(Registrieren)

EANS-Hauptversammlung: Telekom Austria AG / Einladung zur Hauptversammlung

Geschrieben am 29-04-2010


--------------------------------------------------------------------------------
Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
--------------------------------------------------------------------------------


Telekom Austria Aktiengesellschaft
FN 144477t, Handelsgericht Wien
ISIN AT 0000720008

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden unsere Aktionäre zu der am Donnerstag, 27. Mai 2010, um
10.00 Uhr in der Wiener Stadthalle, Halle F, A-1150 Wien,
Vogelweidplatz 14, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

Die Hauptversammlung wird öffentlich unter
www.telekomaustria.com/hauptversammlung im Internet übertragen. Die
Aufzeichnung der Hauptversammlung kann auch danach abgerufen werden.
Die Übertragung endet - sofern der Verhandlungsleiter nichts anderes
bestimmt - nach dem Bericht des Vorstands über das abgelaufene
Geschäftsjahr.

Tagesordnung

1. Tagesordnungspunkt: Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses,
des Lageberichts des Vorstands, des Konzernabschlusses samt
Konzernlagebericht sowie des Corporate Governance Berichts, des
Vorschlags für die Gewinnverwendung und des Berichts des
Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2009.

2. Tagesordnungspunkt: Beschlussfassung über die Verwendung des im
Jahresabschluss 2009 ausgewiesenen Bilanzgewinns.

3. Tagesordnungspunkt: Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2009.

4. Tagesordnungspunkt: Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009.

5. Tagesordnungspunkt: Beschlussfassung über die Festsetzung der
Vergütung an die Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2009.

6. Tagesordnungspunkt: Wahl des Abschlussprüfers und
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2010.

7. Tagesordnungspunkt: Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds.

8. Tagesordnungspunkt: Bericht des Vorstands über den erfolgten
Rückerwerb, den Bestand und die Verwendung eigener Aktien.

9. Tagesordnungspunkt: Beschlussfassung über die Änderung der Satzung
insbesondere zur Anpassung an das Aktienrechts-Änderungsgesetz 2009.

Informationen für unsere Aktionäre

Zur Vorbereitung auf die bevorstehende Hauptversammlung stehen
unseren Aktionären ab heute auf unserer Homepage unter
www.telekomaustria.com/hauptversammlung und
www.telekomaustria.com/ir/geschaeftsberichte.php folgende Unterlagen
zur Verfügung:


1. der Geschäftsbericht 2009 samt Konzernabschluss und Konzernlagebericht,
der Jahresabschluss 2009 samt Lagebericht, der Corporate Governance
Bericht, der Gewinnverwendungsvorschlag und der Bericht des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009;
2. der Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 8 über den erfolgten
Rückerwerb, den Bestand und die Verwendung eigener Aktien gemäß § 65
Abs 3 AktG;
3. die Einberufung der Hauptversammlung;
4. Vollmachts- und Widerrufsformulare.


Ab 6. Mai 2010 werden auf unserer Homepage auch die
Beschlussvorschläge zur Tagesordnung sowie die Satzung unter
Ersichtlichmachung der vorgeschlagenen Änderungen zur Verfügung
stehen. Diese Unterlagen stehen darüber hinaus auch zu den
Geschäftszeiten (werktags von 08.00 bis 17.00 Uhr) am Sitz der
Gesellschaft Telekom Austria AG, A-1020 Wien, Lassallestraße 9, zur
Einsicht zur Verfügung und werden den Aktionären über Anfrage
(Kontakt: Abteilung Investor Relations, Tel +43 (0)59 059 - 119002
oder e-Mail hauptversammlung.2010@telekom.at) gerne per Post
zugesandt.

