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EANS-Hauptversammlung: BWT Aktiengesellschaft / Einladung zur Hauptversammlung

Geschrieben am 27-04-2010


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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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BWT Aktiengesellschaft
5310 Mondsee, Walter-Simmer-Straße 4
FN 96162 s, ISIN AT0000737705

Einladung

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am
Mittwoch, den 26. Mai 2010, um 11.00 Uhr stattfindenden

20. ordentlichen Hauptversammlung

im Haus der Oesterreichischen Kontrollbank AG, 1010 Wien,
Strauchgasse 1-3, "Reitersaal",

eingeladen.

T a g e s o r d n u n g :

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 2009 samt Anhang
und des Lageberichtes mit dem Bericht des Aufsichtsrates, des
Corporate Governance- Berichtes, sowie Vorlage des festgestellten
Konzernabschlusses 2009 und des Konzernlageberichtes.

2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzergebnisses.

3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des
Vorstandes für das Geschäftsjahr 2009.

4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des
Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2009.

5. Beschlussfassung über die Vergütung der Mitglieder des
Aufsichtsrates.

6. Beschlussfassung über die Mitgliederzahl des Aufsichtsrates,
wobei die Zahl der von der Hauptversammlung gewählten Mitglieder
im Rahmen der durch die Satzung gezogenen Grenzen auf fünf von
der Hauptversammlung gewählte Mitglieder des Aufsichtsrates
festgelegt wird.

7. Wahl des Abschlußprüfers für das Geschäftsjahr 2010.

8. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung zur Anpassung
an die geänderten gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere an
das Aktienrechts- Änderungsgesetz 2009 in den §§ 6, 12, 15, 17,
18, 19, 20, 28 und 29

9. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstandes zum
Rückkauf und gegebenenfalls zur Einziehung eigener Aktien bis zu
10 % des Grundkapitals auf die Dauer von 24 Monaten vom Tag der
Beschlussfassung an gemäß § 65 Abs. 1 Zif. 8 sowie Abs. 1a und
1b AktG nach Maßgabe der Bestimmungen des Aktiengesetzes und
des Börsegesetzes. Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise
und auch in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder
mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen
(§ 228 Abs 3 UGB) oder für Rechnung der Gesellschaft durch Dritte
ausgeübt werden. Der Handel mit eigenen Aktien ist als Zweck des
Erwerbs ausgeschlossen.

10.Beschlussfassung über die für 24 Monate vom Tag der
Beschlussfassung an gültige Ermächtigung an den Vorstand gemäß §
65 Abs. 1b AktG, mit Zustimmung des Aufsichtsrates für die
Veräußerung eigener Aktien eine andere Art der Veräußerung als
über die Börse oder ein öffentliches Angebot, unter
Ausschluss des Bezugsrechtes der Aktionäre, zu beschließen.

Unterlagen zur Hauptversammlung

In den Geschäftsräumen der Gesellschaft in 5310 Mondsee,
Walter-Simmer-Straße 4, liegen ab 05. Mai 2010 die Unterlagen gemäß
§ 108 Abs 3 AktG, insbesondere


der Jahresabschluss samt Anhang mit Lagebericht, der Bericht des
Aufsichtsrates, der Corporate Governance-Bericht, der Konzernabschluss mit dem
Konzernlagebericht, sowie weiters die Beschlussvorschläge des Vorstands und des
Aufsichtsrats, sowie der Bericht des Vorstandes zu den Tagesordnungspunkten 9.
und 10. gem. § 153 Abs. 4 iVm § 65 Abs. 1b AktG über die Rechtfertigung des
Bezugsrechtsausschlusses, sowie die Satzung unter Ersichtlichmachung der
vorgeschlagenen Änderungen zur Einsicht der Aktionäre auf.


Diese Unterlagen, der vollständige Text dieser Einberufung sowie
das Formular für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht für
die Hauptversammlung (§ 114 AktG) sind zudem spätestens ab 05. Mai
2010 über die Internetseite der


Gesellschaft http://www.bwt-group.com/DE/Investor-
Relations/Service/Hauptversammlung/ kostenlos abrufbar. Die genannten
Informationen sind bis zum Ablauf eines Monats nach der Hauptversammlung


durchgehend auf der Internetseite zugänglich.

Teilnahmeberechtigung - Nachweisstichtag und Depotbestätigung

Aufgrund der Änderungen des Aktiengesetzes durch das
Aktienrechts-Änderungs- gesetz 2009 finden die Bestimmungen der
Satzung unserer Gesellschaft über die


Einberufung der Hauptversammlung, Hinterlegung der Aktien für die
Hauptversammlung und die Teilnahmeberechtigung an der Hauptversammlung keine
Anwendung.


