EANS-Hauptversammlung: Telekom Austria AG / Einladung zur Hauptversammlung
Geschrieben am 29-04-2010 |
-------------------------------------------------------------------------------- Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich. --------------------------------------------------------------------------------
Telekom Austria Aktiengesellschaft FN 144477t, Handelsgericht Wien ISIN AT 0000720008
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionäre zu der am Donnerstag, 27. Mai 2010, um 10.00 Uhr in der Wiener Stadthalle, Halle F, A-1150 Wien, Vogelweidplatz 14, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
Die Hauptversammlung wird öffentlich unter www.telekomaustria.com/hauptversammlung im Internet übertragen. Die Aufzeichnung der Hauptversammlung kann auch danach abgerufen werden. Die Übertragung endet - sofern der Verhandlungsleiter nichts anderes bestimmt - nach dem Bericht des Vorstands über das abgelaufene Geschäftsjahr.
Tagesordnung
1. Tagesordnungspunkt: Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichts des Vorstands, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht sowie des Corporate Governance Berichts, des Vorschlags für die Gewinnverwendung und des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2009.
2. Tagesordnungspunkt: Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss 2009 ausgewiesenen Bilanzgewinns.
3. Tagesordnungspunkt: Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2009.
4. Tagesordnungspunkt: Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009.
5. Tagesordnungspunkt: Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung an die Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009.
6. Tagesordnungspunkt: Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2010.
7. Tagesordnungspunkt: Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds.
8. Tagesordnungspunkt: Bericht des Vorstands über den erfolgten Rückerwerb, den Bestand und die Verwendung eigener Aktien.
9. Tagesordnungspunkt: Beschlussfassung über die Änderung der Satzung insbesondere zur Anpassung an das Aktienrechts-Änderungsgesetz 2009.
Informationen für unsere Aktionäre
Zur Vorbereitung auf die bevorstehende Hauptversammlung stehen unseren Aktionären ab heute auf unserer Homepage unter www.telekomaustria.com/hauptversammlung und www.telekomaustria.com/ir/geschaeftsberichte.php folgende Unterlagen zur Verfügung:
1. der Geschäftsbericht 2009 samt Konzernabschluss und Konzernlagebericht, der Jahresabschluss 2009 samt Lagebericht, der Corporate Governance Bericht, der Gewinnverwendungsvorschlag und der Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009; 2. der Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 8 über den erfolgten Rückerwerb, den Bestand und die Verwendung eigener Aktien gemäß § 65 Abs 3 AktG; 3. die Einberufung der Hauptversammlung; 4. Vollmachts- und Widerrufsformulare.
Ab 6. Mai 2010 werden auf unserer Homepage auch die Beschlussvorschläge zur Tagesordnung sowie die Satzung unter Ersichtlichmachung der vorgeschlagenen Änderungen zur Verfügung stehen. Diese Unterlagen stehen darüber hinaus auch zu den Geschäftszeiten (werktags von 08.00 bis 17.00 Uhr) am Sitz der Gesellschaft Telekom Austria AG, A-1020 Wien, Lassallestraße 9, zur Einsicht zur Verfügung und werden den Aktionären über Anfrage (Kontakt: Abteilung Investor Relations, Tel +43 (0)59 059 - 119002 oder e-Mail hauptversammlung.2010@telekom.at) gerne per Post zugesandt.
Aufnahme von weiteren Punkten in die Tagesordnung: Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen, können schriftlich (Unterschrift erforderlich) verlangen, dass Punkte auf die Tagesordnung der Hauptversammlung am 27. Mai 2010 gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag (jedenfalls auch in deutscher Sprache) samt Begründung (deutsche Sprache erforderlich) beiliegen. Der schriftliche Antrag muss bis zum 21. Tag vor der Hauptversammlung (sohin dem 6. Mai 2010) bei der Telekom Austria AG, Abteilung Investor Relations, A-1020 Wien, Lassallestraße 9, eingelangt sein. Die Antragsteller müssen seit mindestens 3 Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sein. Dies ist gleichzeitig mit dem Antrag mittels Depotbestätigung gemäß § 10a AktG in deutscher oder englischer Sprache des depotführenden Kreditinstituts mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als 7 Tage sein darf, nachzuweisen. Weiters muss aus dieser Depotbestätigung ersichtlich sein, dass der Antragsteller die Aktien im Zeitpunkt der Antragstellung seit mindestens 3 Monaten ununterbrochen hält. Bei mehreren Aktionären, die nur zusammen den erforderlichen Aktienbesitz in Höhe von 5 % des Grundkapitals erreichen, müssen sich die Depotbestätigungen für alle Aktionäre auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen.