Aufnahme von weiteren Punkten in die Tagesordnung: Aktionäre, deren
Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen, können schriftlich
(Unterschrift erforderlich) verlangen, dass Punkte auf die
Tagesordnung der Hauptversammlung am 27. Mai 2010 gesetzt und bekannt
gemacht werden. Jedem Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag
(jedenfalls auch in deutscher Sprache) samt Begründung (deutsche
Sprache erforderlich) beiliegen. Der schriftliche Antrag muss bis zum
21. Tag vor der Hauptversammlung (sohin dem 6. Mai 2010) bei der
Telekom Austria AG, Abteilung Investor Relations, A-1020 Wien,
Lassallestraße 9, eingelangt sein. Die Antragsteller müssen seit
mindestens 3 Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sein. Dies
ist gleichzeitig mit dem Antrag mittels Depotbestätigung gemäß § 10a
AktG in deutscher oder englischer Sprache des depotführenden
Kreditinstituts mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen
Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD, die zum
Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als 7 Tage
sein darf, nachzuweisen. Weiters muss aus dieser Depotbestätigung
ersichtlich sein, dass der Antragsteller die Aktien im Zeitpunkt der
Antragstellung seit mindestens 3 Monaten ununterbrochen hält. Bei
mehreren Aktionären, die nur zusammen den erforderlichen Aktienbesitz
in Höhe von 5 % des Grundkapitals erreichen, müssen sich die
Depotbestätigungen für alle Aktionäre auf denselben Zeitpunkt (Tag,
Uhrzeit) beziehen.

Beschlussvorschläge: Bis zum Ende des 7. Werktages vor der
Hauptversammlung (sohin der 17. Mai 2010) können Aktionäre, deren
Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, der Gesellschaft zu
jedem Punkt der Tagesordnung in Textform (per Fax an +43 (0)59 059 9
270510 oder per Post an Telekom Austria AG, Abteilung Investor
Relations, A-1020 Wien, Lassallestraße 9, oder per e-Mail an
hauptversammlung.2010@telekom.at) Vorschläge zur Beschlussfassung
übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den
Namen der betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und
einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats
auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden. Bei
einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds
(Tagesordnungspunkt 7) tritt an die Stelle der anzuschließenden
Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2
AktG. Die vorgeschlagene Person hat darin ihre fachliche
Qualifikation, ihre beruflichen oder vergleichbaren Funktionen sowie
alle Umstände darzulegen, die die Besorgnis einer Befangenheit
begründen könnten. Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft ist eine
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG in deutscher oder englischer
Sprache des depotführenden Kreditinstituts mit Sitz in einem
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem
Vollmitgliedstaat der OECD, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der
Gesellschaft nicht älter als 7 Tage sein darf, anzuschließen. Bei
mehreren Aktionären, die nur zusammen den erforderlichen Aktienbesitz
in Höhe von 1 % des Grundkapitals erreichen, müssen sich die
Depotbestätigungen für alle Aktionäre auf denselben Zeitpunkt (Tag,
Uhrzeit) beziehen. Die Gesellschaft wird diesem Antrag spätestens am
2. Werktag nach Zugang entsprechen, außer wenn


1. er keine Begründung enthält oder die Erklärung nach § 87 Abs 2 AktG
fehlt,
2. er zu einem gesetz- oder satzungswidrigen Beschluss der
Hauptversammlung führen würde,
3. ein auf denselben Sachverhalt gestützter gleichsinniger Vorschlag
bereits zugänglich gemacht wurde,
4. er den objektiven Tatbestand der üblen Nachrede (§ 111 StGB) oder
der Beleidigung (§ 115 StGB) erfüllt oder sich der Vorstand durch das
Zugänglichmachen strafbar machen würde, oder
5. die Aktionäre zu erkennen geben, dass sie an der Hauptversammlung
nicht teilnehmen und sich nicht vertreten lassen werden.


Die Begründung muss nicht zugänglich gemacht werden, wenn sie
insgesamt mehr als 5 000 Schriftzeichen umfasst oder soweit sie einen
Tatbestand im Sinne der Ziffer 4 erfüllt. Übermitteln mehrere
Aktionäre Beschlussvorschläge zu demselben Punkt der Tagesordnung, so
kann der Vorstand die Vorschläge und ihre Begründungen
zusammenfassen. Die Beschlussvorschläge sind jedenfalls auch in
deutscher Sprache zu übermitteln; eine deutsche Version für die
Begründungen ist erforderlich. Zu Tagesordnungspunkt 7 wird darauf
hingewiesen, dass bei Fehlen einer Erklärung gemäß § 87 Abs 2 AktG
die vorgeschlagene Person nicht in die Abstimmung mit einbezogen
werden darf.

