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Immer mehr Bundesländer schreiben Rauchmelder vor

Geschrieben am 21-08-2006

Kassel (ots) - Nach Rheinland-Pfalz, dem Saarland, Hessen,
Schleswig-Holstein und Hamburg gilt ab dem 1. September 2006 auch in
Mecklenburg-Vorpommern die Pflicht zur Installation von
Rauchwarnmeldern in Neubauwohnungen. Für bestehende Wohnungen tritt
dort die Rauchmelderpflicht spätestens Ende 2009 ein. Der Schweriner
Landtag hatte kürzlich eine dahingehende Änderung der
Landesbauordnung verabschiedet. In Mecklenburg-Vorpommern geht man
bei den Vorschriften - bundesweit bisher einmalig - sogar noch einen
Schritt weiter: Hier sind generell die Wohnungsbesitzer, also bei
einer Vermietung die Mieter selbst dazu verpflichtet, ihre Wohnungen
mit Rauchmeldern auszustatten.

Der bvbf - Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. begrüßt
diese Regelung. "Rauchmelder ebenso wie Feuerlöscher stärken
nachhaltig den vorbeugenden Brandschutz in Privathaushalten", so der
Geschäftsführer des bvbf, Carsten Wege. "Generell müssen Schlafräume,
Kinderzimmer und Flure, die als Rettungswege dienen, mit mindestens
je einem Rauchwarnmelder ausgestattet werden."

Akute Vergiftungsgefahr: Rauchgase sind gefährlicher als Flammen

Das größte Risiko bei einem Wohnungsbrand geht von den Rauchgasen
aus. Die überwiegende Zahl der mehr als 600 Brandopfer in Deutschland
sterben nicht durch die Flammen, sondern in Folge von
Rauchvergiftungen. Moderne Rauchmelder, die als batteriebetriebene
Geräte unabhängig von der Stromversorgung funktionieren, erkennen
selbst feinste Rauchpartikel und lösen dann einen schrillen Alarmton
aus. Speziell für schwerhörige oder gehörlose Menschen werden zudem
Modelle angeboten, die über optische Signale vor Feuer und Rauch
warnen. Darüber hinaus empfiehlt sich die Installation einer
Funk-Alarmeinheit, die die Bewohner im ganzen Haus warnt. Auf diese
Weise können mehrere Wohnungen oder benachbarte Häuser miteinander
vernetzt und somit gleichzeitig die Nachbarn alarmiert werden.

Rauchmelder und Feuerlöscher erhält man beim qualifizierten
Brandschutz-Fachbetrieb, der auch eine kompetente Beratung bei der
Auswahl passender Geräte bietet und deren Prüfung übernimmt. Adressen
können beim bvbf Bundesverband Brandschutz Fachbetriebe e.V.,
Friedrichsstraße 18, 34117 Kassel, Tel.: 0561 - 288 640 oder im
Internet unter www.bvbf-brandschutz.de erfragt werden.

Originaltext: bvbf Bundesvb. Brandschutz-Fachbetr. eV.
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=51999
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_51999.rss2

bvbf - Bundesverband
Brandschutz-Fachbetriebe e.V.
Assessor jur. u. Diplom-Verwaltungswirt
Carsten Wege
- Geschäftsführer -
Friedrichsstraße 18
34117 Kassel
Tel.: 0561 - 288 64 0
Fax: 0561 - 288 64 29
Internet: www.bvbf-brandschutz.de
Email: info@bvbf-brandschutz.de


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