Der falsche Weg zum richtigen Ziel / VGF zum BMF-Diskussionsentwurf für ein "Gesetz zur Stärkung des Anlegerschutzes und Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarkts"
Geschrieben am 03-05-2010 |
Berlin (ots) - Der Verband unterstützt ausdrücklich den Vorschlag der Politik, der Branche der geschlossenen Fonds künftig gesetzliche Regeln zu geben. Hierzu hatte der Verband im Februar 2009 bereits umfassende Vorschläge gemacht.
Entsprechend positiv wertet der Verband die Tatsache, dass einige dieser Vorschläge im vorliegenden Entwurf aufgegriffen worden sind. Dazu gehört z.B. die Verankerung der inhaltlichen Prospektprüfung nach dem Wirtschaftsprüferstandard S4 sowie die Pflicht zur Erstellung einer Produkt-Kurzinformation.
Weiter soll es nach dem Willen des Gesetzgebers künftig Qualifizierungsanforderungen für Vertriebe und die Pflicht zur Offenlegung von Provisionen geben. Auch das Gebot der anlegergerechten Beratung soll künftig per Gesetz verankert werden. Diese Forderungen decken sich ebenfalls mit denen des Verbandes. Der Weg, den das Ministerium beschreitet, um diese Ziele zu erreichen, ist aus Sicht des Verbandes jedoch nicht der richtige. So sollen Anteile an geschlossenen Fonds künftig als Finanzinstrumente qualifiziert. Die Folgen dieser Einstufung gehen weit über die formulierten Regelungsziele hinaus, warnt der Verband. Sie sind weder produkt- noch marktgerecht. Denn durch die ausufernde Anwendung des Kreditwesengesetzes (KWG) und des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) werden gerade freie Vertriebe und kleinere Emissionshäuser in ihrer Existenz bedroht.
"Das kann die Axt gerade am Geschäftsmodell des freien Vertriebs sein. Die mit der Aufsicht nach dem KWG verbundenen Regelungen gehen über die Grenzen dessen hinaus, was der einzelne Berater leisten kann. Sachgerechter und praktikabler wären Regeln nach dem Vorbild der Versicherungsvermittler in der Gewerbeordnung. Das Schutzniveau für den Anleger wäre dasselbe", kommentiert Eric Romba, Hauptgeschäftsführer des VGF.
Weiter muss es gleiches Recht für alle geben. "Der Gesetzgeber hat jetzt die Chance, ein "level playing field" für den Vertrieb aller Kapitalanlageprodukte zu schaffen. Wenn schon der freie Vertrieb unter das KWG gefasst werden soll, dann muss dies für alle Vermittler aller Produkte gelten. Bestehende Ausnahmeregelungen für bestimmte Fondstypen, wie z.B. Investmentfonds, darf es nicht geben. Hier lässt der Entwurf noch klare Lücken", kritisiert Romba.
Was der Entwurf durch überzogene Aufsichtsanforderungen für Vertrieb und Emissionshäuser zuviel regelt, lässt er an anderer Stelle gänzlich vermissen: die so wichtigen Markteintrittsbarrieren für unseriös arbeitende Anbieter geschlossener Fonds. "Auf Basis des aktuellen Entwurfs verhindert der Gesetzgeber jedenfalls nicht, dass unseriöse Anbieter weiterhin ungehindert das Geld privater Anleger akquirieren können", so Romba. Der Verband hatte hierzu vorgeschlagen, Mindestkapital vorauszusetzen und Qualifikationsnachweise von Managern der Anbieter und der Fonds zu fordern.
Der Entwurf schafft aus Sicht des Verbandes darüber hinaus keinen klaren und transparenten Rechtsrahmen. Statt vieler Änderungen in vielen Gesetzen wäre eine spezialgesetzliche Regelung wesentlich sinnvoller.
Aus Sicht des Verbandes kann der Entwurf daher nur der Auftakt für eine inhaltliche Diskussion sein. Änderungen sind unumgänglich, um am Ende marktgerechte und wirksame Regelungen zu haben. "Ein Aufsichtsgesetz ist erst dann ein gutes Gesetz, wenn es die definierten Ziele erreicht, marktgerecht und verhältnismäßig ist. Hier sehen wir noch deutlichen Verbesserungsbedarf", so Hauptgeschäftsführer Eric Romba.
Mehr Informationen zur Position des Verbandes unter: http://www.presseportal.de/go2/bmf-gesetzentwurf-geschlossene-fonds
Originaltext: VGF Verband Geschlossene Fonds e.V. Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/74239 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_74239.rss2
Pressekontakt:
Kathrin Jäckel, T +49 (0)30 31 80 49 03 M +49(0)177 30 18 169 E-Mail: jaeckel@vgf-online.de
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