Hingewiesen wird darauf, dass jeder Aktionär berechtigt ist, in der
Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu stellen.
Über einen Beschlussvorschlag, der gemäß § 110 AktG auf der
Internetseite der Gesellschaft bekannt gemacht wurde, ist nur dann
abzustimmen, wenn er in der Hauptversammlung als Antrag wiederholt
wird. Ein Aktionärsantrag auf Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds setzt
zwingend die Übermittlung eines Beschlussvorschlags gemäß § 110 AktG
samt einer Erklärung gemäß § 87 Abs 2 AktG (siehe oben) voraus.

Auskunftsrecht: Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der
Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu
geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines
Tagesordnungspunkts erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt
sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der
Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen. Die Auskunftspflicht
erstreckt sich auch auf die Lage des Konzerns sowie der in den
Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Die Auskunft hat den
Grundsätzen einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaft zu
entsprechen. Die Auskunft darf verweigert werden, soweit


1. sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist,
dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen
Nachteil zuzufügen, oder
2. ihre Erteilung strafbar wäre.


Auf den Grund der Auskunftsverweigerung ist hinzuweisen.

Teilnahme: Aufgrund des Aktienrechts-Änderungsgesetzes (AktRÄG) 2009
findet die Bestimmung in § 16 der Satzung über die Hinterlegung von
Aktien als Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung
keine Anwendung. An ihre Stelle treten die gesetzlichen Bestimmungen
in § 111 AktG. An unserer Hauptversammlung können Aktionäre
teilnehmen und anlässlich dieser Hauptversammlung die Aktionärsrechte
ausüben, die am Ende des 10. Tages vor der Hauptversammlung
(Nachweisstichtag), das ist der 17. Mai 2010, 24:00 Uhr MESZ
(Ortszeit Wien), Aktionäre unserer Gesellschaft sind. Die
Aktionärseigenschaft ist mittels Depotbestätigung in deutscher oder
englischer Sprache nachzuweisen, die vom depotführenden
Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen
Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD
auszustellen ist und spätestens am 3. Werktag vor der
Hauptversammlung bei der Gesellschaft einzulangen hat. Bitte beachten
Sie, dass diese Frist schon am Freitag, dem 21. Mai 2010, endet, da
der 24. Mai 2010 ein Feiertag ist. Die Depotbestätigungen sind in
Schriftform (firmenmäßige Fertigung erforderlich) an die Faxnummer
+43 (0)59 059 9 270510 oder per Post an Telekom Austria AG, Abteilung
Investor Relations, A-1020 Wien, Lassallestraße 9, oder an
hauptversammlung.2010@telekom.at (Depotbestätigung im PDF-Format dem
e-Mail angefügt) zu senden. Die Übermittlung der Depotbestätigung
gilt gleichzeitig als Anmeldung zur Hauptversammlung. Die
Depotbestätigung hat folgende Angaben zu enthalten:


1. den Aussteller durch Angabe von Name (Firma) und Anschrift oder eines im
Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (zB BIC);
2. den Aktionär durch Angabe von Name (Firma) und Anschrift, bei
natürlichen Personen zusätzlich das Geburtsdatum, bei juristischen
Personen, falls vorhanden, das Register und die Nummer, unter der die
juristische Person in ihrem Herkunftsstaat geführt wird;
3. die Nummer des Depots und falls keine Depotnummer vorhanden ist, eine
sonstige Bezeichnung;
4. die Anzahl der Aktien des Aktionärs; ISIN (AT 0000720008);
5. die ausdrückliche Bestätigung, dass sich die Depotbestätigung auf den
Nachweisstichtag, das ist der 17. Mai 2010, 24.00 Uhr MESZ (Ortszeit
Wien), bezieht.


Die Entgegennahme von Depotbestätigungen über ein international
verbreitetes, besonders gesichertes Kommunikationsnetz der
Kreditinstitute (SWIFT) ist für diese Hauptversammlung und bis auf
weiteres noch nicht möglich.

