Rückruf für zwei Lidl-Artikel: Party-Artikel "Glitterkanone" und "Konfettikanone" können in ungünstigen Fällen einen zu lauten Knall erzeugen
Geschrieben am 29-04-2010 |
Neckarsulm (ots) - Das Handelsunternehmen Lidl Deutschland führt als Maßnahme des vorbeugenden Verbraucherschutzes eine Rückrufaktion der Produkte "Glitterkanone" und "Konfettikanone" durch. Erkennbar sind die Artikel an der Aufschrift "Glitter" auf einem lilafarbenen Gehäuse oder der Aufschrift "Confetti" auf einem gelben Gehäuse. Sowohl die "Glitterkanone" als auch die "Konfettikanone" sind mit Nachfüllmagazinen nachladbar. Es sollte jedoch in jedem Fall auf einen weiteren Einsatz verzichtet werden.
Festgestellt wurde, dass bei Benutzung dieser Party-Artikel ein Schallpegel, das heißt ein Knall, erzeugt wird, der im Fall einer unsachgemäßen Anwendung die Sicherheit und Gesundheit der Verbraucher gefährden kann.
Lidl bittet alle Kunden, die eines der Produkte gekauft haben, dieses in einer der Lidl-Filialen in Deutschland abzugeben. Selbstverständlich wird der Kaufpreis erstattet.
Es befindet sich bereits keine Ware mehr im Verkauf.
Originaltext: Lidl Stiftung & Co. KG Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/60955 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_60955.rss2
Pressekontakt: pressemedien@lidl.com, Tel. 07132-942339
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