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Bildersuche in Deutschland ist gerettet - endlich mehr Rechtssicherheit für Suchmaschinenbetreiber / Verband der deutschen Internetwirtschaft begrüßt wegweisendes Urteil des Bundesgerichtshofs

Geschrieben am 29-04-2010

Köln / Berlin (ots) - Anlässlich des heute verkündeten Urteils des
Bundesgerichtshof zu der Frage, ob eine Bildersuchmaschine
urheberrechtlich geschützte Bilder in einer verkleinerten Vorschau
anzeigen darf (Az. I ZR 69/08), stellt der Verband der deutschen
Internetwirtschaft fest, dass das Urteil Suchmaschinenbetreibern in
Deutschland mehr Rechtssicherheit verschafft.

Der Stellvertretende Vorstandsvorsitzende von eco, Oliver Süme
dazu: "Ich freue mich, dass der Bundesgerichtshof ausdrücklich
feststellt, dass Suchmaschinenbetreiber die Haftungsbeschränkungen
der E-Commerce-Richtlinie für ihre Dienstleistungen in Anspruch
nehmen dürfen. Wir freuen uns besonders, weil die Pressemitteilung
des Bundesgerichtshofs erwarten läst dass dieses Urteil über den
Einzelfall hinaus geht und wegweisend für andere Dienste ist, nicht
allein für die Bildersuche. Die deutsche Internetwirtschaft hätte
damit ein wichtiges Stück Rechtssicherheit gewonnen."

Hintergrund: Geklagt hatte eine bildende Künstlerin, die eine
Homepage unterhält, auf der verschiedene ihrer Bilder eingestellt
sind. Die Beklagte betreibt eine Internetsuchmaschine, die auch über
eine textgestützte Bildsuchfunktion verfügt. In der Trefferliste
werden aufgefundene Bilder in verkleinerter und komprimierter Form
als Miniaturansichten gezeigt. Die Klägerin verlangte die
Unterlassung der Vervielfältigung und Zugänglichmachung ihrer Bilder
über das Internet sowie Unterlassung der Umgestaltung in die
Miniaturansichten.

Der Bundesgerichtshof hat festgestellt, dass die
Suchmaschinenbetreiberin keine rechtswidrige Urheberrechtsverletzung
begangen hat. Zwar habe die Klägerin der Suchmaschine nicht durch
eine ausdrückliche oder stillschweigende rechtsgeschäftliche
Erklärung ein Recht zur Nutzung ihrer Werke als Vorschaubilder im
Rahmen der Bildersuche eingeräumt. Der in der Wiedergabe in
Vorschaubildern liegende Eingriff in das Recht der Klägerin, sei
jedoch gleichwohl nicht rechtswidrig, weil die Beklagte dem Verhalten
der Klägerin (auch ohne rechtsgeschäftliche Erklärung) entnehmen
durfte, diese sei mit der Anzeige ihrer Werke im Rahmen der
Bildersuche der Suchmaschine einverstanden. Denn die Klägerin habe
den Inhalt ihrer Internetseite für den Zugriff durch Suchmaschinen
zugänglich gemacht, ohne von technischen Möglichkeiten Gebrauch zu
machen, um die Abbildungen ihrer Werke von der Suche und der Anzeige
durch Bildersuchmaschinen in Form von Vorschaubildern auszunehmen.

eco (www.eco.de) ist seit über zehn Jahren der Verband der
Internetwirtschaft in Deutschland. Die rund 500 Mitgliedsunternehmen
beschäftigen über 250.000 Mitarbeiter und erwirtschaften einen Umsatz
von ca. 46 Mrd. Euro jährlich. Im eco-Verband sind die rund 230
Backbones des deutschen Internet vertreten. eco versteht sich als
Interessenvertretung der deutschen Internetwirtschaft gegenüber
Politik und in internationalen Gremien. Als Expertennetzwerk befasst
sich eco mit aktuellen Themen wie Internetrecht, Infrastruktur,
Online Services und E-Business.

Originaltext: eco - Vb d. dt. Internetwirtschaft e.V.
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/6699
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_6699.rss2

Pressekontakt:
eco Verband der deutschen Internetwirtschaft e.V.
Marienstr. 12
10117 Berlin
Maritta Strasser
Tel.: 030/ 20 21 567 - 14
E-Mail: Maritta.Strasser@eco.de,
Web: www.eco.de


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