Neue OZ: Kommentar zu Verbraucher / Verbraucherinformationsgesetz
Geschrieben am 04-05-2010 |
Osnabrück (ots) - Fenster zu, Licht aus
Jalousien runter statt Fenster auf: In vielen deutschen Amtsstuben wird gemauert und abgewiegelt, wenn der Bürger Einblick in Akten verlangt. Während Behörden in Skandinavien oder den USA bereitwillig Auskunft geben, verschanzen sich deutsche Beamte immer noch hinter vermeintlichen Amtsgeheimnissen.
Dass die Bürger seit vier Jahren einen gesetzlichen Anspruch auf Auskünfte haben, hat sich noch nicht überall herumgesprochen. Und wo es bekannt ist, ziehen die Behörden mitunter alle Register, um das Recht auf Information zu unterlaufen. Schließlich bietet das Informationsfreiheitsgesetz allerlei Schlupflöcher, um neugierige Fragen abzubügeln. Ein Hinweis auf fiskalische Interessen oder Geschäftsgeheimnisse reicht. Bisweilen treiben die Ausflüchte absurde Blüten. Wenn Einsicht in Gesetzentwürfe verwehrt wird, weil es sich dabei um "Regierungstätigkeit" handele, dokumentiert das den ganzen Unwillen mancher Ministerien.
Solange Auskunftsrechte der Bürger durch zu weit gefasste Ausnahmen praktisch leerlaufen, hat das Informationsfreiheitsgesetz seinen Namen nicht verdient. Strengere Vorgaben für die Behörden sowie ein schärferes Kontrollrecht des Bundesbeauftragten für Informationsfreiheit sind überfällig.
Originaltext: Neue Osnabrücker Zeitung Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/58964 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_58964.rss2
Pressekontakt: Neue Osnabrücker Zeitung Redaktion Telefon: 0541/310 207
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