Aktionäre können Vertreter bestellen. Die Vollmacht oder deren
Widerruf kann an die Gesellschaft per Post (Telekom Austria AG,
Abteilung Investor Relations, A- 1020 Wien, Lassallestraße 9), per
Fax (+43 (0)59 059 9 270510) oder per e-Mail
(hauptversammlung.2010@telekom.at; im PDF-Format gescannt dem e-Mail
angefügt) gesendet werden. Die Vollmacht bzw der Widerruf der
Vollmacht muss bis 16.00 Uhr des Vortages der Hauptversammlung (sohin
dem 26. Mai 2010) eingelangt sein. Danach ist die Vollmacht bzw der
Widerruf persönlich am Tag der Hauptversammlung am Versammlungsort
bei der Registrierung vorzulegen. Für die Vollmacht oder deren
Widerruf ist zumindest Textform erforderlich. Hat der Aktionär seinem
depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn
dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm
Vollmacht erteilt wurde. Um die Administration der Vollmachten zu
erleichtern, empfehlen wir Ihnen, die auf unserer Homepage
befindlichen Formulare zu verwenden.

Den Aktionären steht überdies ein Vertreter des Interessenverbandes
für Anleger (kurz "IVA"), A-1130 Wien, Feldmühlgasse 22, als
unabhängiger Stimmrechtsvertreter für die Stimmrechtsausübung auf der
Hauptversammlung nach Weisung des Aktionärs zur Verfügung. Bitte
benützen Sie hierfür das auf unserer Website publizierte Formular,
wobei allfällige Weisungen direkt dem IVA bekannt zu geben sind. Bei
Interesse besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit
Herrn Dr. Michael Knap unter Tel +43 (0)1 876 33 43-0, Fax +43 (0)1
876 33 43-49 oder e-Mail michael.knap@iva.or.at. Auch bei
Bevollmächtigung des unabhängigen Stimmrechtsvertreters der IVA ist
die Vollmacht wie oben beschrieben an die Gesellschaft zu senden.

Um einen reibungslosen Ablauf der Eingangskontrolle zu ermöglichen,
werden die Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der
Hauptversammlung am Ort derselben einzufinden. Bitte bringen Sie
einen amtlichen Lichtbildausweis mit. Der Einlass zur Behebung der
Stimmkarten beginnt um 09.00 Uhr.

Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte zum Zeitpunkt der
Einberufung: Das Grundkapital der Gesellschaft von Euro 996.183.000
ist geteilt in 443.000.000 auf Inhaber lautende nennwertlose
Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 436.031 eigene Aktien,
wobei diese einem Stimmverbot unterliegen. Die Gesamtzahl der
teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt im Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung 442.563.969.

Zahlstelle: UniCredit Bank Austria AG.

Weitere Informationen zu unserer Hauptversammlung finden Sie unter
www.telekomaustria.com/hauptversammlung.

Wien, 29. April 2010 Der Vorstand

International Securities Identification Number (ISIN)
AT 0000720008


Ende der Mitteilung euro adhoc
--------------------------------------------------------------------------------


ots Originaltext: Telekom Austria AG
Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de

Rückfragehinweis:

Mag. Peter E. Zydek

Investor Relations Telekom Austria

Tel.: +43 (0) 59059 1-19001

mailto:peter.zydek@telekom.at

Branche: Telekommunikation
ISIN: AT0000720008
WKN: 555750
Index: WBI, ATX Prime, ATX
Börsen: Wien / Amtlicher Handel


Kontaktinformationen:

Leider liegen uns zu diesem Artikel keine separaten Kontaktinformationen gespeichert vor.
Am Ende der Pressemitteilung finden Sie meist die Kontaktdaten des Verfassers.

Neu! Bewerten Sie unsere Artikel in der rechten Navigationsleiste und finden
Sie außerdem den meist aufgerufenen Artikel in dieser Rubrik.

Sie suche nach weiteren Pressenachrichten?
Mehr zu diesem Thema finden Sie auf folgender Übersichtsseite. Desweiteren finden Sie dort auch Nachrichten aus anderen Genres.

http://www.bankkaufmann.com/topics.html

Weitere Informationen erhalten Sie per E-Mail unter der Adresse: info@bankkaufmann.com.