Die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung von
Aktionärsrechten, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu
machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Nachweisstichtag,
das ist das Ende des zehnten Tages vor der Hauptversammlung, somit am
16. Mai 2010, 24 Uhr MEZ. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist
nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der
Gesellschaft nachweist. Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt als
Nachweis der Aktionärseigenschaft die Vorlage einer Depotbestätigung
gemäß § 10a AktG, die unserer Gesellschaft (Oesterreichische
Kontrollbank AG, Abteilung KMS/ HV Operation Center 2, Strauchgasse 1
- 3, 1. Stock, 1010 Wien) spätestens am 20. Mai 2010 zugehen muss.
Bei Zwischenscheinen muss der Aktionär keine Bestätigung übersenden.
Die Gesellschaft überprüft, ob der Aktionär zum Nachweisstichtag im
Aktienbuch eingetragen ist.

Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz
in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in
einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat mindestens die
in § 10a AktG vorgesehenen Angaben zu enthalten: Angaben über den
Aussteller: Name/Firma und Anschrift. Angaben über den
Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen
Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen
Personen. Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs,
Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung, Zeitpunkt auf den sich
die Depotbestätigung bezieht. Die Depotbestätigung wird in
deutscher oder englischer Sprache entgegengenommen und bedarf der
Schriftform (Unterschrift).

Die Übermittlung der Depotbestätigungen über ein international
verbreitetes, besonders gesichertes Kommunikationsnetz der
Kreditinstitute wird gemäß § 262 Abs 20 AktG ausgeschlossen. Die
Bestätigungen dürfen daher ausschließlich per Post an
Oesterreichische Kontrollbank AG, Abteilung KMS/ HV Operation Center
2,

Strauchgasse 1 - 3, 1. Stock, 1010 Wien, per Fax an +43 (0) 1 - 928
90 61 oder per Email an hv.anmeldung-2@oekb.at geschickt werden. Eine
Übermittlung auf elektronischem Weg (Email) ist nur bei Verwendung
einer qualifizierten elektronischen Signatur gemäß § 4 SigG möglich.


Hingewiesen wird darauf, dass Aktionäre durch eine Anmeldung zur
Hauptversammlung bzw. durch die Übermittlung einer Depotbestätigung nicht
blockiert werden, dh Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach
erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung einer Depotbestätigung weiterhin frei
verfügen.

Hinweis auf die Rechte der Aktionäre gemäß § 106 Z 5 AktG


Gemäß § 109 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des
Grundkapitals erreichen, schriftlich verlangen, dass Punkte auf
die Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt und bekannt
gemacht werden. Jedem beantragten Tagesordnungspunkt muss ein
Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Die Antragsteller
müssen seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber
der Aktien gewesen sein. Ein derartiges Verlangen in Schriftform
muss der Gesellschaft spätestens am 21. Tag vor der
Hauptversammlung, das ist der 05. Mai 2010, ausschließlich an der
Adresse BWT Aktiengesellschaft, A-5310 Mondsee, Walter-Simmer-Straße
4, per Telefax +43 (0) 6232 5011 1191 zugehen. Eine
Übermittlung auf elektronischem Weg (Email) ist nur bei
Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur gemäß § 4
SigG möglich; diesfalls ist ausschließlich die
Email-Adresse Hauptversammlung@bwt-group.com zu verwenden.

Gemäß § 110 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des
Grundkapitals erreichen, der Gesellschaft zu jedem Punkt der
Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung
übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen
mit den Namen der betreffenden Aktionäre, der
anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des
Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite der
Gesellschaft zugänglich gemacht werden. An die Stelle der Begründung
tritt bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds die
Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG.
Das Verlangen ist beachtlich, wenn es der Gesellschaft
spätestens am 7. Werktag vor der Hauptversammlung, das ist der 14.
Mai 2010, an der Adresse BWT Aktiengesellschaft, A-5310 Mondsee,
Walter-Simmer-Straße 4 bzw. per Fax an  + 43 (0) 6232/5011-1191 
oder per Email  Hauptversammlung@bwt- group.com  zugeht.

Für die Ausübung der Aktionärsrechte gemäß § 109 AktG und § 110
AktG ist ein Nachweis der Aktionärseigenschaft zu
erbringen. Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt als Nachweis
die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß §


10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als
sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die
Depotbestätigung wird auf die obigen Ausführungen verwiesen. Bei
Zwischenscheinen überprüft die Gesellschaft, ob der Aktionär zum
Nachweisstichtag im Aktienbuch eingetragen ist.


Gemäß § 118 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der
Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft
zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines
Tagesordnungspunkts erforderlich ist. Die Auskunftspflicht
erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen
Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen.
Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach
vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem
Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen
Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre. Die
Auskunft darf auch verweigert werden, soweit sie auf der
Internetseite der Gesellschaft in Form von Frage und Antwort über
mindestens sieben Tage vor Beginn der Hauptversammlung
durchgehend zugänglich war. Auf den Grund der
Auskunftsverweigerung ist hinzuweisen.