Beschlussvorschläge: Bis zum Ende des 7. Werktages vor der Hauptversammlung (sohin der 17. Mai 2010) können Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, der Gesellschaft zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform (per Fax an +43 (0)59 059 9 270510 oder per Post an Telekom Austria AG, Abteilung Investor Relations, A-1020 Wien, Lassallestraße 9, oder per e-Mail an hauptversammlung.2010@telekom.at) Vorschläge zur Beschlussfassung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds (Tagesordnungspunkt 7) tritt an die Stelle der anzuschließenden Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG. Die vorgeschlagene Person hat darin ihre fachliche Qualifikation, ihre beruflichen oder vergleichbaren Funktionen sowie alle Umstände darzulegen, die die Besorgnis einer Befangenheit begründen könnten. Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft ist eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG in deutscher oder englischer Sprache des depotführenden Kreditinstituts mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als 7 Tage sein darf, anzuschließen. Bei mehreren Aktionären, die nur zusammen den erforderlichen Aktienbesitz in Höhe von 1 % des Grundkapitals erreichen, müssen sich die Depotbestätigungen für alle Aktionäre auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen. Die Gesellschaft wird diesem Antrag spätestens am 2. Werktag nach Zugang entsprechen, außer wenn
1. er keine Begründung enthält oder die Erklärung nach § 87 Abs 2 AktG fehlt, 2. er zu einem gesetz- oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung führen würde, 3. ein auf denselben Sachverhalt gestützter gleichsinniger Vorschlag bereits zugänglich gemacht wurde, 4. er den objektiven Tatbestand der üblen Nachrede (§ 111 StGB) oder der Beleidigung (§ 115 StGB) erfüllt oder sich der Vorstand durch das Zugänglichmachen strafbar machen würde, oder 5. die Aktionäre zu erkennen geben, dass sie an der Hauptversammlung nicht teilnehmen und sich nicht vertreten lassen werden.
Die Begründung muss nicht zugänglich gemacht werden, wenn sie insgesamt mehr als 5 000 Schriftzeichen umfasst oder soweit sie einen Tatbestand im Sinne der Ziffer 4 erfüllt. Übermitteln mehrere Aktionäre Beschlussvorschläge zu demselben Punkt der Tagesordnung, so kann der Vorstand die Vorschläge und ihre Begründungen zusammenfassen. Die Beschlussvorschläge sind jedenfalls auch in deutscher Sprache zu übermitteln; eine deutsche Version für die Begründungen ist erforderlich. Zu Tagesordnungspunkt 7 wird darauf hingewiesen, dass bei Fehlen einer Erklärung gemäß § 87 Abs 2 AktG die vorgeschlagene Person nicht in die Abstimmung mit einbezogen werden darf.
Hingewiesen wird darauf, dass jeder Aktionär berechtigt ist, in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu stellen. Über einen Beschlussvorschlag, der gemäß § 110 AktG auf der Internetseite der Gesellschaft bekannt gemacht wurde, ist nur dann abzustimmen, wenn er in der Hauptversammlung als Antrag wiederholt wird. Ein Aktionärsantrag auf Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds setzt zwingend die Übermittlung eines Beschlussvorschlags gemäß § 110 AktG samt einer Erklärung gemäß § 87 Abs 2 AktG (siehe oben) voraus.
Auskunftsrecht: Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die Lage des Konzerns sowie der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Die Auskunft hat den Grundsätzen einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaft zu entsprechen. Die Auskunft darf verweigert werden, soweit
1. sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder 2. ihre Erteilung strafbar wäre.
Auf den Grund der Auskunftsverweigerung ist hinzuweisen.
