Barthle: Koalition beschließt Verbesserungen bei Hartz IV und beim Konjunkturpaket II
Geschrieben am 22-04-2010 |
Berlin (ots) - Anlässlich des gestrigen Beschlusses des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages über den Gesetzentwurf zur Abschaffung des Finanzplanungsrates, der auch Änderungen weiterer wichtiger Gesetze beinhaltet, erklärt der haushaltspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Norbert Barthle MdB:
Mit dem Gesetz zur Abschaffung des Finanzplanungsrates und zur Übertragung der fortzuführenden Aufgaben auf den Stabilitätsrat, das aufgrund der Neuregelung der Begrenzung der staatlichen Neuverschuldung im Rahmen der Föderalismusreform II erforderlich geworden ist, sind auf Antrag von Union und FDP in der gestrigen Sitzung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages auch zwei weitere wichtige gesetzliche Änderungen beschlossen worden. Zum einen wurde die Rechtsgrundlage für die im Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar 2010 geforderte Härtefallregelung für Hartz IV-Empfänger geschaffen, zum anderen wurde Ländern und Kommunen durch eine Änderung des Zukunftsinvestitionsgesetzes die Inanspruchnahme von Finanzhilfen des Bundes aus dem Konjunkturpaket II erleichtert.
Nachdem erst am Montag dieser Woche im Rahmen einer Expertenanhörung bestätigt worden war, dass durch die von der Koalition geplante Härtefallregelung der Regelungsauftrag des Bundesverfassungsgerichts verfassungskonform umgesetzt würde, beschloss der Haushaltsausschuss gestern bereits die entsprechende Regelung. Damit haben Hartz IV-Empfänger neben den üblichen Regelleistungen künftig zusätzlich Anspruch auf Leistungen für den notwendigen Bedarf zur Sicherung ihres Lebensunterhaltes. Mit dieser Regelung werden Hartz IV-Empfänger noch in diesem Jahr mit bis zu 100 Millionen Euro zusätzlich unterstützt. Die Koalition ist damit schnellstmöglich ihrer Verpflichtung nachgekommen, die notwendigen Leistungen für Hartz IV-Empfänger bereitzustellen.
Mit der Änderung des Zukunftsinvestitionsgesetzes erleichtert die Koalition Ländern und Kommunen Investitionen im Zusammenhang mit dem Konjunkturpaket II. Bei den aus dem Konjunkturpaket II geförderten Maßnahmen reicht es nunmehr aus, wenn das Vorhaben zusätzlich erfolgt. Auf eine Erhöhung der Gesamtsumme der Investitionen wird dagegen in Zukunft verzichtet. Damit kommt der Bund insbesondere Ländern und Kommunen mit einer hohen Investitionsquote entgegen, die sich durch die bisherige Regelung gezwungen sahen, neue Schulden aufzunehmen, um das bisherige Investitionsniveau beizubehalten. Dadurch bestand die Gefahr, dass nicht unbedingt notwendige Investitionen getätigt und somit Haushaltsmittel unnötig vergeudet werden. Nachdem Experten am Montag bestätigten, dass mit dieser Lockerung keine spürbaren nachteiligen gesamtwirtschaftlichen Effekte zu erwarten wären, hat die Koalition diese Änderung unverzüglich beschlossen, damit die vom Bund bereitgestellten 10 Milliarden Euro aus dem Konjunkturpaket II bei Ländern und Kommunen noch effizienter und schneller eingesetzt werden können.
Die entsprechenden Regelungen sollen bereits heute auch vom Deutschen Bundestag beschlossen werden. Mit dieser schnellstmöglichen Verabschiedung des Gesetzespaketes tritt die Koalition auch bewusst Spekulationen um eine mögliche Verzögerung der gesetzlichen Änderungen entgegen.
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