortführung).
7. Sonderrechte an Anteilsinhaber werden nicht gewährt, ebenso wenig besondere Vorteile an Vorstandsmitglieder - abgesehen von den in der nachfolgenden Ziffer 8 genannten Regelungen -, an Abschlussprüfer oder sonstige natürliche oder juristische Personen.
8. Unbeschadet der aktienrechtlichen Entscheidungszuständigkeit des Aufsichtsrats soll nach Wirksamwerden der Verschmelzung der bisherige Vorsitzende des Vorstands der sitGate AG, Herr Holger Danowsky, zum weiteren Mitglied des Vorstands der adesso AG bestellt werden. Das Vorstandsmitglied Peter de Lorenzi wird mit Wirksamwerden der Verschmelzung den bei adesso neu geschaffenen Bereich CON II IT-Management-Beratung als Angestellter leiten. Das Vorstandsamt von Max Nussbaumer endet mit Wirksamwerden der Verschmelzung, sein Vertrag läuft zum 31.12.2010 aus.
Mit Holger Danowsky und mit Peter de Lorenzi ist vor der Verschmelzung eine Vereinbarung zu treffen, wonach die Beendigung der Vorstandmitgliedschaft keine in den derzeit bestehenden Anstellungsverträgen etwaig vorgesehene Abfindung auslöst, und zwar für mindestens die Dauer der bisherigen Vorstandsbestellung bei der sitgate AG. Vorbehaltlich der Entscheidung des Aufsichtsrates der adesso AG soll der neu abzuschließende Anstellungsvertrag mit Herrn Holger Danowsky dem Vorstandsdienstvertrag bei der sitGate AG bzw. mit Herrn Peter de Lorenzi dem Anstellungsvertrag eines Bereichsleiters bei adesso entsprechen.
9. a) Die sitgate hat 36 Arbeitnehmer.
b) Durch die Verschmelzung geht der Betrieb der sitgate auf adesso über, die gemäß § 613a BGB mit allen Rechten und Pflichten unter Anrechnung der bei der sitgate verbrachten Vordienstzeiten in die Arbeitsverhältnisse der bei der sitgate beschäftigten Arbeitnehmer eintritt. Die bisherigen Arbeitsbedingungen (auf Grund der Anstellungsverträge - ein Tarifvertrag gilt nicht) werden Inhalt des Arbeitsverhältnisses mit adesso, die nicht tarifgebunden ist. Die Arbeitsbedingungen dürfen vor Ablauf eines Jahres nicht zu Lasten der Arbeitnehmer abgeändert werden, es sei denn die Arbeitsbedingungen werden vorher durch einen Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung geregelt. Zwei frühere Arbeitnehmer haben unverfallbare Anwartschaften auf betriebliche Altersversorgung; sonstige Ansprüche ehemaliger Arbeitnehmer auf betriebliche Altersversorgung bestehen nicht.
c) Die Arbeitnehmer können dem Übergang ihres Arbeitsverhältnisses binnen einer Frist von einem Monat, beginnend mit der Unterrichtung über Zeitpunkt, Grund und Folgen sowie über die hinsichtlich der Arbeitnehmer in Aussicht genommenen Maßnahmen widersprechen. Widerspricht ein Arbeitnehmer dem Übergang seines Arbeitsverhältnisses, endet es mit dem Wirksamwerden der Verschmelzung, da die sitgate in diesem Zeitpunkt erlischt.
d) Es gibt weder bei sitgate, noch bei adesso einen Betriebsrat. Betriebsvereinbarungen bestehen nicht.
e) Mitbestimmungsrechtliche Änderungen ergeben sich nicht, da die maßgeblichen Schwellenwerte nicht erreicht werden.
f) Im Anschluss an die Verschmelzung ist vorgesehen, einzelne zentrale Funktionen der beiden Gesellschaften zusammenzulegen. Die operativen Bereiche der sitgate werden in die bestehende Bereichs- und Competence Center Organisation der adesso integriert. Der Betrieb der sitgate wird künftig an den bestehenden Standorten der sitgate fortgeführt. Es können einzelne Verlagerungen von Arbeitsstätten vorgenommen werden. Personelle Veränderungen ergeben sich dadurch nicht und sind nicht geplant, auch keine betriebsbedingten Kündigungen.
10. Die Firma der adesso wird unverändert fortgeführt.
11. Die sitgate hat keinen Grundbesitz.
12. Die Kosten dieser Urkunde und ihres Vollzugs trägt adesso.
Vorstehende Verhandlung wurde den Erschienenen vom Notar vorgelesen, von den Erschienenen genehmigt und unterschrieben:
Der Entwurf des Verschmelzungsvertrags wurde vor der Einberufung der Hauptversammlung zum Handelsregister der adesso AG, Amtsgericht Dortmund, eingereicht (§ 61 UmwG). Die folgenden Unterlagen liegen in den Geschäftsräumen der Gesellschaft in 44269 Dortmund, Stockholmer Allee 24, sowie während der Hauptversammlung zur Einsicht der Aktionäre aus. Sie sind ferner auf der Internetseite der adesso AG unter {www.adesso-group.de}[HYPERLINK: http://www.adesso-group.de] veröffentlicht:
- der Entwurf des Verschmelzungsvertrags - die Jahresabschlüsse und die Lageberichte der adesso AG für die Geschäftsjahre 2007, 2008 und 2009 - die Jahresabschlüsse der sitGate AG für die Geschäftsjahre 2007, 2008 und 2009
Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der bezeichneten Unterlagen erteilt. Anforderungen bitten wir zu richten an: adesso AG, Herrn Rainer Rudolf, Stockholmer Allee 24, 44269 Dortmund, Telefax: +49 231 930-8996.