Teilnahme: Aufgrund des Aktienrechts-Änderungsgesetzes (AktRÄG) 2009 findet die Bestimmung in § 16 der Satzung über die Hinterlegung von Aktien als Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung keine Anwendung. An ihre Stelle treten die gesetzlichen Bestimmungen in § 111 AktG. An unserer Hauptversammlung können Aktionäre teilnehmen und anlässlich dieser Hauptversammlung die Aktionärsrechte ausüben, die am Ende des 10. Tages vor der Hauptversammlung (Nachweisstichtag), das ist der 17. Mai 2010, 24:00 Uhr MESZ (Ortszeit Wien), Aktionäre unserer Gesellschaft sind. Die Aktionärseigenschaft ist mittels Depotbestätigung in deutscher oder englischer Sprache nachzuweisen, die vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen ist und spätestens am 3. Werktag vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft einzulangen hat. Bitte beachten Sie, dass diese Frist schon am Freitag, dem 21. Mai 2010, endet, da der 24. Mai 2010 ein Feiertag ist. Die Depotbestätigungen sind in Schriftform (firmenmäßige Fertigung erforderlich) an die Faxnummer +43 (0)59 059 9 270510 oder per Post an Telekom Austria AG, Abteilung Investor Relations, A-1020 Wien, Lassallestraße 9, oder an hauptversammlung.2010@telekom.at (Depotbestätigung im PDF-Format dem e-Mail angefügt) zu senden. Die Übermittlung der Depotbestätigung gilt gleichzeitig als Anmeldung zur Hauptversammlung. Die Depotbestätigung hat folgende Angaben zu enthalten:
1. den Aussteller durch Angabe von Name (Firma) und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (zB BIC); 2. den Aktionär durch Angabe von Name (Firma) und Anschrift, bei natürlichen Personen zusätzlich das Geburtsdatum, bei juristischen Personen, falls vorhanden, das Register und die Nummer, unter der die juristische Person in ihrem Herkunftsstaat geführt wird; 3. die Nummer des Depots und falls keine Depotnummer vorhanden ist, eine sonstige Bezeichnung; 4. die Anzahl der Aktien des Aktionärs; ISIN (AT 0000720008); 5. die ausdrückliche Bestätigung, dass sich die Depotbestätigung auf den Nachweisstichtag, das ist der 17. Mai 2010, 24.00 Uhr MESZ (Ortszeit Wien), bezieht.
Die Entgegennahme von Depotbestätigungen über ein international verbreitetes, besonders gesichertes Kommunikationsnetz der Kreditinstitute (SWIFT) ist für diese Hauptversammlung und bis auf weiteres noch nicht möglich.
Aktionäre können Vertreter bestellen. Die Vollmacht oder deren Widerruf kann an die Gesellschaft per Post (Telekom Austria AG, Abteilung Investor Relations, A- 1020 Wien, Lassallestraße 9), per Fax (+43 (0)59 059 9 270510) oder per e-Mail (hauptversammlung.2010@telekom.at; im PDF-Format gescannt dem e-Mail angefügt) gesendet werden. Die Vollmacht bzw der Widerruf der Vollmacht muss bis 16.00 Uhr des Vortages der Hauptversammlung (sohin dem 26. Mai 2010) eingelangt sein. Danach ist die Vollmacht bzw der Widerruf persönlich am Tag der Hauptversammlung am Versammlungsort bei der Registrierung vorzulegen. Für die Vollmacht oder deren Widerruf ist zumindest Textform erforderlich. Hat der Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Um die Administration der Vollmachten zu erleichtern, empfehlen wir Ihnen, die auf unserer Homepage befindlichen Formulare zu verwenden.
Den Aktionären steht überdies ein Vertreter des Interessenverbandes für Anleger (kurz "IVA"), A-1130 Wien, Feldmühlgasse 22, als unabhängiger Stimmrechtsvertreter für die Stimmrechtsausübung auf der Hauptversammlung nach Weisung des Aktionärs zur Verfügung. Bitte benützen Sie hierfür das auf unserer Website publizierte Formular, wobei allfällige Weisungen direkt dem IVA bekannt zu geben sind. Bei Interesse besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit Herrn Dr. Michael Knap unter Tel +43 (0)1 876 33 43-0, Fax +43 (0)1 876 33 43-49 oder e-Mail michael.knap@iva.or.at. Auch bei Bevollmächtigung des unabhängigen Stimmrechtsvertreters der IVA ist die Vollmacht wie oben beschrieben an die Gesellschaft zu senden.
Um einen reibungslosen Ablauf der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden die Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung am Ort derselben einzufinden. Bitte bringen Sie einen amtlichen Lichtbildausweis mit. Der Einlass zur Behebung der Stimmkarten beginnt um 09.00 Uhr.
Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung: Das Grundkapital der Gesellschaft von Euro 996.183.000 ist geteilt in 443.000.000 auf Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 436.031 eigene Aktien, wobei diese einem Stimmverbot unterliegen. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 442.563.969.
Zahlstelle: UniCredit Bank Austria AG.
Weitere Informationen zu unserer Hauptversammlung finden Sie unter www.telekomaustria.com/hauptversammlung.
Wien, 29. April 2010 Der Vorstand
International Securities Identification Number (ISIN) AT 0000720008
Ende der Mitteilung euro adhoc --------------------------------------------------------------------------------
ots Originaltext: Telekom Austria AG Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de
Rückfragehinweis:
Mag. Peter E. Zydek
Investor Relations Telekom Austria
Tel.: +43 (0) 59059 1-19001
mailto:peter.zydek@telekom.at
Branche: Telekommunikation ISIN: AT0000720008 WKN: 555750 Index: WBI, ATX Prime, ATX Börsen: Wien / Amtlicher Handel
Kontaktinformationen:
Leider liegen uns zu diesem Artikel keine separaten Kontaktinformationen gespeichert vor.
