EANS-Hauptversammlung: bwin Interactive Entertainment AG / Einladung zur Hauptversammlung
Geschrieben am 21-04-2010 |
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EINLADUNG
zu der am 18.5.2010 um 10.00 Uhr, in den Börsensälen, 1010 Wien, Wipplingerstraße 34 stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung der bwin Interactive Entertainment AG mit dem Sitz in Wien (FN 166449d, ISIN AT0000767553)
I. Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht und Corporate Governance Bericht zum 31. Dezember 2009, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht zum 31. Dezember 2009, des Vorschlags für die Gewinnverwendung und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzergebnisses für das Geschäfts-jahr 2009.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2009.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009.
5. Beschlussfassung über die Aufsichtsratsvergütung für das Geschäftsjahr 2009.
6. Wahl von zwei Personen in den Aufsichtsrat.
7. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäfts-jahr 2010.
8. Bericht des Vorstands nach § 65 Abs 3 AktG und Beschlussfassung über
a) den Widerruf der mit Beschluss der Hauptversammlung vom 21.5.2008 dem Vorstand eingeräumten Ermächtigung - soweit diese noch nicht ausgenutzt wurde - gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG bis zu 10 % auf den Inhaber lautende eigene Stückaktien der Gesellschaft während einer Geltungsdauer von 30 Monaten zu erwerben unter gleichzeitiger Ermächtigung des Vorstands gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG bis zu 10 % auf den Inhaber lautende eigene Stückaktien der Gesellschaft während einer Geltungsdauer von 30 Monaten ab dem Tag der Beschlussfassung zu einem Gegenwert von mindestens EUR 1,-- und höchstens EUR 150,-- je Aktie zu erwerben, wobei der mit sämtlichen eigenen Aktien ver-bundene Anteil am Grundkapital mit 10 % begrenzt ist; und
b) die Ermächtigung des Vorstands, die eigenen Aktien einzuziehen oder mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis einschließlich 17.5.2015 eine andere Art der Veräußerung der eigenen Aktien als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot, auch unter teilweisem oder gänzlichem Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre, zu beschließen, wobei diese Ermächtigungen einmal oder mehrmals und ganz oder in Teilen ausgeübt werden können.
9. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung insbesondere zur Anpassung an die durch das Aktienrechts-Änderungsgesetz 2009 geänderten gesetzlichen Bestimmungen in den Punkten XIV (Einberufung), XV (Teilnahmerecht), XIV (Stimmrecht) und XXI (Jahresabschluss und Lagebericht) sowie zur Ermächtigung der Hauptversammlung gemäß § 104 Abs 4 AktG.
10. Beschlussfassung über
a) den Widerruf der mit Beschluss der Hauptversammlung vom 22.5.2007 dem Vorstand eingeräumten Ermächtigung - soweit diese noch nicht ausgenutzt wurde - bis zum 21.5.2012 das Grundkapital der Gesellschaft um EUR 16.300.000,--, allenfalls in mehreren Tranchen, mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe von bis zu 16.300.000 auf den Inhaber lautenden nennbetragslosen Stückaktien gegen Bareinzahlung oder Sacheinlage, auch unter teilweisem oder gänzlichem Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre, zu erhöhen und im Anlassfall die Ausgabebedingungen, insbesondere den Ausgabekurs, Gegenstand der Sacheinlage, Inhalt der Aktienrechte, Ausschluss der Bezugsrechte sowie die allfällige Ausgabe der Aktien durch mittelbare Bezugsrechte im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festzulegen, unter gleichzeitiger Ermächtigung des Vorstands, bis zum 17.5.2015 das Grundkapital der Gesellschaft um höchstens EUR 17.500.000,--, allenfalls in mehreren Tranchen, mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe von bis zu 17.500.000 auf den Inhaber lautenden nennbetragslosen Stückaktien gegen Bareinzahlung oder Sacheinlage, auch unter teilweisem oder gänzlichem Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre, zu erhöhen. Der Vorstand ist ermächtigt, im Anlassfall die Ausgabebedingungen, insbesondere den Ausgabekurs, Gegenstand der Sacheinlage, Inhalt der Aktienrechte, Ausschluss der Bezugsrechte sowie die allfällige Ausgabe der Aktien durch mittelbare Bezugsrechte im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festzulegen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die Ausgabe von Aktien aus dem genehmigten Kapital ergeben, zu beschließen; und
b) die entsprechende Änderung der Satzung in Punkt V Abs 2.
