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EANS-Hauptversammlung: Rosenbauer International AG / Einladung zur Hauptversammlung

Geschrieben am 23-04-2010


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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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ROSENBAUER INTERNATIONAL Aktiengesellschaft
Leonding, FN 78543 f
ISIN AT0000922554
Einladung

Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur

18. ordentlichen Hauptversammlung der
ROSENBAUER INTERNATIONAL Aktiengesellschaft

am Freitag, dem 21. Mai 2010, um 14.00 Uhr, im Alten Rathaus der
Stadt Linz (Gemeinderatssaal), 4020 Linz, Hauptplatz 1-5.


1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht und Corporate
Governance-Bericht, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht, des
Vorschlags für die Gewinnverwendung und des vom Aufsichtsrat erstatteten
Berichts für das Geschäftsjahr 2009

2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2009

4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2009

5. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2010

6. Beschlussfassung über die neuerliche Ermächtigung des Vorstands zum
Erwerb (Rückkauf) eigener Aktien nach § 65 Abs 1 Z 4 und 8 AktG

7. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung, insbesondere zur Anpassung
der Satzung an geänderte gesetzliche Bestimmungen - Aktienrechts-
Änderungsgesetz 2009


UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG Folgende Unterlagen liegen ab 30.
April 2010 zur Einsicht der Aktionäre in den Geschäftsräumen am
Sitz der Gesellschaft 4060 Leonding, Paschinger Straße 90,
Investor Relations, Mag. Gerda Königstorfer, auf:

Jahresabschluss mit Lagebericht,
Corporate Governance-Bericht,
• Konzernabschluss mit Konzernlagebericht,
• Vorschlag für die Gewinnverwendung,
• Bericht des Aufsichtsrats,
jeweils für das Geschäftsjahr 2009;
• Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 - 7,
• Bericht des Vorstands gemäß § 65 Abs. 1 b iVm § 153 Abs. 4 AktG.

Diese Unterlagen, sowie der vollständige Text dieser
Einberufung und das Formular für die Erteilung und den Widerruf
einer Vollmacht, sind ab 30. April 2010 außerdem im Internet
www.rosenbauer.com zugänglich und werden auch in der
Hauptversammlung aufliegen.

Hinweis auf die Rechte der Aktionäre GEM. §§ 109, 110 und 118 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und
die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser
Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche
Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und
bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in


Schriftform spätestens am 30. April 2010 der Gesellschaft ausschließlich an der
Adresse 4060 Leonding, Paschinger Straße 90, Abteilung Investor Relations, Mag.
Gerda Königstorfer, zugeht. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein
Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Zum Nachweis der
Aktionärseigenschaft genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die
antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung


Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der
Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der
übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die
Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Aktionäre, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen,
können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur
Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass
diese Vorschläge samt Begründung und einer allfälligen Stellungnahme
des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite der
Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in
Textform spätestens am 11. Mai 2010 der Gesellschaft entweder per
Telefax an +43 (0)732 6794 - 89 oder an 4060 Leonding, Paschinger
Straße 90, Abteilung Investor Relations, Mag. Gerda Königstorfer,
oder per E-Mail ir@rosenbauer.com, wobei das Verlangen in
Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen
ist, zugeht. Für den Nachweis der Aktionärseigenschaft zur
Ausübung dieses Aktionärsrechtes genügt bei depotverwahrten
Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG,
die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als
sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an
die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur
Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien genügt die schriftliche
Bestätigung eines Notars für die das oben zur Depotbestätigung
Ausgeführte sinngemäß gilt.

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung
Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben,
soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines
Tagesordnungspunktes erforderlich ist.

Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach
den §§ 109, 110 und 118 AktG, insbesondere wie der
Nachweis des erforderlichen Aktienbesitzes zu erbringen ist,
sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft
www.rosenbauer.com zugänglich.

Nachweisstichtag und Teilnahme an der Hauptversammlung Die
Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im
Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich
nach dem Anteilsbesitz am Ende des 11. Mai 2010 (Nachweisstichtag).

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer
an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.

Depotverwahrte Inhaberaktien Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt
für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag eine
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft
spätestens am 18. Mai 2010 ausschließlich unter einer der
nachgenannten Adressen zu gehen muss.

Per Post ROSENBAUER INTERNATIONAL AG


Investor Relations
z.Hd. Frau Mag. Gerda Königstorfer
Paschinger Straße 90
4060 Leonding


Per SWIFT GIBAATWGGMS
(Message Type MT598; unbedingt ISIN AT0000922554 im Text
angeben)

Per Telefax: +43 (0)732 6794 - 89
z.Hd. Frau Mag. Gerda Königstorfer

Nicht depotverwahrte Inhaberaktien Bei nicht depotverwahrten
Inhaberaktien genügt die schriftliche Bestätigung eines
österreichischen öffentlichen Notars, die der Gesellschaft
ausschließlich unter einer der oben genannten Adressen zu gehen muss.

Für den Inhalt der Bestätigung des Notars gilt das nachfolgend
Ausgeführte sinngemäß (mit Ausnahme der Depotnummer).

Depotbestätigung gem. § 10a AktG Die Depotbestätigung ist vom
depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des
Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der
OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:


• Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr
zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code),
• Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei
natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei
juristischen Personen,
• Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT0000922554,
• Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,
• Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht.


Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf
den oben genannten Nachweisstichtag 11. Mai 2010 beziehen.

Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in
englischer Sprache entgegengenommen.

Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw.
durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre
können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung
bzw. Übermittlung einer Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.

Vertretung durch Bevollmächtigte Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an
der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht einen Vertreter
zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der
Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär
hat, den er vertritt.

Für die Übermittlung dieser Erklärung gilt § 10a Abs. 3 AktG
sinngemäß. Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer
natürlichen oder einer juristischen Person) in Textform erteilt
werden, wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt werden können.

Die Vollmacht bzw. der Widerruf der Vollmacht muss der
Gesellschaft bis spätestens 20. Mai 2010, 16.00 Uhr, ausschließlich
an einer der nachgenannten Adressen zugehen:

Per Post ROSENBAUER INTERNATIONAL AG


Investor Relations
z.Hd. Frau Mag. Gerda Königstorfer
Paschinger Straße 90
4060 Leonding


Per Telefax: +43 (0)732 6794 - 89

Per E-Mail: ir@rosenbauer.com, wobei die Vollmacht in Textform,
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist

Am Tag der Hauptversammlung ausschließlich:
Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung
am Versammlungsort

Ein Vollmachtsformular bzw. ein Formular für den Widerruf der
Vollmacht wird auf Verlangen zugesandt und ist auf der
Internetseite der Gesellschaft unter www.rosenbauer.com abrufbar.

Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht
erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung
die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte Im Zeitpunkt der Einberufung
der Hauptversammlung ist das Grundkapital der Gesellschaft
eingeteilt in 6.800.000 Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine
Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung


keine eigenen Aktien. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten
Aktien beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 6.800.000
Stückaktien.

Der Einlass zur Behebung der Stimmkarten beginnt ab 13.30 Uhr.

Leonding, im April 2010

Der Vorstand



Ende der Mitteilung euro adhoc
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ots Originaltext: Rosenbauer International AG
Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de

Rückfragehinweis:

Rosenbauer International AG

Mag. Gerda Königstorfer

Tel.: 0732/6794-568

gerda.koenigstorfer@rosenbauer.com

Branche: Maschinenbau
ISIN: AT0000922554
WKN: 892502
Index: WBI, ATX Prime
Börsen: Berlin / Freiverkehr
Stuttgart / Freiverkehr
Wien / Amtlicher Handel


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