Am Ende der Pressemitteilung finden Sie meist die Kontaktdaten des Verfassers.
Neu! Bewerten Sie unsere Artikel in der rechten Navigationsleiste und finden
Sie außerdem den meist aufgerufenen Artikel in dieser Rubrik.
Sie suche nach weiteren Pressenachrichten?
Mehr zu diesem Thema finden Sie auf folgender Übersichtsseite. Desweiteren finden Sie dort auch Nachrichten aus anderen Genres.
http://www.bankkaufmann.com/topics.html
Weitere Informationen erhalten Sie per E-Mail unter der Adresse: info@bankkaufmann.com.
@-symbol Internet Media UG (haftungsbeschränkt)
Schulstr. 18
D-91245 Simmelsdorf
E-Mail: media(at)at-symbol.de
265372
weitere Artikel:
- EANS-General Meeting: Telekom Austria AG / Invitation to the General Meeting -------------------------------------------------------------------------------- General meeting information transmitted by euro adhoc. The issuer is responsible for the content of this announcement. -------------------------------------------------------------------------------- Telekom Austria Aktiengesellschaft Company no. 144477t, Commercial Court Vienna ISIN AT 0000720008 Invitation to the Annual General Meeting We are pleased to invite our shareholders to the Annual General Meeting, which will take place on Thursday, May 27, 2010, mehr...
- Operation gemeistert: VR medico LEASING behauptet sich in schwierigem Marktumfeld / Leichter Rückgang beim Neugeschäft, guter Auftakt ins Geschäftsjahr 2010 Eschborn (ots) - Trotz erschwerter Rahmenbedingungen hat sich die VR medico LEASING, Fachleasinggesellschaft im FinanzVerbund der Volksbanken Raiffeisenbanken, im Geschäftsjahr 2009 gut behauptet. Das Neugeschäftsvolumen betrug 69,6 Millionen Euro und lag damit 8,5 Prozent unter Vorjahresniveau (2008: 76,1 Millionen Euro). Die Vertragsstückzahl sank um 10,9 Prozent auf nunmehr 1.291 Verträge (2008: 1.449 Verträge). In Folge des leicht unter Vorjahr liegenden Neugeschäfts entwickelte sich der Marktanteil der VR MEDICO auf nun 22,4 Prozent mehr...
- ots.Video: Wer finanziert den Aufschwung? / Coface Deutschland warnt vor anhaltenden Risiken Mainz (ots) - - Querverweis: Video ist abrufbar unter: Flash-Video: http://www.presseportal.de/video und Video Download: http://www.presseportal.de/link/mecom (kostenlose Registrierung und Freigabe erforderlich; Freigabe i.d.R. innerhalb 60 Minuten) - Die Risiken für Unternehmen bleiben nach Einschätzung von Coface Deutschland hoch. Auch wenn erste Anzeichen für eine Konjunkturerholung erkennbar seien, erstreckten sich diese noch längst nicht auf alle Länder und Branchen. Wie der internationale Forderungsspezialist mehr...
- EANS-Hinweisbekanntmachung: Investkredit Funding Ltd. / Jahresfinanzbericht -------------------------------------------------------------------------------- Hinweisbekanntmachung für Finanzberichte übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich. -------------------------------------------------------------------------------- Hiermit gibt die Investkredit Funding Ltd. bekannt, dass folgende Finanzberichte veröffentlicht werden: Bericht: Jahresfinanzbericht Englisch: Veröffentlichungsdatum: 29.04.2010 Veröffentlichungsort : http://issuerinfo.oekb.at mehr...
- Die Zukunft des Private Banking in Deutschland: Konsolidierung, Regulierung und geringes Wachstum Düsseldorf (ots) - Private Banking-Geschäftsmodell in grundlegender Transformation / Wachsende Vermögen in Schwellenländern und zunehmende Regulierung in traditionellen Märkten / Anzahl der vermögenden Privatkunden wächst in Deutschland lediglich um 1,4 % - weltweit über 4% / Ein Viertel des im Private Banking verwalteten Vermögens deutscher Kunden liegt im Ausland - Großteil davon wird neu geordnet Der "perfekte Sturm" der weltweiten Finanzkrise hat in den vergangenen beiden Jahren das Private Banking-Geschäft erschüttert und seine mehr...
|
|
|
Mehr zu dem Thema Finanzen
Der meistgelesene Artikel zu dem Thema:
Century Casinos wurde in Russell 2000 Index aufgenommen
durchschnittliche Punktzahl: 0 Stimmen: 0
|