II. Bereitstellung von Informationen
1. Folgende Unterlagen sind ab dem 21. Tag vor der ordentlichen Hauptversammlung, somit ab dem 27.4.2010, gemäß § 108 Abs 3 AktG am Sitz der Gesellschaft (Börsegasse 11, 1010 Wien, Österreich), zur Einsicht der Aktionäre während der gewöhnlichen Geschäftszeiten der Gesellschaft von Montag bis Freitag von 09:00 bis 17:00 aufgelegt: a) Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 10 samt Erklärungen der neu zu wählenden Aufsichtsräte gemäß § 87 Abs 2 AktG; b) festgestellter Jahresabschluss samt Lagebericht und Corporate Governance Bericht zum 31. Dezember 2009; c) Konzernabschluss samt Konzernlagebericht zum 31. Dezember 2009; d) Vorschlag für die Gewinnverwendung; e) Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009; f) Satzung mit Hervorhebung der vorgeschlagenen Änderungen; g) Bericht des Vorstands gemäß § 65 Abs 1b AktG iVm § 153 Abs 4 AktG über den Grund für den allfälligen Ausschluss des Bezugsrechtes bei der Weiterveräußerung eigener Aktien; und h) Bericht des Vorstands gemäß § 170 Abs 2 iVm § 153 Abs 4 AktG über den Grund für den allfälligen möglichen Ausschluss des Bezugsrechtes bei Kapitalerhöhungen aus dem genehmigten Kapital.
Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen zugesandt.
2. Die in Punkt II.1. dieser Einladung aufgelisteten Unterlagen, sowie der vollständige Text dieser Einberufung und das Formular für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht sind ab dem 21. Tag vor der ordentlichen Hauptversammlung, somit ab dem 27.4.2010, auf der Internetseite der Gesellschaft (www.bwin.org) zugänglich gemacht und werden auch in der Hauptversammlung aufliegen.
III. Hinweis zu den Rechten der Aktionäre
1. Beantragung von Tagesordnungspunkten durch Aktionäre (§ 109 AktG)
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragsstellung Inhaber der Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass Punkte auf die Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen.
Der Antragsteller muss die Tatsache und den Umfang seines Aktienbesitzes gegenüber der Gesellschaft nachweisen. Hierfür genügt gemäß § 10a AktG bei depotverwahrten Inhaberaktien anstelle der Vorlage der Aktienurkunden, die Vorlage einer Bestätigung des Anteilsbesitzes, die vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder einem Vollmitgliedstaat der OECD ausgestellt wurde. Die Depotbestätigung darf zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein und muss bestätigen, dass der Anteilsinhaber die Aktien seit mindestens drei Monaten vor der Antragsstellung durchgehend hält. Im Hinblick auf den erforderlichen Inhalt der Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnah-meberechtigung (Punkt IV der Einladung) verwiesen.
Der Antrag zur Aufnahme eines weiteren Tagesordnungspunktes muss der Gesellschaft samt dem Nachweis zum Anteilsbesitz spätestens am 21. Tag vor der ordentlichen Hauptversammlung, somit spätestens am 27.4.2010, per
Post an die Geschäftsadresse (zH Mag. Philipp Brauneder, Investor Relations, Börsegasse 11, 1010 Wien, Österreich); oder Fax unter der Faxnummer +43 050 858 16
zugehen.