Anzahl der Aktien und Stimmrechte
Zum Zeitpunkt der Einberufung hat die Gesellschaft 5.714.532 Stückaktien ausgegeben, die jeweils eine Stimme gewähren.
Teilnahmebedingungen
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bis zum Ablauf des 25. Mai 2010 bei der Gesellschaft anmelden und ihren Aktienbesitz nachweisen. Die Anmeldung und der Nachweis haben in Textform unter der nachstehenden Adresse der Gesellschaft zu erfolgen:
adesso AG c/o Computershare HV-Services AG Prannerstr. 8 80333 München Telefax: +49 89 309037-4675
Zum Nachweis des Aktienbesitzes ist eine in deutscher oder englischer Sprache erstellte Bescheinigung des depotführenden Instituts über den Aktienbesitz notwendig. Der Nachweis muss sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung (Nachweisstichtag), das ist der 11. Mai 2010, beziehen.
Bedeutung des Nachweisstichtags (Record Date)
Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Record Date erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Record Date haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem Record Date erworben haben, können somit nicht an der Hauptversammlung teilnehmen. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn Sie die Aktien nach dem Record Date veräußern. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und ist kein relevantes Datum für eine eventuelle Dividendenberechtigung.
Stimmrechtsvertretung
Der Aktionär kann sein Stimmrecht bzw. sein Teilnahmerecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person seiner Wahl, ausüben lassen.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen abweichend von § 15 Ziff. 2 der Satzung grundsätzlich der Textform.
Ausnahmen vom Textformerfordernis können für Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellte Personen oder Institutionen bestehen, vgl. §135 AktG, §125 Abs. 5 AktG. Daher bitten wir unsere Aktionäre, sich bezüglich der Form der Vollmachten an Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellte Personen oder Institutionen mit diesen abzustimmen.
Der Nachweis kann auch unter folgender E-Mail-Adresse übermittelt werden:
{hvvollmacht@adesso.de}[HYPERLINK: mailto:hvvollmacht@adesso.de]
Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären weiter an, sich von weisungsgebundenen Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft vertreten zu lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform.
Zur Bevollmächtigung kann das Formular verwendet werden, das den Aktionären nach deren ordnungsgemäßer Anmeldung zugesandt wird.
Wir weisen darauf hin, dass auch zur Bevollmächtigung eine ordnungsgemäße Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich sind.
Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft einen oder mehrere von diesen zurückweisen.
Rechte der Aktionäre: Ergänzung der Tagesordnung
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000 Euro erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden.
Tagesordnungsergänzungsverlangen müssen der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Versammlung, also bis zum 1. Mai 2010, unter folgender Adresse zugehen:
adesso AG Herrn Rainer Rudolf Stockholmer Allee 24 44269 Dortmund
Rechte der Aktionäre: Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge
Darüber hinaus ist jeder Aktionär berechtigt, Gegenanträge zu Punkten der Tagesordnung oder Wahlvorschläge zu übersenden.
Die Gesellschaft wird Anträge von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unter {www.adesso-group.de}[HYPERLINK: http://www.adesso-group.de] zugänglich machen, wenn der Aktionär mindestens 14 Tage vor der Versammlung, also bis zum 17. Mai 2010, der Gesellschaft einen zulässigen Gegenantrag gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung mit Begründung an nachfolgend genannte Adresse übersandt hat.
adesso AG Herrn Rainer Rudolf Stockholmer Allee 24 44269 Dortmund Telefax: +49 231 930-8996
Diese Regelungen gelten für den Vorschlag eines Aktionärs zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern mit der Maßgabe sinngemäß, dass Wahlvorschläge nicht begründet werden müssen.
Aktionäre werden gebeten, Ihre Aktionärseigenschaft im Zeitpunkt der Übersendung des Gegenantrags bzw. Wahlvorschlags nachzuweisen.
Rechte der Aktionäre: Auskunftsrecht
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen.
Um die sachgerechte Beantwortung zu erleichtern, werden Aktionäre und Aktionärsvertreter, die in der Hauptversammlung Fragen stellen möchten, höflich gebeten, diese Fragen möglichst frühzeitig an o.g. Adresse zu übersenden. Diese Übersendung ist keine förmliche Voraussetzung für die Beantwortung. Das Auskunftsrecht bleibt hiervon unberührt.
Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft
Folgende Informationen sind alsbald nach der Einberufung auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.adesso-group.de zugänglich:
- der Inhalt dieser Einberufung, - eine Erläuterung zu Tagesordnungspunkt 1, zu dem kein Beschluss gefasst werden soll, - die der Versammlung zugänglich zu machenden Unterlagen, - die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung, - nähere Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre: Ergänzung der Tagesordnung, Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge, Auskunftsrecht.
Dortmund, im April 2010
adesso AG / Der Vorstand
Ende der Mitteilung euro adhoc --------------------------------------------------------------------------------
ots Originaltext: adesso AG Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de
Rückfragehinweis:
Christoph Junge
Member of the Board
Tel.: +49 231 930-9330
E-Mail: ir@adesso.de
Branche: Informationstechnik ISIN: DE000A0Z23Q5 WKN: A0Z23Q Index: CDAX Börsen: Berlin / Freiverkehr Hamburg / Freiverkehr Stuttgart / Freiverkehr Düsseldorf / Freiverkehr München / Freiverkehr Frankfurt / Regulierter Markt/General Standard
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