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BDSD-Position vom Bundeskartellamt bestätigt

Geschrieben am 04-05-2010

Köln (ots) - Deutliche Worte aus Bonn: In einem Termin mit
Vertretern der Gemeinsamen Stelle dualer Systeme Deutschlands GmbH
hat das Bundeskartellamt unter anderem zu den Vorgängen rund um die
Neufassung einer gemeinsamen Prüfrichtlinie zur Plausibilisierung der
Planmengenmeldungen und der Festlegung einer einheitlichen
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für alle dualen Systeme in
Deutschland seine Position dargelegt. Es hat deutlich gemacht, dass
gegen die Aufnahme von Qualitätskriterien etwa über die Ausgestaltung
von Branchenlösungen in eine einheitliche Prüfrichtlinie erhebliche
kartellrechtliche Bedenken bestünden und die Systembetreiber gut
beraten wären, wenn sie sich auf die Aufgaben konzentrierten, die der
Gemeinsamen Stelle zugewiesen seien. Zu diesen zählten nicht die
Unterstützung des Vollzugs und die Weitergabe kundenbezogener Daten
an die Vollzugsbehörden. Darüber hinaus zeigte das Amt seinen
Unwillen darüber, dass ihm mehr oder weniger unkommentiert Unterlagen
mit der Bitte um Prüfung und Abstimmung übermittelt werden, bevor die
Willensbildung der Systemteilnehmer abgeschlossen sei.

Hintergrund war das jüngste Schreiben der Gemeinsamen Stelle an
das Bundeskartellamt, das nicht den im Rahmen der gemeinsamen Sitzung
vom 26.02.2010 getroffenen Vereinbarungen entsprach, sondern von
einem einseitigen Vorgehen und Vorabsprachen von sechs der neun
dualen Systeme zeugte. Dies hatte der BDSD von Anfang an kritisiert.
"Die Aussagen des Bundeskartellamtes bestätigen die vom BDSD
eingenommene Position zu diesen Fragen klar und eindeutig", sagte der
Geschäftsführer des BDSD, Staatssekretär a.D. Clemens Stroetmann.
Qualitätskriterien gehörten nun einmal nicht in eine Prüfrichtlinie.
"Schuster bleib bei deinen Leisten" - das sei die Botschaft des
Kartellamtes gewesen, die die Mitglieder des BDSD schon in ihrer
Haltung vorweggenommen hätten. Der BDSD-Geschäftsführer mahnte
deshalb ein diese Leitsätze berücksichtigendes, gemeinsames Vorgehen
aller Beteiligten an. "Die Mitglieder des BDSD sind dazu nach wie vor
bereit", betonte Stroetmann. Losgelöst davon werden die Mitglieder
des BDSD auch weiterhin gemäß der BDSD-Charta zur Sicherstellung
hoher Qualitätsstandards bei der Erfassung, Sortierung und Verwertung
von Verkaufsverpackungen agieren. "Der BDSD hat dem Thema
Qualitätskriterien von Anfang an höchste Priorität eingeräumt. Wir
halten uns an die in der Charta festgelegten freiwilligen
Selbstverpflichtungen und machen damit gute Erfahrungen", ergänzte
der Vizepräsident des BDSD, Dr. Michael Heising.

Originaltext: Bundesverband Dualer Systeme Deutschland (BDSD)
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/75448
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_75448.rss2

Pressekontakt:
Bundesverband Dualer Systeme Deutschland e.V.
c/o Reclay Group
Jennifer Hees
Brügelmannstraße 3
50679 Köln
Telefon 0221-580098343
Fax 0221-580098777
E-Mail: hees@reclay-group.com
www.bdsd.info


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