2. Beschlussvorschläge von Aktionären (§ 110 AktG)
Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionären, der anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder Aufsichtsrats auf der Internetseite der Gesellschaft (www.bwin.org) zugänglich gemacht werden. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitgliedes tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG.
Der Antragsteller muss die Tatsache und den Umfang seines Aktienbesitzes nachweisen. Hierfür genügt gemäß § 10a AktG bei depotverwahrten Inhaberaktien anstelle der Vorlage der Aktienurkunden, die Vorlage einer Bestätigung des Anteilsbesitzes, die vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder einem Vollmitgliedstaat der OECD ausgestellt wurde. Die Depotbestätigung darf zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein. Im Hinblick auf den erforderlichen Inhalt der Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt IV der Einladung) verwiesen.
Das Verlangen ist beachtlich wenn es der Gesellschaft spätestens am siebenten Werktag vor der Hauptversammlung, somit spätestens am 6.5.2010, per
Post an die Geschäftsadresse (zH Mag. Philipp Brauneder, Investor Relations, Börsegasse 11, 1010 Wien, Österreich); oder Fax unter der Faxnummer +43 050 858 16
zugeht.
Die Gesellschaft muss dem Verlangen, dass die Beschlussvorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, spätestens am zweiten Werktag nach Zugang entsprechen. Ein Beschlussvorschlag muss insbesondere dann nicht auf der Internetseite zugänglich gemacht werden, wenn er keine Begründung oder Erklärung gemäß § 87 Abs 2 AktG enthält, oder er zu einem gesetz- oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung führen würde, oder ein auf den selben Sachverhalt gestützter gleichsinniger Vorschlag bereits zugänglich gemacht wurde, oder er den objektiven Tatbestand der üblen Nachrede (§ 111 StGB) oder der Beleidigung (§ 115 StGB) erfüllt oder sich der Vorstand durch das Zugänglichmachen strafbar machen würde, oder die Aktionäre zu erkennen geben, dass sie an der Hauptversammlung nicht teilnehmen und sich nicht vertreten lassen werden.
Die Begründung muss nicht zugänglich gemacht werden, wenn sie insgesamt mehr als 5000 Schriftzeichen umfasst, oder soweit sie den objektiven Tatbestand der üblen Nachrede (§ 111 StGB) oder der Beleidigung (§ 115 StGB) erfüllt, oder sich der Vorstand durch das Zugänglichmachen strafbar machen würde.
3. Auskunftsrecht der Aktionäre (§ 118 AktG)
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über die Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen. Werden in der Hauptversammlung eines Mutterunternehmens auch der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht vorgelegt, so erstreckt sich die Auskunftspflicht auch auf die Lage des Konzerns sowie der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Die Auskunft hat den Grundsätzen einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaft zu entsprechen. Die Auskunft darf verweigert werden, soweit (i) sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbunden Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen oder (ii) ihre Er-teilung strafbar wäre.
IV. Nachweisstichtag und Voraussetzungen für die Teilnahme an der Haupt-versammlung
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung einer börsenotierten Gesellschaft und zur Ausübung der Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich bei Inhaberaktien nach dem Anteilbesitz am Ende des zehnten Tages vor dem Tag der Hauptversammlung (Nachweisstichtag). Nachweisstichtag ist somit der 8.5.2010.
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist daher nur berechtigt, wer am Ende des Nachweisstichtages (somit 8.5.2010, 24.00 Uhr MEZ) Aktionär der Gesellschaft ist und dies der Gesellschaft nachweist. Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG. Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen.
