EANS-Hauptversammlung: A-TEC Industries AG / Einladung zur Hauptversammlung
Geschrieben am 28-04-2010 |
-------------------------------------------------------------------------------- Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich. --------------------------------------------------------------------------------
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Donnerstag, dem 27. Mai 2010, um 10.00 Uhr, im Reitersaal der Oesterreichischen Kontrollbank AG, 1010 Wien, Strauchgasse 3, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der A-TEC INDUSTRIES AG, FN 216262 h, ein.
TAGESORDNUNG
1.Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2009 samt Lagebericht und Corporate Governance-Bericht, des Konzernabschlusses zum 31.12.2009 samt Konzernlagebericht, des Vorschlages für die Gewinnverwendung und des Berichtes des Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr 2009. 2.Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes. 3.Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2009. 4.Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2009. 5.Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2010. 6.Wahl in den Aufsichtsrat.
UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Folgende Unterlagen liegen ab dem 6. Mai 2010 zur Einsicht der Aktionäre in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft in 1010 Wien, Wächtergasse 1/3/1, Ansprechpartner Herr Mag. Gerald Wechselauer, auf:
Jahresabschluss mit Lagebericht, Corporate Governance-Bericht, Konzernabschluss mit Konzernlagebericht, Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinnes, Bericht des Aufsichtsrates, jeweils für das Geschäftsjahr 2009;
Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2-6, Erklärung des Kandidaten für die Wahl in den Aufsichtsrat zu TOP 6 gemäß § 87 Abs. 2 AktG.
Diese Unterlagen, sowie der vollständige Text dieser Einberufung und das Formular für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht, sind ab dem 6. Mai 2010 außerdem im Internet unter www.a-tecindustries.com zugänglich und abrufbar und werden auch in der Hauptversammlung aufliegen.
HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM.§§ 109, 110 UND 118 AKTIENGESETZ (AktG)
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am 6. Mai 2010 der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse 1010 Wien, Wächtergasse 1/3/1, zu Handen Herrn Mag. Gerald Wechselauer, zugeht. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen.
Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit ihrem Namen samt Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 17. Mai 2010 der Gesellschaft entweder per Telefax an +43 (1) 22760-160 oder an 1010 Wien, Wächtergasse 1/3/1, zu Handen Herrn Mag. Gerald Wechselauer, oder per E-Mail ir@a-tecindustries.com wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsrats-mitglieds tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs. 2 AktG.
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.
Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitungszeit bedarf, mögen zur Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung schriftlich an die Gesellschaft gerichtet werden. Die Anträge und Fragen sind an die Gesellschaft, 1010 Wien, Wächtergasse 1/3/1 oder per Telefax +43 (1) 22760-160 oder per E-Mail (ir@a-tecindustries.com) zu Handen von Herrn Mag. Gerald Wechselauer zu übermitteln.
Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110 und 118 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich.
NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung der Aktionärsrechte richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 17. Mai 2010 (Nachweisstichtag). Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen und das Stimmrecht ausüben wollen, müssen ihren Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag gegenüber der Gesellschaft nachweisen.
Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 21. Mai 2010 ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zugehen muss:
Per Post: Oesterreichische Kontrollbank AG Abteilung KMS/ HV Operation Center 1 1010 Wien, Strauchgasse 1-3, 1. Stock
Per E-Mail: hv.anmeldung-1@oekb.at
Depotführende Kreditinstitute mit Sitz in Österreich können die Depotbestätigungen auch per Telefax übermitteln:
Per Telefax: +43 (1) 928 90 60
Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien genügt die schriftliche Bestätigung eines österreichischen öffentlichen Notars, die der Gesell-schaft spätestens am oben genannten Tag ausschließlich unter der oben genannten postalischen Adresse zugehen muss.
Die Depotbestätigung darf zum Zeitpunkt der Vorlage der Gesellschaft nicht älter als fünf Tage sein und bedarf der Übermittlung in Textform. Die Gesellschaft nimmt Depotbestätigungen über ein international verbreitetes, besonders gesichertes Kommunikationsnetzwerk der Kreditinstitute entgegen, sofern der Teilnehmer eindeutig identifiziert werden kann.
Depotbestätigungen werden von der Gesellschaft ausschließlich in deutscher und englischer Sprache entgegengenommen.
Weitergehende Informationen über § 10a AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich.
VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt werden können.
Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an einer der nachgenannten Adressen zugehen:
Per Post: Oesterreichische Kontrollbank AG Abteilung KMS/ HV Operation Center 1 1010 Wien, Strauchgasse 1-3, 1. Stock
Per Telefax: +43 (1) 928 90 60
Per E-Mai: hv.anmeldung-1@oekb.at wobei die Vollmacht in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist
Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung
Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht wird auf Verlangen zugesandt und ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.a-tecindustries.com abrufbar.
Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Für die Übermittlung dieser Erklärung gilt § 10a Abs. 3 AktG.
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.
GESAMTANZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung EUR 26.400.000 und ist in 26.400.000 auf Inhaber lautende Stückaktien eingeteilt, von denen 26.400.000 Aktien in der Hauptversammlung stimmberechtigt wären. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt daher im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung 26.400.000. Zum heutigen Tag besitzt die Gesellschaft keine eigenen Aktien.
Um den reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden die Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung einzufinden. Einlass zur Behebung der Stimmkarten ist ab 9.30 Uhr.
Wien, im April 2010 Der Vorstand
Ende der Mitteilung euro adhoc --------------------------------------------------------------------------------
ots Originaltext: A-TEC Industries AG Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de
Rückfragehinweis:
Investor Relations
Mag. Gerald Wechselauer
Tel: +43 1 22760 - 130
Email: ir@a-tecindustries.com
Press Office A-TEC Industries AG
Claudia Müller-Stralz
Pleon Publico Public Relations & Lobbying
Tel: +43-1-71786-107
E-Mail: claudia.mueller@pleon-publico.at
Branche: Holdinggesellschaften ISIN: AT00000ATEC9 WKN: Index: ATX Prime Börsen: Wien / Geregelter Freiverkehr
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