Gemäß § 119 AktG sind jeder Aktionär, der Vorstand und der
Aufsichtsrat berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der
Tagesordnung Anträge zu stellen. Über einen Gegenstand der
Verhandlung, der nicht ordnungsgemäß als Tagesordnungspunkt
bekannt gemacht wurde, darf kein Beschluss gefasst werden.

Zur Beschlussfassung über den in der Versammlung gestellten
Antrag auf Einberufung einer Hauptversammlung und zu Verhandlungen
ohne Beschlussfassung bedarf es keiner Bekanntmachung. Über einen
Beschlussvorschlag, der gemäß § 110 AktG auf der Internetseite der
Gesellschaft bekannt gemacht wurde, ist nur dann abzustimmen, wenn
er in der Versammlung als Antrag wiederholt wird. Weitergehende
Informationen zu den Aktionärsrechten gemäß §§ 109, 110, 118 und
119 AktG sind auf der Internetseite unserer Gesellschaft
http://www.bwt-
group.com/DE/Investor-Relations/Service/Hauptversammlung/ zu finden.

Vertretung durch Bevollmächtigte

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an dieser Hauptversammlung
berechtigt ist, hat das Recht, eine natürliche oder juristische
Person zum Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an
der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der
Aktionär hat, den er vertritt. Die Gesellschaft selbst oder ein
Mitglied des Vorstands oder Aufsichtsrats darf das Stimmrecht
als Bevollmächtigter nur ausüben, soweit der Aktionär eine
ausdrückliche Weisung zu den einzelnen Tagesordnungspunkten erteilt
hat. Die Vollmacht muss in Textform erteilt werden; ein Widerruf
bedarf ebenso der Textform. Für die Erteilung der Vollmacht bzw.
deren Widerruf kann das Formular verwendet werden, das auf der
Internetseite unserer Gesellschaft unter http://www.bwt-group.co
m/DE/Investor-Relations/Service/Hauptversammlung/ kostenlos abrufbar
ist oder auf Verlangen zugesandt wird. Die Vollmacht bzw. deren
Widerruf kann entweder in der Hauptversammlung bis vor Beginn
der Abstimmung übergeben werden oder der Gesellschaft
(Oesterreichische Kontrollbank AG, Abteilung KMS / HV Operation
Center 2, Strauchgasse 1 - 3, A - 1010 Wien), per Telefax +43 (0) 1
928 90 61 oder per E-Mail an hv.anmeldung- 2@oekb.at geschickt
werden, wobei die Vollmacht bzw. der Widerruf bei diesen
Kommunikationsformen jedenfalls bis  25. Mai 2010, 13 Uhr
MEZ, bei der Gesellschaft (Oesterreichische Kontrollbank AG,
Abteilung KMS / HV Operation Center 2, Strauchgasse 1 - 3, A -
1010 Wien), per Telefax +43 (0) 1 928 90 61 oder per E-Mail an
hv.anmeldung-2@oekb.at zugehen muss.

Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht
erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung
die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Die
Übermittlung dieser Erklärung über ein international
verbreitetes, besonders gesichertes Kommunikationsnetz der
Kreditinstitute wird gemäß § 262 Abs 20 AktG ausgeschlossen; die
Übermittlung erfolgt über die oben zur Depotbestätigung genannten
Kommunikationswege.

Die Aktionäre bzw. ihre Vertreter werden gebeten, zur Überprüfung der
Identität am Eingang zur Hauptversammlung einen amtlichen
Lichtbildausweis (Führerschein, Reisepass, Personalausweis)
vorzulegen.

Gemäß § 106 Z 9 AktG und § 83 Abs. 2 Zif. 1 BörseG geben wir bekannt,
dass das Grundkapital der Gesellschaft in 17.833.500 Stück auf
Inhaber lautende Stückaktien zerlegt ist.

Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Zum Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung verfügt die BWT Aktiengesellschaft
über 643.113 Stück eigene Aktien. Hieraus stehen ihr keine Rechte
zu. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien
beträgt demzufolge im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung 17.190.387.

Mondsee, im April 2010

Der Vorstand


Ende der Mitteilung euro adhoc
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ots Originaltext: BWT AG
Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de

Rückfragehinweis:

BWT Aktiengesellschaft

Mag. Ralf Burchert

ralf.burchert@bwt-group.com

Tel.: 06232/5011-1113

Branche: Wasser
ISIN: AT0000737705
WKN: 884042
Index: ATX Prime
Börsen: Wien / Amtlicher Handel


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