Die Depotbestätigung hat folgende Angaben zu enthalten:
a) den Aussteller durch Angabe von Name (Firma) und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes; b) den Aktionär durch Angabe von Name (Firma) und Anschrift, bei natürlichen Personen zusätzlich das Geburtsdatum, bei juristischen Personen gegebenenfalls das Register und die Nummer, unter der die juristische Person in ihrem Herkunftsstaat geführt wird; c) die Nummer des Depots, andernfalls eine sonstige Bezeichnung; d) die Anzahl und gegebenenfalls den Nennbetrag der Aktien des Aktionärs sowie bei mehreren Aktiengattungen die Bezeichnung der Gattung oder die international gebräuchliche Wertpapierkennnummer; e) den Zeitpunkt oder den Zeitraum, auf den sich die Depotbestätigung bezieht.
Die Depotbestätigung muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag beziehen, bedarf der Schriftform und kann in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt werden.
Die Depotbestätigung muss der Gesellschaft spätestens am dritten Werktag vor der Hauptversammlung, somit spätestens am 14.5.2010, per
Post an die Geschäftsadresse (zH Mag. Philipp Brauneder, Investor Relations, Börsegasse 11, 1010 Wien, Österreich); oder Fax unter der Faxnummer +43 (0)1 8900 500 55 (Zählservice Erste Bank)
zugehen.
V. Bestellung eines Vertreters
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht, eine natürliche oder juristische Person zum Vertreter zu bestellen. Der Vertreter nimmt im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teil und hat dieselben Rechte wie der Aktionär, den er vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten (natürlichen oder juristischen) Person in Textform erteilt werden und der Gesellschaft, per
Post an die Geschäftsadresse (zH Mag. Philipp Brauneder, Investor Relations, Börsegasse 11, 1010 Wien, Österreich); oder Fax unter der Faxnummer +43 (0)1 8900 500 55
zugehen. Der Widerruf einer Vollmacht muss der Gesellschaft ebenfalls entweder an der oben genannten Adresse oder unter der angeführten Faxnummer zugehen.
Für die Erteilung und den Widerruf der Vollmacht kann das von der Gesellschaft zur Verfügung gestellte Formular verwendet werden, das auf der Internetseite der Gesellschaft (www.bwin.org) zugänglich gemacht sowie auf Verlangen zugesandt wird.
VI. Gesamtanzahl der Aktien und Stimmrechte
Zum Zeitpunkt der Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung hat die Gesellschaft 35.717.696 Stück Inhaberaktien ausgegeben, wobei jede Aktie eine Stimme gewährt. Die Gesellschaft hält zum heutigen Zeitpunkt 153.590 eigene Aktien. Es können daher derzeit 35.564.108 Stimmrechte ausgeübt werden. Hinzu kommen gegebenenfalls jene Aktien, die bis zur Hauptversammlung zur Bedienung von Optionen, die im Rahmen des Employee Stock Option Plans ausgeübt werden, aus dem bedingtem Kapital ausgegeben werden.
VII. Sonstiges
Diese Einladung gilt auch als Veröffentlichung im Sinn des § 83 Abs 2 BörseG. Alle in dieser Einladung genannten Zeiten und Fristen beziehen sich auf die mitteleuropäische Zeit (MEZ).
Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, wird gebeten, dass sich die Aktionäre bzw Vertreter unmittelbar vor der Hauptversammlung beim Registrierungsschalter unter Vorlage der Depotbestätigung bzw eines Lichtbildausweises ausweisen.
Der Vorstand
Ende der Mitteilung euro adhoc --------------------------------------------------------------------------------
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Rückfragehinweis:
Investors:
Konrad Sveceny, Investor Relations
bwin Interactive Entertainment AG
Boersegasse 11, 1010 Vienna, Austria
Tel.: +43 (0) 50 858-20017
E-mail:investorrelations@bwin.org
http://www.bwin.org
Press:
Katharina Riedl, Corporate Communications
bwin Interactive Entertainment AG
Boersegasse 11, 1010 Vienna, Austria
Tel.: +43 (0) 50 858-20069
E-mail:press@bwin.org
http://www.bwin.org
Branche: Glücksspiele ISIN: AT0000767553 WKN: 936172 Index: ATX Prime, ATX Börsen: Wien / Amtlicher Handel
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