@-symbol Internet Media UG (haftungsbeschränkt)
Schulstr. 18
D-91245 Simmelsdorf

E-Mail: media(at)at-symbol.de

265372

weitere Artikel:
  • EANS-General Meeting: Telekom Austria AG / Invitation to the General Meeting -------------------------------------------------------------------------------- General meeting information transmitted by euro adhoc. The issuer is responsible for the content of this announcement. -------------------------------------------------------------------------------- Telekom Austria Aktiengesellschaft Company no. 144477t, Commercial Court Vienna ISIN AT 0000720008 Invitation to the Annual General Meeting We are pleased to invite our shareholders to the Annual General Meeting, which will take place on Thursday, May 27, 2010, mehr...

  • Operation gemeistert: VR medico LEASING behauptet sich in schwierigem Marktumfeld / Leichter Rückgang beim Neugeschäft, guter Auftakt ins Geschäftsjahr 2010 Eschborn (ots) - Trotz erschwerter Rahmenbedingungen hat sich die VR medico LEASING, Fachleasinggesellschaft im FinanzVerbund der Volksbanken Raiffeisenbanken, im Geschäftsjahr 2009 gut behauptet. Das Neugeschäftsvolumen betrug 69,6 Millionen Euro und lag damit 8,5 Prozent unter Vorjahresniveau (2008: 76,1 Millionen Euro). Die Vertragsstückzahl sank um 10,9 Prozent auf nunmehr 1.291 Verträge (2008: 1.449 Verträge). In Folge des leicht unter Vorjahr liegenden Neugeschäfts entwickelte sich der Marktanteil der VR MEDICO auf nun 22,4 Prozent mehr...

  • ots.Video: Wer finanziert den Aufschwung? / Coface Deutschland warnt vor anhaltenden Risiken Mainz (ots) - - Querverweis: Video ist abrufbar unter: Flash-Video: http://www.presseportal.de/video und Video Download: http://www.presseportal.de/link/mecom (kostenlose Registrierung und Freigabe erforderlich; Freigabe i.d.R. innerhalb 60 Minuten) - Die Risiken für Unternehmen bleiben nach Einschätzung von Coface Deutschland hoch. Auch wenn erste Anzeichen für eine Konjunkturerholung erkennbar seien, erstreckten sich diese noch längst nicht auf alle Länder und Branchen. Wie der internationale Forderungsspezialist mehr...

  • EANS-Hinweisbekanntmachung: Investkredit Funding Ltd. / Jahresfinanzbericht -------------------------------------------------------------------------------- Hinweisbekanntmachung für Finanzberichte übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich. -------------------------------------------------------------------------------- Hiermit gibt die Investkredit Funding Ltd. bekannt, dass folgende Finanzberichte veröffentlicht werden: Bericht: Jahresfinanzbericht Englisch: Veröffentlichungsdatum: 29.04.2010 Veröffentlichungsort : http://issuerinfo.oekb.at mehr...

  • Die Zukunft des Private Banking in Deutschland: Konsolidierung, Regulierung und geringes Wachstum Düsseldorf (ots) - Private Banking-Geschäftsmodell in grundlegender Transformation / Wachsende Vermögen in Schwellenländern und zunehmende Regulierung in traditionellen Märkten / Anzahl der vermögenden Privatkunden wächst in Deutschland lediglich um 1,4 % - weltweit über 4% / Ein Viertel des im Private Banking verwalteten Vermögens deutscher Kunden liegt im Ausland - Großteil davon wird neu geordnet Der "perfekte Sturm" der weltweiten Finanzkrise hat in den vergangenen beiden Jahren das Private Banking-Geschäft erschüttert und seine mehr...

Mehr zu dem Thema Finanzen

Der meistgelesene Artikel zu dem Thema:

Century Casinos wurde in Russell 2000 Index aufgenommen

durchschnittliche Punktzahl: 0
Stimmen: 0

Bitte nehmen Sie sich einen Augenblick Zeit, diesen Artikel zu bewerten:

Exzellent
Sehr gut
gut
normal
schlecht